Impressum

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Okt 2006

lt. Impressumvorschriften/ Teledienstgesetz muß ein Betreiber einer Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift samt namentlich benannter Person + Tel.,Fax, e-Mail angeben.
Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, jedoch der Einfachheit halber zusätzlich ein Postfach eingerichtet wurde, werden ja die Postsendungen von der Hausanschrift (im Impressum) automatisch an das Postfach weitergeleitet.
Wäre das dann schon ein Verstoß gegen die Impressumpflichten bzw. Teledienstgesetz, wenn (im Ausnahmefall, z.B. Baumaßnahmen etc.) kurzeitig die Postanschrift nicht zustellbar ist und der Absender davon Kenntnis erlangt?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Impressum

    lt. Impressumvorschriften/ Teledienstgesetz muß ein Betreiber
    einer Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift samt
    namentlich benannter Person + Tel.,Fax, e-Mail angeben.
    Wenn es keine kommerzielle Website ist brauchst du das nicht mal.
    mit der weiteren Frage bin ich überfragt, aber ich würde vermuten dass es geht... aber verlass dich lieber auf eine qualifiziertere aussage... ;) gruß derjesko Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, jedoch der Einfachheit
    halber zusätzlich ein Postfach eingerichtet wurde, werden ja
    die Postsendungen von der Hausanschrift (im Impressum)
    automatisch an das Postfach weitergeleitet.
    Wäre das dann schon ein Verstoß gegen die Impressumpflichten
    bzw. Teledienstgesetz, wenn (im Ausnahmefall, z.B.
    Baumaßnahmen etc.) kurzeitig die Postanschrift nicht
    zustellbar ist und der Absender davon Kenntnis erlangt?

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