Impressum
Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Okt 2006
lt. Impressumvorschriften/ Teledienstgesetz muß ein Betreiber einer Homepage im Impressum eine ladungsfähige Anschrift samt namentlich benannter Person + Tel.,Fax, e-Mail angeben.
Wenn dies ordnungsgemäß geschehen ist, jedoch der Einfachheit halber zusätzlich ein Postfach eingerichtet wurde, werden ja die Postsendungen von der Hausanschrift (im Impressum) automatisch an das Postfach weitergeleitet.
Wäre das dann schon ein Verstoß gegen die Impressumpflichten bzw. Teledienstgesetz, wenn (im Ausnahmefall, z.B. Baumaßnahmen etc.) kurzeitig die Postanschrift nicht zustellbar ist und der Absender davon Kenntnis erlangt?
