Erlaubnis für die Verwendung von Bildern

Hallo zusammen,

vor kurzem habe ich eine Webseite für ein Blumengeschäft online gestellt. Hierbei handelt es sich nicht (nur) um ein klassisches Geschäft, in das Kunden kommen um Blumen zu kaufen - das Geschäft macht einen Großteil seiner Umsätze mit aushäusigen Aufträgen, so z.B. das Dekorieren von Messeständen oder auch Empfangstresen von Unternehmen.

Von diesen Arbeiten sind natürlich viele Fotos entstanden, die als Referenz dienen sollen - alle Bilder sind von der Besitzerin des Blumenladens und damit auch der Webseite gemacht worden. Nun sollen einige dieser Bilder, bei denen man auch anhand von Firmenlogos sehen kann, wo sie gemacht worden sind, ebenfalls auf die Webseite gestellt werden.

Frage: da ich davon ausgehe daß ich das nicht ungefragt tun kann, denke ich daß man die Firmenkunden, bei denen die Bilder gemacht wurden, schriftlich um Erlaubnis fragen muß. Ist das tatsächlich so und, wenn ja, wie könnte so ein Anschreiben aussehen? Was muß man da alles beachten und gibt es vielleicht ein Standardanschreiben für sowas?

das Geschäft macht einen Großteil seiner Umsätze mit
aushäusigen Aufträgen,

„Aushäusige Aufträge“

Was für eine Glanzleistung der deutschen Sprache. Und der Hammer an der Sache: das gibt’s wirklich!

Allerdings ist das Papierdeutsch.

Frage: da ich davon ausgehe daß ich das nicht ungefragt tun
kann,

Richtig. Stichwort: Urheberrechte.

denke ich daß man die Firmenkunden, bei denen die Bilder
gemacht wurden, schriftlich um Erlaubnis fragen muß.

Ob Du Mündlich oder schriftlich um Erlaubnis fragst, spielt für die Gültigkeit der Zusage keine Rolle. Auch eine mündliche Absprache ist rechtskräftig.

Die Beweislage bei „aber der hat doch gesagt dass ich die Bilder benutzen darf“, ist extrem schwierig. Vor allem dann wenn Du keine Zeugen hast. Schriftlich ist immer besser!

Gruß Marcus

Kleine Differenzierung:

  • Gebäude sind öffentlich und dürfen somit in der Regel fotografiert werden (Ausnahmen: z.b. militärisches Sperrgebiet)

  • Personen, deren GESICHT auf dem Foto erkennbar ist, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung veröffentlicht werden. Es gilt das Recht am eigenen Bild.

  • Bilder, die Personen von hinten, von oben oder sonstwie nicht erkennbar zeigen, brauchen keine Genehmigung.

Gruß Karsten

Kleine Differenzierung:

  • Gebäude sind öffentlich und dürfen somit in der Regel
    fotografiert werden (Ausnahmen: z.b. militärisches
    Sperrgebiet)

Und wenn der Hauseigentümer es nicht erlaubt. Ob und wer das macht steht natürlich auf einem anderen Blatt. Zwischen Recht und Realität besteht besonders in Deutschland of ein riesen Unterschied :wink: Daher ist es meist kein Problem ein Gebäude zu fotografieren.

  • Personen, deren GESICHT auf dem Foto erkennbar ist, dürfen
    nur mit schriftlicher Genehmigung veröffentlicht werden. Es
    gilt das Recht am eigenen Bild.

  • Bilder, die Personen von hinten, von oben oder sonstwie
    nicht erkennbar zeigen, brauchen keine Genehmigung.

Gruß Karsten

Da hast Du Recht. Allerdings ging es nicht darum was man fotografieren darf und was nicht. Es ging darum ob man ein Foto das bereits von jemand anderem aufgenommen wurde, woanders verwendet werden darf. Und da gilt nach wie vor das Urheberrecht.

Gruß Marcus

Es ging darum ob man ein Foto das bereits von jemand anderem aufgenommen :wurde, woanders verwendet werden darf. Und da gilt nach wie vor das :Urheberrecht.

Ja. Und aus dem Artikel ging IMHO nicht hervor, aus welcher Perspektive die Person zu sehen ist. Darauf wollte ich hinaus. Von vorne = Genehmigung erforderlich. Von hinten = nicht erforderlich.

Gruß Karsten