Angenommen jemand hat eine Internet-Seite und nutzt den Webspace ausschließlich zur Ablage und Anzeige von Photos.
Weiterhin seien die Photos nicht direkt über die Hauptseite erreichbar. Stattdessen sind so genannte Sub-Domains eingerichtet worden, die nur einem exklusiven Nutzerkreis bekannt sind. Über die Hauptseite oder auch andere Internet-Seiten verweise kein Link auf die (privaten) Photo-Seiten.
Beispiel: www.domain.dewww.subdomain.domain.de
Muss auf die Hauptseite bzw. Sub-Domains ein Impressum hinterlegt werden?
Wenn der Zugang zu den (privaten) Photo-Seiten über Benutzername und Kennwort geschützt werden, muss dann auch ein Impressum hinterlegt werden?
Angenommen jemand hat eine Internet-Seite und nutzt den
Webspace ausschließlich zur Ablage und Anzeige von Photos.
Privat oder gewerblich? Privat eher überflüssig.
erreichbar. Stattdessen sind so genannte Sub-Domains
eingerichtet worden, die nur einem exklusiven Nutzerkreis
bekannt sind.
Na dann ist es ja auch nicht öffentlich. Dann ist’s eh egal.
Über die Hauptseite oder auch andere
Internet-Seiten verweise kein Link auf die (privaten)
Photo-Seiten.
Beispiel: www.domain.de (das ist schon eine Subdomäne, nämlich „www“)
www.subdomain.domain.de (das ist ein Sub-Subdomäne, nämlich "www.subdomain")
Sonst hilft der da: http://digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/
Wenn der Zugang zu den (privaten) Photo-Seiten über Benutzername und Kennwort geschützt werden, muss dann auch ein Impressum hinterlegt werden?
Hmm. Kernfrage ist nach wie vor privat oder gewerblich.
Gruß
Stefan
Hallo!
Dein Text aus dem Rechtsbrett:
Gibt es einen Unterschied von privaten Seiten? Von solchen deren Adresse eher :unbekannt ist und / oder zusätzlich mit Benutzername und Kennwort geschützt sind?
Alle privaten Seiten brauchen ein Impressum, außer es gibt kein Interesse Dritter an der Identität des Seiteninhabers, was aber sehr selten ist.
Wenn nur Zugang über Kennwort, ist klar, kein Impressum. Bei der unbekannten URL wird es vielleicht komplizierter. Ein Crawler wird die URL vermutlich ja doch finden (bin da nicht er Experte) und so landen Fotos dann z.B. bei Google in der Bildersuche. Tja, und dann käme es drauf an, was auf den Bilder abgebildet ist, ob da also Dritte ein berechtigtes Interesse ableiten können.
Gruß M.
Teilnachtrag
der unbekannten URL wird es vielleicht komplizierter. Ein
Crawler wird die URL vermutlich ja doch finden (bin da nicht
er Experte)
Nein, wird er nicht (da bin ich Experte).
Gruß
Stefan