Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, die evtl. auch in den Bereich „Allgemeine Rechtsfragen“ gehören könnte. Aber ich denke dass hier auch viele Webdesigner tätig sind, die mir meine Frage beantworten können.
Wenn man für einen Kunden eine kpl. Website erstellt und diese dann auch noch in Zukunft weiterpflegt, wem gehört die Website in diesem Fall?
Darf der Kunde einfach eine dritte Person dazuholen, die dann während der Pflege der Website Änderungen an einer Seite durchführt?
Im speziellen Fall würde es um die Einbindung einer Datenbank gehen.
Der neue Dienstleister verbietet aber dem Webdesigner zukünftig, keine Änderung mehr auf dieser Seite durchzuführen um evtl. Problemen aus dem Weg zu gehen. Diese Seite wurde ja vom Webdesigner erstellt.
Die Website liegt auf einem Server des Kunden (anderer Dienstleister), auf den der Webdesigner Zugriff hat.
Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kunde die Zusammenarbeit mit dem Webdesigner kündigt? Geht die Website dann einfach in den Besitz des Kunden über, oder kann der Webdesigner Kosten geltend machen (Thema Urheberrecht)?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Viele Grüße
Georg
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, die evtl. auch in den Bereich
„Allgemeine Rechtsfragen“ gehören könnte.
das sehe ich auch so.
Wenn man für einen Kunden eine kpl. Website erstellt und diese
dann auch noch in Zukunft weiterpflegt, wem gehört die Website
in diesem Fall?
Darf der Kunde einfach eine dritte Person dazuholen, die dann
während der Pflege der Website Änderungen an einer Seite
durchführt?
[…]
Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kunde die
Zusammenarbeit mit dem Webdesigner kündigt? Geht die Website
dann einfach in den Besitz des Kunden über, oder kann der
Webdesigner Kosten geltend machen (Thema Urheberrecht)?
Da hier wohl keiner den Vertrag kennt, wird wohl eine auch nur ansatzweise hilfreiche Antwort nicht möglich sein.
Gruß
osmodius
ich habe da mal eine Frage, die evtl. auch in den Bereich
„Allgemeine Rechtsfragen“ gehören könnte.
das sehe ich auch so.
Kann dieser Beitrag umgelinkt werden?
Wenn man für einen Kunden eine kpl. Website erstellt und diese
dann auch noch in Zukunft weiterpflegt, wem gehört die Website
in diesem Fall?
Darf der Kunde einfach eine dritte Person dazuholen, die dann
während der Pflege der Website Änderungen an einer Seite
durchführt?
[…]
Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kunde die
Zusammenarbeit mit dem Webdesigner kündigt? Geht die Website
dann einfach in den Besitz des Kunden über, oder kann der
Webdesigner Kosten geltend machen (Thema Urheberrecht)?
Da hier wohl keiner den Vertrag kennt, wird wohl eine auch nur
ansatzweise hilfreiche Antwort nicht möglich sein.
Ich unterstelle einfach mal, dass kein Vertrag existiert.
Hallo,
Wenn man für einen Kunden eine kpl. Website erstellt und diese
dann auch noch in Zukunft weiterpflegt, wem gehört die Website
in diesem Fall?
Dem Urheber. Er überlässt dem AG die Nutzungsrechte.
Das reine erstellen von Seiten wird allerdings wohl nicht als „künstlerischer Akt“ anzusehen sein. Aber wenn man Grafiken erstellt, selbst Scripte schreibt und diese Einbindet, etc.
Darf der Kunde einfach eine dritte Person dazuholen, die dann
während der Pflege der Website Änderungen an einer Seite
durchführt?
Sofern das so vertraglich festgehalten ist solte das kein Problem sein. Ob das die Agentur/der Webdesigner zum Zeitpunkt der Arbeit, sprich im laufenden prozess zulässt ist eine andere Sache.
Im speziellen Fall würde es um die Einbindung einer Datenbank
gehen.
Der neue Dienstleister verbietet aber dem Webdesigner
zukünftig, keine Änderung mehr auf dieser Seite durchzuführen
um evtl. Problemen aus dem Weg zu gehen. Diese Seite wurde ja
vom Webdesigner erstellt.
Nun, der neue Dienstleister kann die bereits erstellten Seiten „nachbauen“ sofern hier die Grafischen Elemente und eingebundenen texte nicht urheberrechtlich geschützt und die verwendung freigegeben wäre.
Die Website liegt auf einem Server des Kunden (anderer
Dienstleister), auf den der Webdesigner Zugriff hat.
Naja, der (neue) Webdesigner kann sich die Sachen ja anschauen.
Und wie würde es sich verhalten, wenn der Kunde die
Zusammenarbeit mit dem Webdesigner kündigt? Geht die Website
dann einfach in den Besitz des Kunden über, oder kann der
Webdesigner Kosten geltend machen (Thema Urheberrecht)?
Könnte er versuchen, wird aber denke ich im nachhinein schwer.
Gruß
h.