Link zu anderen Seiten (rechtlich)

moin, folgendes Problem:
Mein ExChef untersagt mir auf meiner Homepage links zu den homepages der firmen zu legen, die ich damals dort erstellt habe. ich moechte natuerlich die seiten als referenz nennen. Die firmen sind damit einverstanden. Darf ich die links oder den verweis zu den firmen veroeffentlichen oder muss ich sie entfernen?

Die firmen
sind damit einverstanden. Darf ich die
links oder den verweis zu den firmen
veroeffentlichen oder muss ich sie
entfernen?

Hallo,

vorweg … ich bin kein Rechtsanwalt und meine Aussage ist absolut unverbindlich zu sehen!

1.) Wenn Du für eine Firma Internet-Seiten für deren Kunden erstellst, bleibt zunächst einmal unantastbar das Urheberrecht dieser Seiten bei Dir. (noch schlimmer, das Urheberrecht ist nicht verkaufbar oder veräusserbar … es bleibt Dein Lebenlang bei Dir).

2.) Das Copyright geht (wenn nicht im Arbeitsvertrag anders definiert) zunächst einmal an den Arbeitgeber für den Du tätig warst.

Ich würde wie folgt sagen:
Wenn Du die Seiten 100% selbst erstellt hast ohne evtl. Design-Teams oder dritte Hilfe ist es wohl kein Problem dorthin zu verweisen. Insbesondere wenn diese Firmen kein Problem damit haben. (z.B. mit dem Bennenung „unter meinem Urheberrecht“ … link http://einedomain.de)

Du wirst allerdings auf Schwirigkeiten stossen wenn Du die Seite im Team entwickelt hast, dann wirst Du sicherlich die im Team-Dazugehörigen mit angeben müssen.

Evtl. gebietet es die Fairnis den Arbeitgeber mit zu erwähnen.

Also könnte ein Link wie folgt aussehen:
Referenzarbeiten aus meiner Tätigkeit bei „firma xyz“ = http://einedomain.de

Sollte es sich allerdings um teure und aufwendige Projekte handeln und eine Klage des Arbeitgebers ist zu befürchten empfehle ich Dir Dich vorher ggf. mit Anwälten abzusprechen. Vielleicht findest du auch Hinweise in http://onlinerecht.de

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

:o(
hai mischa ;o)

das habe ich wirklich nicht anders erwartet. :o((((
vielleicht hättest du ihm doch ein nettes kleines ‚präsent‘ zurücklassen sollen!!! ;o)))))

ich würde dir dringend raten einen anwalt zu konsultieren. das kann sonst richtig teuer werden :o(

liebe grüße
kerstin

Diese „Problem“ hast Du mit Sicherheit nicht als einziger.
Auch ich bin weder Jurist, noch Rechtsanwalt.
Ich weiss aber, dass es einen Rechtsspruch eines Verdener Gerichtes (ich glaub es war das Landgericht Verden) gibt, nach dem es tatsächlich untersagt werden kann einen Link auf eine andere URL zu legen.

Kai

gibt, nach dem es tatsächlich untersagt
werden kann einen Link auf eine andere
URL zu legen.

Hallo Kai,

dabei bezog es sich aber dadrauf, das der besitzer der URL das verbieten kann, nicht aber wie in diesem Fall ein dritter, der ggf. ©-Halter ist.
Ich würde mal schätzen, das es in unserer Rechtssprechung diesbezüglich noch nichts gibt.
In diesem Fall ist es ja sogar so, das eine ausdrücke Erlaubnis der Seitenbesitzer gibt, das ein Link auf sie gesetzt werden darf als „Referenz“ für den Entwickler.

Könnte allerdings noch eine Sache Quer laufen … Wieweit darf/kann es als Betriebsgeheimnis angesehen werden wer wessen Seite erstellt hat … ?!

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de