Anmeldung Newsletter wie? Verfahren

Hi,

Gibt es außer dem Double-Opt-in noch ein weiteres Verfahren, um Neumitglieder bei einem Newsletter einzuschreiben?

Ich frage weil es rechtliche Probleme beim bisherigen Double-Opt-in Verfahren gibt, da dies böswillige Mitmenschen als Spam werten und mit Abmahnungen drohen.

Ich interessiere mich deshalb einfach, ob es Alternativen gibt, die dann eventuell rechtlich o.k. sind.

Viele Grüße
C.

Hallo,

Gibt es außer dem Double-Opt-in noch ein weiteres Verfahren,
um Neumitglieder bei einem Newsletter einzuschreiben?

Ja, wenn Du eine schriftliche Genehmingung vorliegen hast.

Ich frage weil es rechtliche Probleme beim bisherigen
Double-Opt-in Verfahren gibt, da dies böswillige Mitmenschen
als Spam werten und mit Abmahnungen drohen.

Huch? Was genau werten sie als SPAM? Die Nachfrage, ob die Mailadresse in den Newsletter eingetragen werden soll?

Das würde ich für merkwürig halten, sofern in der Mail für nichts geworben wird.

IANAL,

Sebastian

Hallo,

Huch? Was genau werten sie als SPAM? Die Nachfrage, ob die
Mailadresse in den Newsletter eingetragen werden soll?

ja, genau

Ich halte ja nicht von Doppelpostings, brauche aber dringend Infos und zwar unter verschiedenen Aspekten. Deshalb habe ich erst mal nachgefragt, inwieweit das denn als Spam gewertet wird (bei allgemeine Rechtsfragen : Double-Opt-In bei Newsletter).

Unter sonstige Fragen habe ich dann nach dem Abmahner speziell Infos gesucht und wurde aufgeklärt, dass er damit sein Geld verdient und ich mich nicht mit ihm anlegen soll.

Als Ausweichstrategie habe ich mir deshalb überlegt, man sollte ein Verfahren haben, das dem Abmahner und dem Gericht dann nicht als Spam erscheint. Deshalb frage ich, ob es noch andere Anmeldemethoden gibt. Ich bin aber überzeugt, dass ein Publikums-Newsletter sicher keine neuen Mitglieder mehr finden kann, wenn er nur noch schrifliche Anmeldungen akzeptiert. Das ist einfach zu viel Aufwand.

Hast du noch eine andere Idee?

Viele Grüße
C.

Hallo

Also ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es das ist was du suchst, aber ich habe meinen Newsletter unter

http://www.counterindex.de/newsletter-max/index.php?..

Hier kann man sich eine ganze einfach Maske zurechtmachen und sie der Seite anpassen. Die Besucher brauchen nur auf anmelden gehen und ihre E-Mail Adresse eingeben, also überhaupt kein Aufwand.
Einstellungen laufen alle im Admin Bereich auf der oben genannten Seite.
Wenn sich jemand abmelden möchte, kann er das über die Seite ebenso einfach wie bei der Anmeldung, dauert also nicht mal eine Minute.
Im Newsletter ist automatisch ein Link integriert, der dem Abonnenten gleich sagt, wo er den Newsletter abmelden kann, wenn er ihn nicht mehr beziehen möchte. Dieser darf Wohl auch nicht entfernt werden, weil er gesetzlicher Pflichtteil ist. wohl um den Empfänger vor Spam etc. zu schützen.
Vielleicht würde es helfen, wenn du auch so einen einfachen LInks setzt, wo der Abonnent gleich ausgetragen wird?
Schau dir die Sache mal an, ob du es gebrauchen kannst.

Hoffe es ist das richtige.

Grüße
Novalee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Huch? Was genau werten sie als SPAM? Die Nachfrage, ob die
Mailadresse in den Newsletter eingetragen werden soll?

ja, genau

Ich halte ja nicht von Doppelpostings, brauche aber dringend
Infos und zwar unter verschiedenen Aspekten. Deshalb habe ich
erst mal nachgefragt, inwieweit das denn als Spam gewertet
wird (bei allgemeine Rechtsfragen : Double-Opt-In bei
Newsletter).

Ich würde das nicht für Spam halten, aber IANAL.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/36026
http://www.heise.de/newsticker/meldung/37969
http://www.heise.de/newsticker/meldung/45415

Das klingt auch so, als sei Double-Opt-in akzeptiert (ja, soger laschere verfahren werden hier gebilligt).

Unter sonstige Fragen habe ich dann nach dem Abmahner speziell
Infos gesucht und wurde aufgeklärt, dass er damit sein Geld
verdient

Das ist sicher nicht legal.

und ich mich nicht mit ihm anlegen soll.

Also zahlen und ihn in seiner Geschäftsidee bestärken?

Als Ausweichstrategie habe ich mir deshalb überlegt, man
sollte ein Verfahren haben, das dem Abmahner und dem Gericht
dann nicht als Spam erscheint.

Double-Opt-In würde mir nicht als solcher erscheinen, wenn in der Nachricht selber keine Werbung(!) ist.

Offenbar ist sich der Gesetzgeber noch nicht in Klaten, ob Opt-Out ausreicht oder das (strengere) Double-Opt-in-Verfahren vorgschrieben wird.

Deshalb frage ich, ob es noch
andere Anmeldemethoden gibt.

Über Internet? Nein. Nur auf dem Post/Fax-Weg.

Ich bin aber überzeugt, dass ein
Publikums-Newsletter sicher keine neuen Mitglieder mehr finden
kann, wenn er nur noch schrifliche Anmeldungen akzeptiert. Das
ist einfach zu viel Aufwand.

ACK.

Gruß,

Sebastian

Hi,

nach meiner bisherigen Recherche bist du damit nicht auf der sicheren Seite. Es wird eher empfohlen, dass man sich nur durch eine Mail anmelden kann und diese auch noch bestätigt werden muss. Siehe:

http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/aktuell…

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

Vorweg zwei Links:
http://www.heyms-drbahr.de/
(bzw: http://www.heyms-drbahr.de/faq/faq_rechtderneuenmedi…
http://www.drweb.de/onlinerecht/online_recht_spam_1…

Geschrieben wurde ja schon einiges. Das wichtigste dabei: Keine Werbung in der Bestätigungsmail!

Und nun zu den Fakten aus meiner Sicht:
DOI ist ausreichend!
COI birgt Risiken Mitstörerhaftung etc…
Warum trotzdem eine Diskussion interessant ist? Weil ca. 50% der User zu dumm ist, einen rechtssicheren NL zu abonnieren… So hoch ist nämlich die Zahl der nicht bestätigten DOI Newsletter. Fakt ist: Bei knapp jedem zweiten NL per DOI Verfahren wird die Bestätigungsmail nicht bestätigt.
So und nun kommt wieder der Gradmesser zwischen Wollen und Können. Wie viele Adressaten will ich haben und welches Riskio kann ich dabei eingehen?
Grundsätzlich stehtst Du ja nicht nur bei NL vor der Frage - wie sieht es mit dem Kontaktformular aus? Eine X-beliebige Adresse eintragen mit der Bitte um eine detaillierte Leistungsbeschreibung und Referenzen Deiner Firma. Was ist nun wenn die angebene E-Mail falsch ist? Es ist letztendlich immer ein abwägen des Risikos - deshalb ist man auch Unternehmer, weil man Wagnisse eingeht und diese im Regelfall gut honoriert werden oder „No Risk - No Fun“.

In diesem Sinne, viele Grüße aus Hamburg,
Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

HI nochmal

nach meiner bisherigen Recherche bist du damit nicht auf der
sicheren Seite. Es wird eher empfohlen, dass man sich nur
durch eine Mail anmelden kann und diese auch noch bestätigt
werden muss. Siehe:

http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/aktuell…

hm, daß das ein so großes Problem darstellt, war bir bisher nicht bewußt, aber ich nutze den NL ja auch bisher nur privat. Für meine Businessseiten werde ich mir mal deine Bedenken zu Herzen nehmen.

Grüße
Novalee

Viele Grüße
C.

Hallo,

Warum trotzdem eine Diskussion interessant ist? Weil ca. 50%
der User zu dumm ist, einen rechtssicheren NL zu abonnieren…

Naja. Bei vielen werden es die Worte von ihrem oligophrenen MCSE sein: „keine Mail von unbekanten Absendern anblinzeln“.

**\*AAAAAAARGH!\***

Sebastian

Zunächst stellt sich doch die Frage, unter welchen Bedingungen ein Empfänger die Aktivierungsaufforderung vernünftigerweise als Spam werten kann. Dies ist ganz sicher immer dann der Fall, wenn dieser den Newsletter niemals angefordert hat und dieser selbst bereits Werbung enthält.

Die zweite Bedingung ist hinreichend diskutiert, die erste Bedingung kann aber nur unter zwei Voraussetzungen zutreffen: a) du spamst tatsächlich. Dann können wir uns die Diskussion sparen. b) ein dritter hat den Newsletter unter fremden Namen angefordert.

Im Fall b) ist zwar dieser dritte der Störer, du kannst aber u. U. als Mitstörer in Haftung genommen werden. Wenn du aus der Anforderungsmail hättest erkennen können, dass diese offenkundig einen gefälschten Absender enthält. Wenn z. B. ‚Return Path:‘, ‚Received from:‘ und ‚From:‘, evtl. noch ‚HELO‘ offen widersprüchliche Angaben enthalten (Ähnliches gilt natürlich auch bei Anforderung per cgi-script). Dir hieraus einen Strick zu drehen bedarf aber bereits erheblich rabulistischer Anstrengungen. Allerdings solltest du, wenn du den Newsletter per cgi-script bestellen lässt, alle notwendigen Protokolldaten (insb. Datum/Uhrzeit, Inhalt der Eingabefelder) mitprotokollieren und sichern.

Schlimmer sieht es aus, wenn dieser dritte den Newsletter 100x unter der gleichen gefälschten Adresse bestellt und du die Aktivierungsaufforderung 100x rausjagst. Oder wenn du bereits aufgefordert wurdest, den Mailversand an diese Adresse zu unterlassen, dein cgi-script aber dennoch weitere Mails dorthin generiert. Dies lässt sich aber mit techn. Mitteln leicht vermeiden.

Ansonsten solltest du dir z. B. http://www.heise.de/registration/ als Vorbild nehmen. Wenn ein sauberes Double OptIn nämlich tatsächlich so leicht mit Abmahnungen zu belegen wäre, wie du fürchtest, wäre Heise (und viele andere Seiten) schon längst aus dem Web gefegt.

Gruss,
Schorsch

Hi Sebastian,

Warum trotzdem eine Diskussion interessant ist? Weil ca. 50%
der User zu dumm ist, einen rechtssicheren NL zu abonnieren…

Naja. Bei vielen werden es die Worte von ihrem oligophrenen
MCSE sein: „keine Mail von unbekanten Absendern anblinzeln“.

Naja nicht immer :wink: - viel hängt davon ab wie die Bestätigungsmail aufgebaut und getextet ist. Da ist bei fast allen NL noch ein erhebliches Potential, aber wie gesagt fast 50% ist schon erheblich.

Grüße,
Stefan