'legale' downloads

Hallo, man hört ja immer wieder von den Tauschbörsen und daß dort illegal Programme, Filme etc getauscht werden. Da frage ich mich - wenn es bekannt ist, daß dort fast alles illegal ist, wieso werden sie nicht gestoppt? Bzw WAS darf man denn eigentlich legal tauschen?? Danke, interessiert mich nur mal… Kerstin

Moin

man hört ja immer wieder von den Tauschbörsen und daß
dort illegal Programme, Filme etc getauscht werden.

Richtig.

Da frage
ich mich - wenn es bekannt ist, daß dort fast alles illegal
ist, wieso werden sie nicht gestoppt?

Es gibt da rechtliche und technische Probleme.

Recht:
Die Programme mit deren Hilfe getauscht wird sind nicht illegal. sie werden nur zu illegalen Zwecken „missbraucht“. Deshalb kann man den Hersteller der Tauschprogramm gar nichts anhaben.

Technisch:
Die Netzwerke haben keine zentralen Server. D.h. selbst wenn man den Hersteller des Tauschprogrammeskomplett von Netz nimmt läuft das Netz einfach weiter.

Ausserdem gibt es dutzende Tauschprogramme und es werden monatlich mehr. Man kann die nicht alle anklagen, soviele Richter hat Deutschland gar nicht.

Bzw WAS darf man denn
eigentlich legal tauschen??

Grob: alles vorrauf kein Urheberrecht besteht. D.h. deine Privat-Fotos und deine selbst komponierten Sachen sind OK.

cu

…kann man denn dann Dinge tauschen, die man gar nicht gekauft hat? Also z.B etwas was vom Fernsehn aufgenommen wurde? Das ist doch auch die alte Idee von den Videokassetten - die kann man doch auch an Kumpels verborgen. Oder war das auch illegal? :wink:

Hi,
ich weiß zwar nicht was illegal war und ist, aber ich fürchte der springende Punkt an deinem Vergleicht ist, dass du das Video einem Kumpel gebracht hast und nicht für jeden zugänglich in eine Tauschbörse gestellt hast.

Gruß
Cornel

Hallo,

Bzw WAS darf man denn
eigentlich legal tauschen??

Grob: alles vorrauf kein Urheberrecht besteht.

Nein, das ist eine gefährliche Aussage. Sagen wir: Alles, wo der Inhaber der Urheberrechte die freie Verbreitung gestattet.

D.h. deine
Privat-Fotos und deine selbst komponierten Sachen sind OK.

Knoppix-CDs (Freie Software im Allgemeinen) unterliegen zum Beispiel sehr wohl einem Urhebeerecht, manch einer lernt das zwar erst auf die harte Tour --> http://www.golem.de/0404/30818.html aber es ist dennoch so.

Genauso kann ich meine Privatphotos unter einer freien Lizenz ins Netz stellen ohne meine Urheberrechte aufzugeben.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

…kann man denn dann Dinge tauschen, die man gar nicht
gekauft hat?

Das kann man so nicht alleine beantworten.

Also z.B etwas was vom Fernsehn aufgenommen
wurde?

da hat vermutlich der Sender die Urheberechte. Du solltst ihn fragen, ob er die Weiterverbreitung toleriert. Eine schriftliche Erlaubnis wäre sicherlich gut.

Das ist doch auch die alte Idee von den Videokassetten

  • die kann man doch auch an Kumpels verborgen. Oder war das
    auch illegal? :wink:

Nein, es gibt bestimmte Regelungen, die eine „Privatkopie“ und deren Verteilung in kleinem Rahmen gestatten[1]. Sowas wie Tauschbörsen sind davon aber definitiv nicht abgedeckt.

Gruß,

Se „IANAL“ bastian

[1] Gilt nicht für Software.

Moin

…kann man denn dann Dinge tauschen, die man gar nicht
gekauft hat? Also z.B etwas was vom Fernsehn aufgenommen
wurde?

Nein. Die Sender haben das alleinige Vertriebsrecht und die Produzenten das Urheberrecht.

Das ist doch auch die alte Idee von den Videokassetten

  • die kann man doch auch an Kumpels verborgen. Oder war das
    auch illegal? :wink:

Das war nicht illegal weil das dein Kumpel ist. Wenn das jemand fremdes wäre => illegal da die Sender/Produzenten immernoch Rechte dran haben.

Es gibt noch eine Regel die wichtig wird wenns um kopieren für Kumpels geht: Man darf keinen Kopierschutz brechen. D.h. mit dem PC eine CSS-geschützt DVD kopieren ist nicht OK (selbst wenn man die Kopie für sich behält).

cu

Moin

Knoppix-CDs (Freie Software im Allgemeinen) unterliegen zum
Beispiel sehr wohl einem Urhebeerecht, manch einer lernt das
zwar erst auf die harte Tour -->
http://www.golem.de/0404/30818.html aber es ist dennoch so.

Das hat nix mit dem Urheberrecht zu tun, da gehts um die GPL.

cu

Hallo,

Knoppix-CDs (Freie Software im Allgemeinen) unterliegen zum
Beispiel sehr wohl einem Urhebeerecht, manch einer lernt das
zwar erst auf die harte Tour -->
http://www.golem.de/0404/30818.html aber es ist dennoch so.

Das hat nix mit dem Urheberrecht zu tun,

Stimmt eigentlich ;-(

Da geht es um die Lizenz, unter der das Programm genutzt und weiterverteilt werden kann. Wer das nichht tut, begeht in der Tat eher einen Lizenzverstoß.

da gehts um die GPL.

Jaja, Du hast recht.

Dennoch: GPL-Programme unterliegen sehr wohl einem Urheberrecht. Das meinte ich mit „Deine Aussage ist sehr gefährlich“.

Gruß,

Sebastian

da gehts um die GPL.

[…]

Dennoch: GPL-Programme unterliegen sehr wohl einem
Urheberrecht.

Lektüre zum 'drüber nachdenken http://www.golem.de/0406/31795-2.html

Gruß,

Sebastian

Nein. Die Sender haben das alleinige Vertriebsrecht und die
Produzenten das Urheberrecht.

Also das Urheberrecht hat der Urheber und nur der! Das Urheberrecht hat er immer, auch wenn er irgendetwas verschenkt, verkauft oder jemanden verkaufen lässt!
Der Urheber ist im „Normalfall“ aber nicht der Produzent, sondern der Urheber ist normalerweise der Künstler, Autor die allerdings manchmal dann auch als eigene Produzenten auftreten, von daher kann man es nicht pauschalieren.

ALLES ist im Grunde urheberrechtlich geschützt, sogar unser „geschreibsel“ hier im Forum, und nur wen der Urheber (in diesem Posting also ich + die Leute die ich zitiere) (wir bilden jetzt quasi eine GBR), alle damit einverstanden sind, könnte dieser Beitrag z.B. in der Bild abgedruckt werden (ich wäre nicht damit einverstanden!).

Man kann also generell alles kopieren, von dem man weiss, das der Urheber nichts dagegen hat!

Dann gibt es aber noch das Copyright! Das ist eine Art Vertriebsschutz, die wiederum dem Produzenten übergeben werden kann. Jeder Urheber hat im Grunde zunächst ein eigenes Copyright auf seinem Produkt, es sei denn er entwickelt es für jemanden als Angestellten, dann geht das Copyright an denjenigen über, der allerdings ohne urheberliche Zustimmung auch nichts damit anfangen kann!

Geschützt werden können im Grunde alle Dinge die nicht von X-Beliebigen Menschen nachgemacht werden können (sind Picasos nun Urheberrechtlich geschützt? oder meine Kinder eigene Picasos?). Sprich „einfache“ Dinge dürfen kopiert werden, wobei zu beachten ist, dass jeder Mensch ein Anrecht auf seine Identität hat.

Folglich kann ich Frau Meiers Gesicht nicht fotografieren mir daraus ein Urheberrecht ableiten (was ich natürlich hätte) und ihr Gesicht (oder mehr) ungefragt publizieren. Frau Meier hat ein Anrecht darauf gefragt zu werden, auch wenn theoretisch jeder Kammerabesitzer sie fotografieren könnte.

So gibt es viele kleine und tausende von Abstufungen, insbesondere bei der Diskussion (z.B. im p2p Bereich) ob Pornos zu schützen sind … Sex kann ja schliesslich jeder haben … Da könnte man rechtsfindig auf die Idee kommen, dass wenn keine Gesichert (und damit keine Identitäten) zu sehen sind ggf. ein freies Urheberrecht besteht, auch wenn zwei andere Menschen miteinander Sex hatten.

Es gibt jedoch Musiker die sich über die urheberrechtliche Freigabe „gehör“ beim Anwender verschaffen und deshalb auf ein Copyright Vertriebsverbot verzichen, diese dürfen (wenn erlaubt) selbstverständlich legal in diesen p2p Netzen verteilt werden.

In diesem Segment gibt es natürlich auch einige Softwareautoren die Free oder Shareware extra zu dem Zweck produzieren. Häufig unterliegen diese jedoch dem © in sofern, dass bestimmte Passagen nicht geändert werden dürfen.

Allerdings bei einer über 30% Änderung entfällt dann auch schon wieder der Urheberschutz des Grundurhebers.

Richtigt ist die hier gemachte Aussage die Fragende (kerstin?) Darf Fotos, Videos, Bilder, CDs von sich verteilen, solange sie niemand anderem (ihrem Mann) z.B. dass © übertragen hat.
Sie behält allerdings das Urheberrecht, was ihr soweit mir Bekannt auch nicht entzogen werden würde, selbst bei einer Entmündigung.
Jemand anderes kann natürlich das Urheberrecht nicht erben, denn er ist ja dann nicht mehr der Urheber. Vertriebsrechte in Form von Copyright sind dahingegen schon vererbar.

Fazit:
Legal ist es in derartigen Netzwerken alle Programme/Kreationen/Bilder/Videos/Musik zu tauschen, deren Urheber einer freien Publikation nicht widersprochen haben, bzw. diese explizit wünschen und keine Ausnahmen und Einschränkungen diesbezüglich machen.

Häufig ist es allerdings so … das als Ausnahme der gewerbliche Gebrauch besteht! Das ist ein problem, diese Netze sind ja im „grunde“ Frei und nicht kommerziell, allerdings verdienen die Softwareanbieter durch Werbung Geld … sind sie dann kommerziell? auch immer wieder eine Frage von Internetseiten mit Werbebannern.

Das ist doch auch die alte Idee von den Videokassetten

  • die kann man doch auch an Kumpels verborgen. Oder war das
    auch illegal? :wink:

Das war nicht illegal weil das dein Kumpel ist. Wenn das
jemand fremdes wäre => illegal da die Sender/Produzenten
immernoch Rechte dran haben.

Ganz so ist es nicht, es war egal ob sie z.B. eine Kaufvideokassette einem Fremden lieh oder einem Freund! Sie durfte es, der Produzent erhebt normaler Weise nur Ansprüche, dass der Film/Programm oder sonstwas nur von einem auf einmal verwendet werden darf.
Ich könnte Dir also auch meine Office Version leihen (legal) wenn ich sie in der Zeit von meinem PC runterschmeisse, ich könnte dann ja nicht mehr damit arbeiten.
Es gibt aber auch hier das Recht des © inhabers ggf. Sonderregelungen einzufühgen, die dann in den Kaufbedingungen zu lesen sein müssen, z.B. diese Software darf nur durch sie persönlich auf dem PC mit Seriennumemr xxx verwendet werden. Allerdings würde dies den Weiterverkauf einschränken und von daher verzeichten die meisten auf derartige Klauseln.

dem PC eine CSS-geschützt DVD kopieren ist nicht OK (selbst
wenn man die Kopie für sich behält).

Da ist die Rechtssprechung sich aber noch nicht einig … Man wird Juristen in der einen oder in der anderen Richtung finden.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

ps: ich bin kein Anwalt, die o.g. Rechtsinformation entspricht meiner Lebenserfahrung und sollte im Zweifel über entsprechende Stellen fachlich geprüft werden! Ich übernehme von daher KEINE Verantwortung aus Schäden die aus dieser Aussage entstehen!

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wieso werden sie nicht gestoppt?

Zu der Frage kann man ganz einfach sagen dass zwar von denen, die mutmassen diese Programme würden ihrer Branche schaden, versucht wird diese Tools zu sabotieren/zerstören, sie es aber nie ganz schaffen können.
Warum? Nun, die Tools werden weltweit genutzt. Damit wird sofern es nicht Teil der Nutzungsbedingungen des Programms ist zur Streitfrage wessen Gesetz angewendet werden muss.

Da ich jemanden nicht verklagen kann, der in einem Land downloaded, wo der Download von solcher Software legal ist muss wohl zwangsläufig das Gesetz des Downloaders bzw des Uploaders angewandt werden.
Aufgrunddessen stellen P2P Programme, die mit Serverlisten arbeiten ihre Rechner oft in Länder, die da ziemlich unangreifbar sind. Und diese Zwergstaaten haben sicher kein Interesse daran diese Server stillzulegen, weil durch sie die Wirtschaft angekurbelt wird.

Wenn man nur das Deutsche Recht zugrundelegt dann wäre der Erfolg der Tauschbörsen wohl fragwürdiger, weltweit betrachtet sieht das aber ganz anders aus…

Dazu kommt eben noch dass die Netzwerke, sofern sie ohne Server arbeiten können nicht gestoppt werden können, solange es noch Clients gibt, die sich daran beteiligen. Und um das zu erreichen werden oft falsche Dateien in diese Netzwerke eingespeist. Ein berühmter Fall ist ein Titel von Madonna, der zwar normal anspielt, in dem Madonna dann aber darüber herzieht, was man da eigentlich tun würde (habs selbst noch nicht gehört)…

aber trotzdem…
Wow, das war wirklich logisch und sehr umfangreich. Vielen Dank. aber mal zu meiner Frage zurück - wer wäre denn dann der Geschädigte, wenn man etwas aus dem Fernsehn kopiert und z.B dann vervielfältigt?
Der Sender? Der Hersteller der Sendung? Was, wenn es die Sendung nicht zu kaufen gibt und ich sie haben will? Dann bliebe doch nichts weiter übrigt, als sie zu erwerben von jemandem, der sie hat? Dann wäre der ja ein Urheberrechtsverletzer, da er für etwas Geld bekäme, was gar nicht auf seinem Mist gewachsen wäre. Schon klar. Aber was wäre mit dem Käufer? Wessen macht der sich schuldig? Schließlich hat er etwas gekauft, was er nirgendwo sonst hätte bekommen können. Gibts auch da Gesetze die das erhellen?
Man kann sich endlos darin verlieren, allerdings frage ich mich sowas manchmal, da ich in Foren immer mal wieder auf die Frage stoße „wer hat die und die Sendung mitgeschnitten?“ Die bekommt man ja sonst nicht. Im Prinzip ist diese Frage allein ja schon die Aufforderung zu illegaler Handlung :wink:
Oder?

Hallo!

Gibts auch da Gesetze die das erhellen?

Gesetze gibt es; Ob sie sehr erhellend sind, ist sicherlich Auffassungssache :wink:
http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…

Gruß
Beowolf

wäre mit dem Käufer? Wessen macht der sich schuldig?
Schließlich hat er etwas gekauft, was er nirgendwo sonst hätte
bekommen können. Gibts auch da Gesetze die das erhellen?

was er nirgendwo sonst hätte bekommen können! Der Käufer wendet sich gezielt und bewusst an einen Hehler, er versucht, vorsätzlich das Urheberrecht zu umgehen. In solchen Fällen greift das STGB.

Gruss
Schorsch

Geschädigte, wenn man etwas aus dem Fernsehn kopiert und z.B
dann vervielfältigt?

nun das Fernsehen verkauft seine Video-Tapes für JEDE Mistsendung die es gibt, folglich wäre der entsprechende Sender der gebeutelte :smile: und garantiert auch Kläger.

Sendung nicht zu kaufen gibt und ich sie haben will? Dann

JEDE noch so mistige Sendung kann als Video Kopie gekauft werden, ich habe leider die URL nicht mehr von dem Laden, aber es gibt min. einen Anbieter der alle Hansmeisers, Tagesschauen, Sesamstrassen usw. gespeichert hat, Du kannst Sendeprotokolle zu jeder Sendung bestellen und wirst meines Wissens immer an die gleiche „zentrale“ Firma (wenn es nicht eine art Genossenschaft ist) verwiesen.

Ich bin jetzt aber NICHT sicher, ob dabei auch Werbespots vertrieben werden, doch die werbenden Firmen haben nur selten ein Interesse daran dir das weitergeben von Spots zu untersagen! VORSICHT nur selten, selbstverständlich haben sie das © auf derartige Spots, doch so manch ein Spot verstösst auch gegen irgendwelche Sitten und Gebräuche einer Kultur und wird böse abgemahnt … (z.B. unitet colors of beneton und div. andere) Die haben nicht zwangsläufig ein Interesse das ihre Werbespots weiter verbreitet werden!

bliebe doch nichts weiter übrigt, als sie zu erwerben von
jemandem, der sie hat?

Genau :smile: und zwar dem Unternehmen der dafür die Lizenz hat.

Urheberrechtsverletzer, da er für etwas Geld bekäme, was gar
nicht auf seinem Mist gewachsen wäre.

Ganz genau … gut aufgepasst :smile:

Schon klar. Aber was
wäre mit dem Käufer? Wessen macht der sich schuldig?

Nun Du kannst z.B. von einer „illegalen“ Sache niemals Eigentümer werden, lediglich Besitzer (unterschiedet sich im Rechtlichen dahingehend dass der Besitzer zwar verfügungsgewalt hat, aber es muss ihm noch lange nicht gehören … z.B. Firmenwagen).
Der Besitz illegalen Eigentums ist zwar m.W. nicht Strafbar, solange das Eigentum als solches nicht Gesetzeswidrig bzw. gesondert gelistet ist. Wir nehmen hier als Beispiel die Kinderpornos, bis vor WENIGEN Jahren war der Besitz durchaus erlaubt, nur das Verbreiten nicht! das gilt aber auch z.B. für Wanzen (nicht die Hausfrauenfeindlichen, sondern die elektronischen).
Die Verwendung illegealen Eigentum dass heisst im Grunde dann auch z.B. einer Raubkopie ist verboten, natürlich der Vertrieb auch. Meines Wissens, darfst Du also den Schrank voller Windows-Derivate als Kopie haben, aber keines davon tatsächlich auf Deinem Rechner benutzen, du bist also eigentlich nicht wirklich Besitzer, weil Du keine Verfügungsgewalt hast, bzw. Deine Verfügungsgewalt eingeschränkt ist.

Fazit: Du verteils „Raubkopien“ der TV-Sendung die man durchaus kaufen könnte, bist Du im Sinne des Gesetzes wohl Dealer und das ist in jedem Fall ein Straftatbestand … und bitte KEINE Ordnungswidrigkeit!
Der Besitz einer solchen Raubkopie die dann nur im Schrank steht, dürfte meines Erachtens weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Straftatbestand sein. Dabei gibt es jedoch 1. Das Problem der Beweispflicht und 2. das Problem des Nachweises.

Ich fürchte … kein Staatsanwalt/Richter wird dich erschiessen lassen, weil Du eine illegale Kopie der Tagesschau im Videorekorder hast, obwohl es ein Straftatbestand ist, nur der Staatsanwalt wäre ziemlich am A, wenn er Dir das nachweisen müsste, dass DU nicht für Deinen privaten Gebrauch genau diese Videoaufnahme gemacht hast.

Wenn Du allerdings sagst, hast Du auf Flohmarkt gekauft! Dann hast Du (vielleicht ohne es zu wissen) Dich schon bei der Beschaffung strafbar gemacht (unterstützung von Helerei …)

Frage stoße „wer hat die und die Sendung mitgeschnitten?“ Die

Alles illegales Folk hier :smile:

bekommt man ja sonst nicht. Im Prinzip ist diese Frage allein
ja schon die Aufforderung zu illegaler Handlung :wink:

genau, weil nahezu jeder wissen könnte, dass man wirklich jede Sendung an zentralen Stellen kaufen kann. Auch rückwirkend und sogar einige Jahre später. Soweit ich weis verweise auch alle Internetseiten der Sender auf den gleichen Anbieter (illegaler Komplott? Kartellamt anrufen …)

Oder?

oder auch nicht, wer weiss das schon :smile:

Schönen Guten Abend …
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

ps: hier steht nach solchen Antworten immer „ich bin kein Anwalt usw. …“ diesen Text habe ich auf meinem Laptop, mit dem ich jetzt schreibe nicht gespeichert, glaubt mir bitte auch so, dass ich kein Anwalt bin und keine Haftung für daraus folgende Fehlschritte übernehme.

…„wer hat die und die Sendung mitgeschnitten?“ Die
bekommt man ja sonst nicht. Im Prinzip ist diese Frage allein
ja schon die Aufforderung zu illegaler Handlung :wink:
Oder?

Ohne rechtsverdreherische Kompetenzen zu haben, würde ich einfach mal kess behaupten, dass die tauschenden Parteien sich ohne weiteres „Freunde“ nennen können, wenn sie in einem gemeinsamem Forum auf freundschaftliche, persönliche Art und Weise Ihre gemeinsamen Interessen vertreten :wink:

Gruß an alle meine Freunde hier im w-w-w,
Peter

(hat zufällig einer von euch alle Futurama-Folgen komplett in englisch aufgenommmen?)