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Re^2: Domaine-Namen verkaufen
Für Domain-Grabbing, die nichts mit
Deinem Namen zu tun haben, kannst Du Dir
saftige Geldstrafen einhandeln. Bei einem
Prozess würdest Du jedenfalls als
Privatperson verlieren, wenn nicht der
Name übereinstimmt. Denn, es ist nach wie
vor so, Geld und Wirtschaft regiert die
Welt, da wirst Du nicht gefragt!
Hallo Simpson,
da möchte ich Dir aber "etwas" wiedersprechen. Mal abgesehen davon das ich das Verhalten von Peter nicht gerade als "nett" oder "fein" bezeichnen möchte, und auch der Meinung bin das man soetwas nicht macht, sieht die rechtliche Lage da wohl schon etwas anders aus.
Es reicht zu behaupten, daß man ggf. in 10 Jahren was mit der Domain machen will und zwar völlig unabhängig von gewerblich/verein/privat! Und überhaupt nicht verboten werden kann ihm das registrieren irgendwelcher Wörter, die KEINE Eigennamen bilden. Was bei AG's ja auch meist im Firmennamen der Fall ist. Abgesehen von markengeschützten Wörtern (wie z.B. Webspace).
Es kann aber wohl keiner verbieten sich z.B. "Tastaturen" zu registrieren und die Firma "Tastaturen AG" hat einfach verloren wenn sie sich später erst entsprechend danach sehnt.
Anders wäre es da wohl bei "Müller" da hätte er wohl verloren, bzw. wenn es die Firma "Tastaturgen GmbH" schon gäbe könnte es auch problematisch sein, deshalb werden derartige Firmennamen auch NICHT im Handelsregister eingetragen.
Wie man es dreht und wendet, es ist absolut von dem tatsächlichen Namen und dem Einzelfall abhängig.
Die Angelegenheit mit dem vorgeschobenen evtl. in 10 Jahren, verhält sich so ähnlich wie "Anlieger frei" im Straßenverkehr. Wenn ich einen Zigarettenautomaten Suche, habe ich ein Anliegen ... wer darf nun eigentlich NICHT durch die Straße fahren?
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de