Verträge per Email gültig?

Sehr geehte Damen und Herren,

gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?

Kurze Erläuterung:
Person A gibt einem Webdesigner (Freelancer) per Email einen Auftrag für die Erstellung einer Website. Dauer der Erstellung, Preis und alles andere wird per Email geregelt ohne einen Vertrag in Papierform.
Es kommt aber anders: Webdesigner kassiert vereinbarte Anzahlung und meldet sich nicht mehr.
Person A hat vergeblich Fristen für Erstellung und Mahnungen geschrieben und will jetzt das angezahlte Geld zurück.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?

Vielen Dank

Hi,

schreib das Ganze noch mal weiter unten im Brett für Rechtsfragen, dort sitzen die Experten dafür. Kennzeichne den Beitrag aber als Doppelposting.
Zum Thema: meiner unmaßgeblichen Meinung nach gilt ein Vertrag, auch wenn er „nur“ per E-Mail geschlossen wurde, soweit sich das alles beweisen lässt. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h., man kann einen Vertrag in jeder Form abschließen, z.B. auch mündlich.
Aber, wie gesagt, frag unten noch mal nach.

Viele Grüße
WoDi

A hatte das Brett vorhin übersehen… vielen Dank.