Sehr geehte Damen und Herren,
gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?
Kurze Erläuterung:
Person A gibt einem Webdesigner (Freelancer) per Email einen Auftrag für die Erstellung einer Website. Dauer der Erstellung, Preis und alles andere wird per Email geregelt ohne einen Vertrag in Papierform.
Es kommt aber anders: Webdesigner kassiert vereinbarte Anzahlung und meldet sich nicht mehr.
Person A hat vergeblich Fristen für Erstellung und Mahnungen geschrieben und will jetzt das angezahlte Geld zurück.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gelten getroffene Vereinbarungen per Email wie ein Vertrag in Papierform?
Vielen Dank