Hallo,
Eben hatte ich ein sehr interessantes Gespräch mit der
Polizei, die mir vor Erstattung einer Strafanzeige geraten hat
mich erstmal noch über Foren zu informieren.
Übersetzung: Bitte verschwenden Sie keine Steuergelder für zivilrechtliche Probleme.
Folgende Situation:
Artikel bei ebay gekauft und 4,80 Porto für - ausdrücklich in
der Auktion angegeben - ein DHL Päckchen bezahlt. Gekommen ist
ein Brief für 2,20 € - Ist das Betrug?
Nein. Es ist kein guter Stil, aber Dir ist nichts verloren gegangen. Brief und Päckchen sind beide unversicherte Sendungen. Das Päckchen hätte daher keinen Sicherheitsvorteil geboten. Ist der Verkäufer ein Profi, haftet er in jedem Falle für den Versand.
Außerdem waren die Maße des Kleidungsstücks in der Auktion
anders angegeben als sie dann tatsächlich waren. Dies ist ein
weiterer Punkt.
Nicht schön, aber auch kein „Betrug“.
Bitte keine Diskussion, ob man bei kleinen Beträgen nun
Anzeige erstatten sollte oder nicht… Der Verkäufer stellt
sich total stur, unkooperativ und dickfällig, was allein schon
eine Anzeige aus Prizip rechtfertigen würde…
Es gibt hier überhaupt nichts, was eine Anzeige rechtfertigen würde, da keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Sache mit dem Porto kannst Du vergessen.
Die Sache mit der falschen Größe: wenn die Größenangabe wirklich stark abweicht und in der Auktionsbeschreibung falsch angegeben war, hast Du das Recht, vom Kauf zurückzutreten, egal ob Profi-Händler oder Privatverkäufer. Dies teilst Du dem Verkäufer mit. Dann schickst Du ihm das Teil zurück, daraufhin er Dir das Geld, und zwar inkl. 2 x Porto. Dies alles unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein Sachmangel vorliegt.
Wenn er Dir innerhalb einer bestimmten Frist (ich glaube es dürfen max. 30 Tage sein) nach Erhalt der Rücksendung Dein Geld nicht schickt, darfst Du das Mahnverfahren durchziehen.
Weitere Details dazu in den FAQs des Brettes „Online Auktionen“.
Gruß,
Myriam