IP-Adresse nachprüfen

Hallo!
Mein Mann kriegt von einem mysteriösen Anwalt ein Schreiben im Auftrag irgendwelcher mysteriöser Gebrüder Soundso, er soll zahlen, weil er irgendeine Routenplanerseite besucht habe, „mit folgender Anmelde-IP“… Wir halten das für einen dreisten Abzock- und Einschüchterungsversuch, da mein Mann sich keiner Schuld bewusst ist. Ich möchte nun wissen, wie kann ich die IP nachprüfen? Führt der PC eine Art Protokoll, wo ich die betreffende IP finden kann und herausfinden, wann sie zugewiesen wurde?

Danke & Gruß,
Eva

Auch hallo.

Irgendwie riecht die Fallbeschreibung nach http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-…
(Punkt 6.) :wink:

mfg M.L.

Nochmal hallo!
Jau, genau! Der inzwischen berühmt-berüchtigte OT und seine Schmittchen Schleicher :smile:)))

Man kriegt aber doch einen Schreck…

Gruß,
Eva

Hallo Eva,
hast du den Anwalt schon angezeigt?
MFG Doris

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Hallo Eva,

Ich möchte nun wissen, wie

kann ich die IP nachprüfen? Führt der PC eine Art Protokoll,
wo ich die betreffende IP finden kann und herausfinden, wann
sie zugewiesen wurde?

das kannst du, ja.
auf www.dnsstuff.com kannst du nachschauen, zu welchem Provider die IP-Adresse gehört.
Dann empfehle ich euch, einen Router zu kaufen, der die IP-Adressen speichert, die euch vom Provider zugeteilt werden, die FritzBox z.B. macht das.
Die kannst du dann jede Woche mal ausdrucken. So hast du Gewissheit.
Der PC speichert deine IP-Adresse nicht, kann er ja auch kaum, wenn ein Router benutzt wird.
Ausserdem würde ich auf einen solchen Brief erst gar nicht reagieren, nicht zurückschreiben, nicht anrufen, gar nichts. Nur vor dich hingrinsen und denken, was ist das für ein A…ch.
Nimm doch das ein bisschen locker und warte, was da noch kommt.
Wenn du dich nicht meldest, hört das ganz schnell auf.
In diesem Fall ist er in der Beweispflicht und da wird er ein Problem haben. Die Verbindungsdaten sind beim Provider sehr schnell gelöscht, kein Gericht in Deutschland oder anderswo arbeitet so schnell, dass der Provider innerhalb der vorgeschriebenen 90 Tagen die Benutzer der IP-Adressen an den Kläger/das Gericht herausgibt.
Um wieviel Geld gehts denn da?
Peanuts oder Kinkerlitzchen, nehme ich an.
Bevor der Anwalt kein gerichtliches Aktenzeichen vorlegen kann, und das kann er sicher nicht, keep cool, es passiert dir absolut nichts.
Und ich bin mir fast sicher: Bei der Überprüfung der IP-Adresse kommt was ganz lustiges raus, teste es mal und poste es hier rein.
grüsse
traebbe

Ausserdem würde ich auf einen solchen Brief erst gar nicht
reagieren, nicht zurückschreiben, nicht anrufen, gar nichts.

Hallo, Joachim!
Habe mich bei der Rechtsberatung der Verbtaucherberatung schlau gemacht und „hilfsweise“ Widerspruch eingelegt. Der Anwalt dort meinte auch, danach dürfte Ruhe herrschen. Wenn noch weitere Post vom Anwalt kommt, einfach abheften und gar nicht mehr reagieren. Der Anwalt und seine Mandanten sind internetweit berüchtigt, wie man beim Googeln herausfinden kann.

Um wieviel Geld gehts denn da?
Peanuts oder Kinkerlitzchen, nehme ich an.

Kann man sagen. Ich nehme an, die Summen sind von vorneherein so bemessen, dass die Scherzbolde hoffen können, die Leute zahlen um des lieben Friedens willen. Ist die Summe zu hoch, könnten die Opfer doch auf die Idee kommen, zu klagen.

Noch eine Frage: Nachdem auch ich viel im Internet unterwegs bin, ist mir jetzt ein bisschen bange geworden - Kann jemand über meine IP herausfinden, wer ich bin, auch wenn ich keine Registrierung vorgenommen habe? Manchmal will man sich ja irgendwo registrieren und bricht den Vorgang ab, weil man denkt, lieber doch nicht. Oder ist es möglich, als Kundenfänger den Betrieb auf anderen Seiten auszuspionieren und sich deren „Kundenkartei“ zunutze zu machen?

Tja, Internet ist toll, aber man muss wirklich auf dem Quivive sein!

Danke dir!

Gruß,
Eva

hast du den Anwalt schon angezeigt?

Hallo, Doris!
Der Anwalt bei der Verbraucherberatung meinte, erst einmal nur „hilfsweise“ (den Ausdruck kannte ich auch noch nicht :smile: Widerspruch einlegen, abwarten und Tee trinken. Klagen tun die Brüder nicht, nur bei Leuten, die die Forderung anerkannt haben und dann zurückrudern wollen.

Gib mal bei Google „Olaf Tank“ und „Gebr. Schmidtlein“ ein - faszinierende Lektüre :wink:

Danke & Gruß,
Eva