Gewinnspiel anbieten

Hey!

Ist es Privatpersonen erlaubt, Gewinnspiele anzubieten? Oder ist das wie Glücksspiel verboten? Ich denke nein, da doch viele Unternehmen so etwas anbieten.
Wenn man bei so etwas teilnimmt, und dies vom Rechtsweg ausgeschlossen ist, heißt das, man hat keinerlei Anspruch auf den Gewinn? Und er wird nur ausgezahlt, wenn der Anbieter „Lust“ dazu hat?

Danke!
Lars

Hallo.

Fragen wie diese gehören eher unter „Allgemeine Rechtsfragen“. Allerdings lässt sich die ganze Thematik wohl kaum in einem Forum erörtern, deswegen folgt jetzt ‚nur‘ der Vereeis auf http://www.gewinnspiel-und-recht.de/ sowie http://www.gluecksspiel-und-recht.de/

mfg M.L.

Danke!
Vielleicht kann ja ein Mod den Artikel verschieben.

Vielleicht kann ja ein Mod den Artikel verschieben.

Hallo Lars,
MODs können nicht verschieben. Das kann nur das Team.
Wie wäre es, wenn du dich erst einmal durch die Links arbeitest und dann die noch offenen Fragen im Brett allg. Rechtsfragen stellst? Ein Verschieben bringt dich derzeit nicht weiter.
Grüße
Ulf