Domainregistrierung Marke

Hallo,

wenn ich mir eine Domain registriert habe (.de) und darauf bereits z.b. einen funktionsfähigen Onlineshop laufen habe, darf sich denn dann jemand die Marke registrieren, so wie mein Onlineshop heisst und mir dann die Domain einklagen??

Das wäre doch richtig blöd!

Und wenn ich mir eine Marke registrieren möchte, kostet das 300€. Muss ich da auch ein Mindestalter haben, um eine Marke registrieren zu können?

MfG

PS: Ich habe im Internet schon nach der Frage gesucht, aber wirklich eine klare Antwort stand nirgends.

Hallo,

da das eine Rechtsfrage ist muss ich vorher erst einmal erklären, dass meine Antwort nur auf einer Mischung von gesundem Menschenverstand und 10 Jahren Erfahrung als Webdesigner beruht, ich aber keine Rechts-Vorbildung habe.
So etwas frage ich normalerweise meinen Anwalt.
Aber ich kann ja mal ganz allgemein versuchen zu antworten :smile:

wenn ich mir eine Domain registriert habe (.de) und darauf
bereits z.b. einen funktionsfähigen Onlineshop laufen habe,
darf sich denn dann jemand die Marke registrieren, so wie mein
Onlineshop heisst und mir dann die Domain einklagen??

Klar. Ein Versuch ist immer möglich. Ob er damit Recht bekommt, das ist die andere Frage.
Zweitens hat der Besitz einer Domain keinerlei rechtliche Bedeutung. Wenn ich mir jetzt (theoretisch, da schon vergeben) google.de registriere, dann hab ich da trotzdem kein Recht drauf.

Das wäre doch richtig blöd!

Jup, das wäre es. Aber trotzdemn möglich.
Blöder ist es allerdings, eine Domain ohne vorherige Recherche zu registrieren. Aber wenn jemand natürlich die Marke nach der Domainregistrierung registriert - kniffelig. Sagte ich schon „Anwalt fragen“?

Und wenn ich mir eine Marke registrieren möchte, kostet das
300€. Muss ich da auch ein Mindestalter haben, um eine Marke
registrieren zu können?

Ja, das ist in etwa der Preis.
@Mindestalter: Weiss nicht. Frag nen Anwalt. Oder mal ganz allgemein im Rechtsbrett.

Greetinx
Christian

Hallo,

ich glaube ich schreibe es nochmal besser verständlich:

Person X betreibt heute eine Domain XY mit einem aktiven Inhalt.
In ein paar Monaten (oder Jahren) kommt dann Person Y auf die Idee und meldet XY als Marke an.
Kann Person Y dann die Domain einklagen?
Oder hat Person X dann das „ältere Recht“?
Kann Person X Person Y dann daran hindern diese Marke anzumelden und sie dann noch selbst anmelden??
Ich meine, muss Person X die Marke XY selbst sofort anmelden, oder genügt es einfach nur, darauf zu achten, dass sonst niemand sie anmeldet, damit Person X niemand die Domain „wegschnappt“??

Das ganze Beispiel ist rein theoretisch…

MfG

PS: Danke für die Antwort :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich glaube ich schreibe es nochmal besser verständlich:
[…]

Ja, ich hatte es genau so verstanden.
Und meine Antwort bleibt: Klar kann Y das versuchen.
Eine Art „Älteres Recht“ durch den Besitz einer Domain ohne dass man die Marke hat kann klappen, muss aber nicht. Eher selten.
Das hängt im Endeffekt meiner Erfahrung nach vom längeren Atem in der Auseinadersetzung und demzufolge der besser gefüllten Portokasse ab.

Was noch gar nicht zur Sprache kam: In was für Klassen denn eingetragen ist und was für ein Angebot auf der Domain läuft - da muss die Marke ja gar nicht unbedingt angetastet werden.

Aber das ist so ein Dschungel, den durchschauen nicht mal alle Anwälte - wie gesagt, ich habe einen, der es kann :smile:

Greetinx
Christian

Hallo,

Person X betreibt heute eine Domain XY mit einem aktiven
Inhalt.

Hier könnte der „Titelschutz“ für Veröffentlichungen greifen. Da kommt es auf das Datum der Veröffentlichung an und den Nachweis, dass man zu einem gewissen Zeitpunkt die entsprechenden Inhalte veröffentlicht hat.

In ein paar Monaten (oder Jahren) kommt dann Person Y auf die
Idee und meldet XY als Marke an.
Kann Person Y dann die Domain einklagen?

Er könnte es versuchen.

Oder hat Person X dann das „ältere Recht“?

Eigentlich schon (s.o.).

Kann Person X Person Y dann daran hindern diese Marke
anzumelden und sie dann noch selbst anmelden??

Besser vorher - im Nachhinein zweimal die gleiche Marke für dieselbe Sache geht nicht.

Ich meine, muss Person X die Marke XY selbst sofort anmelden,

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Müssen nicht, aber stressfreier ist es schon.

oder genügt es einfach nur, darauf zu achten, dass sonst
niemand sie anmeldet, damit Person X niemand die Domain
„wegschnappt“??

Das Markenrecht ist recht kompliziert. Man kann z.B. mehrere gleiche Marken für unterschiedliche Themenbereiche anmelden. Auf jeden Fall kann es passieren, dass jemand so etwas versucht wie von dir beschreiben und dann hat man eben den Ärger und braucht einen langen Atem und viel Geld, um zu seinem Recht zu kommen.

Beatrix

Person X betreibt heute eine Domain XY mit einem aktiven
Inhalt.
In ein paar Monaten (oder Jahren) kommt dann Person Y auf die
Idee und meldet XY als Marke an.
Kann Person Y dann die Domain einklagen?

Für gewöhnlich schon. Y gehört schließlich die Marke, und X hat sich keine Marke eintragen lassen, weil ihm 300€ zu viel waren.

Oder hat Person X dann das „ältere Recht“?

Es gibt so Sachverhalte, wo jemand, der „Siemens“ heißt, keine Domain „siemens.de“ halten kann, da es eine renommierte Firma mit langer Tradition und hohem Bekanntheitsgrad mit dem selben Namen gibt. Aber wenn die Domain und der Shop von X nicht zu den „ganz großen“ zählt, glaube ich nicht, dass Du Dich gegen die Eintragung eines Markennamens stellen kannst.
Marken grundsätzlich werden ja in Kategorien eingeteilt. Ein Auto namens „Focus“ darf gleichzeitig neben einer Zeitschrift „Focus“ existieren. Aber bei einer Domain dürfte das ja wohl nicht ziehen.

Kann Person X Person Y dann daran hindern diese Marke
anzumelden und sie dann noch selbst anmelden??

Nur, weil X eine Domain mit einem bestimmten Namen hat, kann X niemanden daran hindern, diesen Namen als Marke anzumelden. Der Zug ist abgefahren. Und wenn nicht gerade die Öffentlichkeit ein Interesse daran hätte, dass der Name an X fällt, so hat X - IMHO - äußerst schlechte Karten.

Ich meine, muss Person X die Marke XY selbst sofort anmelden,
oder genügt es einfach nur, darauf zu achten, dass sonst
niemand sie anmeldet, damit Person X niemand die Domain
„wegschnappt“??

Ich glaube nicht, dass jemand verhindern kann, dass jemand anders einen Namen als Marke eintragen kann. Und X wird das auch nicht rechtzeitig mitkriegen, erst, wenn Y den Namen angemeldet hat und klagt. Und dann ists zu spät, dann gehört der Name (für die eingetragene(n) Kategorie(n) Y.

Das ganze Beispiel ist rein theoretisch…

Ja, logisch. Zum Glück bin ich auch kein Anwalt und kann Dir auch keine Links nennen. Das ist alles nur mein Verständnis von der Welt.

Gruß,
-Efchen