Person X betreibt heute eine Domain XY mit einem aktiven
Inhalt.
In ein paar Monaten (oder Jahren) kommt dann Person Y auf die
Idee und meldet XY als Marke an.
Kann Person Y dann die Domain einklagen?
Für gewöhnlich schon. Y gehört schließlich die Marke, und X hat sich keine Marke eintragen lassen, weil ihm 300€ zu viel waren.
Oder hat Person X dann das „ältere Recht“?
Es gibt so Sachverhalte, wo jemand, der „Siemens“ heißt, keine Domain „siemens.de“ halten kann, da es eine renommierte Firma mit langer Tradition und hohem Bekanntheitsgrad mit dem selben Namen gibt. Aber wenn die Domain und der Shop von X nicht zu den „ganz großen“ zählt, glaube ich nicht, dass Du Dich gegen die Eintragung eines Markennamens stellen kannst.
Marken grundsätzlich werden ja in Kategorien eingeteilt. Ein Auto namens „Focus“ darf gleichzeitig neben einer Zeitschrift „Focus“ existieren. Aber bei einer Domain dürfte das ja wohl nicht ziehen.
Kann Person X Person Y dann daran hindern diese Marke
anzumelden und sie dann noch selbst anmelden??
Nur, weil X eine Domain mit einem bestimmten Namen hat, kann X niemanden daran hindern, diesen Namen als Marke anzumelden. Der Zug ist abgefahren. Und wenn nicht gerade die Öffentlichkeit ein Interesse daran hätte, dass der Name an X fällt, so hat X - IMHO - äußerst schlechte Karten.
Ich meine, muss Person X die Marke XY selbst sofort anmelden,
oder genügt es einfach nur, darauf zu achten, dass sonst
niemand sie anmeldet, damit Person X niemand die Domain
„wegschnappt“??
Ich glaube nicht, dass jemand verhindern kann, dass jemand anders einen Namen als Marke eintragen kann. Und X wird das auch nicht rechtzeitig mitkriegen, erst, wenn Y den Namen angemeldet hat und klagt. Und dann ists zu spät, dann gehört der Name (für die eingetragene(n) Kategorie(n) Y.
Das ganze Beispiel ist rein theoretisch…
Ja, logisch. Zum Glück bin ich auch kein Anwalt und kann Dir auch keine Links nennen. Das ist alles nur mein Verständnis von der Welt.
Gruß,
-Efchen