Antwort von
nach einem Tag
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Re^2: Domainabmahnung
Salu Michael,
hast du deine Domain beworben? Wenn nein, AUF GAR KEINEN FALL
irgendwelche Abmahngebühren oder andere RA-Kosten zahlen!
Die Domain ist eine geographische Bezeichnung, wurde von mir aus
"nostalgischen" Gründen gewählt und nie beworben, nur privat
genutzt.
Wenn du deine Domain beworben hast, kommt es darauf an, ob du
wirklich in einem Bereich tätig bist, in dem die Marke
angemeldet ist (Marken gelten nicht gleich für alle Bereiche,
z.B. eine Automarke nicht unbedingt auch für Backwaren).
Desweiteren gilt, was schon mein "Vorschreiber" geschrieben
hat, die Bekanntheit der Marke.
Aber mit den wenigen Angaben, die du gemacht hast, lässt sich
eh keine Aussage treffen.
Bei der gegnerischen Partei handelt es sich um ein Speiselokal,
das evtl. lokalen Bekanntheitsgrad besitzt, und das sich mit 3
Bereichen etwa 1 Jahr vor der Registrierung meiner Domain den
Namen schützen liess.
Aus marken-recht.de/forum liessen sich ebenfalls ganz gute
Beiträge abfragen!!
Vielen Dank für Eure tätige Mithilfe