Domainabmahnung

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Jan 2001

Hallo Leute,
Bekam neulich einen bösen Brief von einem RA, weil eine Firma,
die schon vor der Registrierung meiner Domain beim Patentamt den
Namen als Marke schützen liess, jetzt scharf ist auf die Domain
im Net.
Hab' ich was falsch gemacht und kann mich diese Geschichte Geld
kosten und wenn ja wieviel etwa?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Werner

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten hilfreich
    Re: Domainabmahnung

    Hi Werner

    So ohne weiteres läßt sich das nicht unbedingt sagen. Es kommt zum einen drauf an wie der Domainname lautet, wie bekannt die Firma ist und inwieweit du selber bezug zu dem Namen hast (Familienname ect.).

    Am besten postest du die Frage überigens im Brett 'Recht'.

    Grüßle
    Frank K.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Domainabmahnung

    Hallo Werner,

    hast du deine Domain beworben? Wenn nein, AUF GAR KEINEN FALL irgendwelche Abmahngebühren oder andere RA-Kosten zahlen!

    Wenn du deine Domain beworben hast, kommt es darauf an, ob du wirklich in einem Bereich tätig bist, in dem die Marke angemeldet ist (Marken gelten nicht gleich für alle Bereiche, z.B. eine Automarke nicht unbedingt auch für Backwaren).

    Desweiteren gilt, was schon mein "Vorschreiber" geschrieben hat, die Bekanntheit der Marke.

    Aber mit den wenigen Angaben, die du gemacht hast, lässt sich eh keine Aussage treffen.

    Alles gute
    Michael

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Domainabmahnung

      Salu Michael,

      hast du deine Domain beworben? Wenn nein, AUF GAR KEINEN FALL
      irgendwelche Abmahngebühren oder andere RA-Kosten zahlen!
      Die Domain ist eine geographische Bezeichnung, wurde von mir aus
      "nostalgischen" Gründen gewählt und nie beworben, nur privat
      genutzt.
      Wenn du deine Domain beworben hast, kommt es darauf an, ob du
      wirklich in einem Bereich tätig bist, in dem die Marke
      angemeldet ist (Marken gelten nicht gleich für alle Bereiche,
      z.B. eine Automarke nicht unbedingt auch für Backwaren).

      Desweiteren gilt, was schon mein "Vorschreiber" geschrieben
      hat, die Bekanntheit der Marke.

      Aber mit den wenigen Angaben, die du gemacht hast, lässt sich
      eh keine Aussage treffen.
      Bei der gegnerischen Partei handelt es sich um ein Speiselokal,
      das evtl. lokalen Bekanntheitsgrad besitzt, und das sich mit 3
      Bereichen etwa 1 Jahr vor der Registrierung meiner Domain den
      Namen schützen liess.
      Aus marken-recht.de/forum liessen sich ebenfalls ganz gute
      Beiträge abfragen!!

      Vielen Dank für Eure tätige Mithilfe

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