Urheberrecht bei midi Files

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Aug 2001

Hallo,

wie ist die rechtliche Grundlage bei midi Files? Es gibt ja überall midi Files zu aktuellen Chart Songs. Findet eigentlich eine Verletzung des Urheberrechts statt, wenn ich diese auf meiner Seite zum download anbiete?

Danke im voraus

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Urheberrecht bei midi Files

    Holla wie ist die rechtliche Grundlage bei midi Files? Es gibt ja
    überall midi Files zu aktuellen Chart Songs. Findet eigentlich
    eine Verletzung des Urheberrechts statt, wenn ich diese auf
    meiner Seite zum download anbiete?
    - Die musikalischen Rechte von MIDI-Files liegen bei den jeweiligen Komponisten, Textern und Verlagen.

    - Der Hersteller eines MIDI-Files (der natuerlich die Musikrechte erwerben muss) hat dann noch das Verbreitungsrecht.

    Du verletzt also womoeglich zwei Rechtsbereiche ...
    Falls diese MIDI-Files direkt vom Musikverlag kommen, muesste da was zu der Weiterverbreitung zu finden sein.

    Gruss, Lutz

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Urheberrecht bei midi Files

      - Die musikalischen Rechte von MIDI-Files liegen bei den
      jeweiligen Komponisten, Textern und Verlagen.
      also sind die ganzen Seiten wo man sich gratis und zu tausenden midi-files runterladen kann in einer *Grauzone* wie vor einiger Zeit bei MP3's (Napster & co)??? - Der Hersteller eines MIDI-Files (der natuerlich die
      Musikrechte erwerben muss) hat dann noch das
      Verbreitungsrecht.
      und was ist wenn sich jemand hinsetzt und Chart Songs in's midi-format *konvertiert* (also anhören und Noten in ein Midiprogramm eingeben)??? Du verletzt also womoeglich zwei Rechtsbereiche ...
      Falls diese MIDI-Files direkt vom Musikverlag kommen, muesste
      da was zu der Weiterverbreitung zu finden sein.
      definitiv nicht von Verlagen sondern von *normalen* Usern bzw. Websitebetreibern. Wo die die Midifiles herhaben kann ich natürlich nicht nachvollziehen.

      Gruß

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Urheberrecht bei midi Files

        Holla - Die musikalischen Rechte von MIDI-Files liegen bei den
        jeweiligen Komponisten, Textern und Verlagen.
        also sind die ganzen Seiten wo man sich gratis und zu
        tausenden midi-files runterladen kann in einer *Grauzone* wie
        vor einiger Zeit bei MP3's (Napster & co)???
        Aehm, grau? Eher ganz schoen schwarz :)
        Aber so wie ich das sehe (wirklich ohne gross nachzudenken geraten) ist das Anbieten illegal, das Runterladen nicht oder es ist zumindest fraglich, d.h. in deinem Fall kannst du dir ein MIDI-Archiv aufbauen, darfst es aber nicht zum Download bereitstellen. - Der Hersteller eines MIDI-Files (der natuerlich die
        Musikrechte erwerben muss) hat dann noch das
        Verbreitungsrecht.
        und was ist wenn sich jemand hinsetzt und Chart Songs in's
        midi-format *konvertiert* (also anhören und Noten in ein
        Midiprogramm eingeben)???
        Dann verletzt er nicht das zweite Recht, da es ja keinen anderen Hersteller der MIDI-Files gibt, aber er verletzt immer noch die musikalischen Urheberrechte.

        Gruss, Lutz

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Urheberrecht bei midi Files

          Hi also sind die ganzen Seiten wo man sich gratis und zu
          tausenden midi-files runterladen kann in einer *Grauzone* wie
          vor einiger Zeit bei MP3's (Napster & co)???
          Aehm, grau? Eher ganz schoen schwarz :)
          Aber so wie ich das sehe (wirklich ohne gross nachzudenken
          geraten) ist das Anbieten illegal, das Runterladen nicht oder
          es ist zumindest fraglich, d.h. in deinem Fall kannst du dir
          ein MIDI-Archiv aufbauen, darfst es aber nicht zum Download
          bereitstellen.
          mmhh, hört sich schwierig an: "kannst du dir ein MIDI-Archiv aufbauen, darfst es aber nicht zum Download bereitstellen"
          Würde das heissen, daß ich auch ein MP3 File Archiv online stellen kann und einfach die Download Funktion weglasse (also nur Toplist & Voting) - Der Hersteller eines MIDI-Files (der natuerlich die
          Musikrechte erwerben muss) hat dann noch das
          Verbreitungsrecht.
          und was ist wenn sich jemand hinsetzt und Chart Songs in's
          midi-format *konvertiert* (also anhören und Noten in ein
          Midiprogramm eingeben)???
          Dann verletzt er nicht das zweite Recht, da es ja keinen
          anderen Hersteller der MIDI-Files gibt, aber er verletzt immer
          noch die musikalischen Urheberrechte.
          sind (Dir) Fälle bekannt wo es zu Urheberrechtsstreits um Midi-Files gab/gibt? Bei der Fülle von Angeboten im www zum Midi Download kann ich mir schwer vorstellen dass es dort Unterlassungsklagen o.ä. gibt. Auch werden die Songs ja durch das .midi Format so *entfremdet* das man meristens nur am Namen erkennt um welchen Song es sich handelt.

          Gruß

          Mario

          • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Urheberrecht bei midi Files

            Holla mmhh, hört sich schwierig an: "kannst du dir ein MIDI-Archiv
            aufbauen, darfst es aber nicht zum Download bereitstellen"
            Würde das heissen, daß ich auch ein MP3 File Archiv online
            stellen kann und einfach die Download Funktion weglasse (also
            nur Toplist & Voting)
            Aber wie soll sie sich jemand anhoeren (um zu voten) ohne Dwonload/Abspielmoeglichkeit? ;-) sind (Dir) Fälle bekannt wo es zu Urheberrechtsstreits um
            Midi-Files gab/gibt? Bei der Fülle von Angeboten im www zum
            Midi Download kann ich mir schwer vorstellen dass es dort
            Unterlassungsklagen o.ä. gibt. Auch werden die Songs ja durch
            das .midi Format so *entfremdet* das man meristens nur am
            Namen erkennt um welchen Song es sich handelt.
            Ohja, in Deutschland hat es schon Webmaster erwischt, FvG macht es auch, wenn es um Kleinkram geht.
            Wenn du deinen Webserver irgendwo in der Welt stehen hast, ist es wohl ziemlich unwahrscheinlich, das du belangt wirst, hm, wohl auch in D, aber daruf wuerde ich mich nicht verlassen.
            Ich meine in Netlaw stehen ein paar Urteile zu diesem Thema, es ist also schon verfolgt worden.

            Ist wie bei vielen Sachen, nur ein paar von vielen werden erwischt/belangt, aber wenn man zu denen gehoert, ist es aeusserst aergerlich.

            Falls du jetzt eine Antwort im Sinne von "mach ruhig, wird schon keiner merken" erwartest, muss ich dich enttaeuschen :)
            Die GEMA packt auch bei kleinen Fischen zu. Und dann wird geschaetzt, wie oft oft es "oeffentlich aufgefuehrt" wurde. Ich rate mal, dass das teuer werden kann...

            Musst du wissen, ob du das (kleine) Risiko eingehst.

            Gruss, Lutz

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