Hallo,
Ich habe bei einer Internetversteigerung ein Kartenlesegerät worin in der Abb.eine Premierekarte
steckte,für 71,- DM ersteigert.Der Beschreibungstext lautete wie folgt:
Das Gerät ist Genial,wir hatten schon viel Spaß damit! Abgabe deswegen,weil doppelt gekauft.
Der Karteneditor ermöglicht das Betrachten und Verändern der Inhalte von Kartendateien.Zuvor
gesicherte Karten, können nach nicht gewünschten Änderungen,in ihren Ursprungszustand
zurückversetzt werden!Die Lieferung beinhaltet auch die Software für das Gerät,alles in Original
Verpackung.
Nun meine Frage:
Wenn das Gerät nicht das hergibt,was der Abb.zu entnehmen ist,ist das dann nicht Betrug?
Ich würde mich einmal kräftig ärgern und das Ding in die Tonne kloppen…
Wenn Du den Kauf schon so speziell deshalb ausgeführt hast, weil Du Premierekarten auslesen willst, wird dir jede Staatsanwaltschaft was anderes erzählen, wenn Du von Betrug sprichst…
*Übertreiben-Modus an* Das ist fast genauso, als würdest Du gefälschte Konzertkarten verkaufen wollen und dich darüber ärgern, dass Du von einem Käufer Falschgeld bekommen hast…
*Übertreiben-Modus aus*