Domain, Domain grabbing und Markenschutz Recht

Guten Tag,

ich hoffe das Ihr mir zu folgendem Anliegen helfen könnt.

Ich habe einige Domains, da ich ein motorisiertes Hobby habe und dieses seit Jahren.
Vor einer woche habe ich einen Brief von einem Restaurant bekommen, welches mich darauf hinweißt das eine meiner Domains gegen den Markenschutz verstößt, da das Restaurant einen änlich klingenden Namen hat - lediglich das Wort ist mit Bindestrich aufgeteilt. Nun habe ich beim Patentamt gesucht und gesucht und mußte feststellen das zwar der Name meiner Domain als Marke eingetragen ist, aber nicht in dieser Schreibweise und schon garnicht von dem Restaurant was mir mit rechtliche Schritte droht. Was kann/soll ich nun machen? Habe ich eine Chance die Domain zu behalten, da das restaurant selbst keine Marke hat oder darf jeder Klagen auch wenn er keinen Anspruch haben dürfte. Ich möchte kurz ein Beispiel aufzeigen. Meine Domain könnte lauten: www.Beispiel.de
die Domain des Restaurants lautet dann z.B. www.Bei-spiel.de
Die Marken sind dann auf Bei piel, Bei-spiel eingetragen aber eben nicht auf das zusammengeschriebene Wort und nicht vom Restaurant sondern von dritten.

Wer kann helfen, wer weiß Rat.

Vielen Dank im voraus und ein schönes Wochenende

Gruß Frank

Hi Frank, ich an deiner Stelle würde jetzt nicht überstürtzt handeln. Ich kenne etliche Bespiele, in denen es um solche Fällen wie deinem ging. Ich muss aber dazu sagen, dass ich weder Anwalt noch Richter oder sonst was bin, also die Auskunft ohne Gewähr geben kann. Das aber nur am Rande.
An deiner Stelle würde ich mich bei Verbraucherzentralen nachfragen, ob es schon einmal Rechtstreitigkeiten um eine Domain gab oder nicht. Wenn ja, hast du einen Anhaltspunkt, wie ein mögliches Urteil ausfallen könnte! Aber vorsicht. Die Rechtslage ist in diesem Bereichnoch nicht eindeutig in Deutschland geklärt. Ziehe also nur Urteile aus deiner näheren Umgebung heran. Wenn das nicht hilft, suche Rat bei einem Anwalt und strebe einen Vergleich an bzw. gibt die Adresse frei. Was ich aber auf jeden Fall noch tun würde ist, dass ich das „Gründungsdatum“ des Restaurants in Erfahrung brächte. Hin und wieder ist es so, das wer zuerst kommt, auch zuerst malt - trifft aber nicht immer zu.
Ich hoffe, dass diese Auskünfte dir ein Stück weiter helfen konnten, und es nicht einem Rechtsstreit endet.

Ciao SpukieMulder

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