Lehrer nötigt schülerin zum gang zum psychologen..
Von: , Frage gestellt am Sa, 16. Jul 2005
moin.
sry erstmal für diese bild-überschrift *g*
also, es geht um folgendes:
der lehrer einer freundin hat mitbekommen, das sie unter svv leidet.
(selbstverletzendes verhalten, sprich ritzen...)
anfänglich war er noch recht verständnissvoll und hat ihr ein gespräch angeboten. das wurde auch angenommen. ebenso versprach er ihren elter nichts zu sagen. (was füt betroffene meisstens das schlimmste ist, ich weiss das selber)
aber dann sagte er einen tag später, das er will das sie zu einem psychater geht bzw. eine thera macht. dies will er mit stempel und unterschrifft nachgewiesen haben und sogar selber nachprüfen. und wenns sie es nicht tut, dann würde er ihre eltern anrufen.
also, diese freundin ist 18 jahre alt, also volljährig.
meine frage ist nun, überschreitet dieser lehrer nicht deutlich seine befugnisse? ist das nicht schon nötigung? das wäre wohl eher ein fall für unsere rechtsabteilung hier, aber ich glaub dieser thread passt besser.
vorallem: wenn dieser lehrer seine meinung nicht ändert, mit welchen konsequenzen könnte er rechnen?
nach meinem wisse ist das schon fast nötigung und somit eine straftat, oder?
also, was sagt ihr? wäre sehr gut wenn bis montag einige hilfreiche antworten hier wären.
ps: unsensible kommentare übers thema svv bitte ich zu unterlassen. die betroffene wird diesen thread auch lesen.
mfg und danke schonmal: goms
