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Re: benotung nach prozenten?
Schulgesetz:
Die Leistungsbeurteilung liegt beim Fachlehrer.
Es gibt noch ein paar allgemeine Grundsaetze, an
die er sich halten muss, z.B.
1.Gleichheit: Gleiche Leistungen fuehren zu gleichen Noten
2.Transparenz: Die Notenfindung muss *vorher* den
Schuelern, bzw. deren Erziehungsberechtigten offengelegt
werden.
3.Angemessenheit: Der Bessere kriegt die bessere Note.
4.Objektivitaet: In die Fachnote duerfen keine Fachfremden
Einfluesse eine Rolle spielen.
Desweiteren kann die Gesamtlehrerkonferenz oder die
Fachabteilungskonferenz fuer die Schule bzw. fuer die
Fachabteilung Richtlinien erlassen, nach denen sich
die Lehrer richten *sollen*. Das "sollen" bedeutet,
dass diese Richtlinien in begründeten Ausnahmen
nicht beachtet werden muessen.
Beispiel: Vokabeltest. achzehn Vokabeln abgefragt,
mit fuenf falschen gibts eine sechs.
Die Mathe-Fachabteilung hat beschlossen, dass
mit 50 % immer eine vier gegeben werden muss.
Ist die Benotung des Vokabeltests zulaessig?
Antwort: ja, weil Vokabeln (z.B. Englisch) nicht
in den Aufgabenbereich der Mathe-Fachabteilung faellt.
Beispiel2:
Nun hat die Gesamtlehrerkonferenz ebenfalls die
50%-Regelung beschlossen (Fuer alle Lehrer *soll*):
Benotung waere trotzdem noch zulaessig, wenn der Englisch-
Lehrer sie damit begruendet, dass ein Schueler, der
nur die haelfte der Englisch-Vokabeln kennt, keinesfalls
*ausreichende* Leistungen bringt.
Ueberregional oder auch nur landesweit gibt es keine
weitergehenden Regeln. Falls es Dich genauer interessiert:
Notenbildungsverordnung im Schulgesetz.
Es steht in jeder Schulbuecherei.
Gruss, Marco