Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Mai 2009

Brauchen dringend Hilfe!
Wir (10. Klasse einer bayr. Realschule) haben auf einem Schulausflug Videos gemacht, auf dem Schüler zu sehen sind, die "Scheiße bauen"! Nichts großartiges, nur kleinigkeiten. Jetzt will unser Rektor uns zwingen, ihm die Videos auszuhändigen, um uns danach zu bestrafen. Falls wir ihm die Videos nicht aushändigen, droht er mit der Polizei.
Müssen wir ihm die Videos geben oder haben wir das Recht, die Aushändigung zu verweigern?

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

    Wir (10. Klasse einer bayr. Realschule) haben auf einem
    Schulausflug Videos gemacht, auf dem Schüler zu sehen sind,
    die "Scheiße bauen"! Nichts großartiges, nur kleinigkeiten.
    Wie klein sind die Kleinigkeiten? Jetzt will unser Rektor uns zwingen, ihm die Videos
    auszuhändigen, um uns danach zu bestrafen.
    Das ist sein gutes Recht, denke ich mal. Wenn auf einer Schulveranstaltung Mist gemacht wird, dann muss der Schulleiter die Sache aufklären. Falls wir ihm die Videos nicht aushändigen, droht er mit der Polizei.
    Müssen wir ihm die Videos geben oder haben wir das Recht, die
    Aushändigung zu verweigern?
    Dann kommt die Polizei, und denen müsst Ihr sie aushändigen. Und Ihr kommt in die Polizeiakten. Ist vielleicht auch gut so ;-»

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

      Hi, Dann kommt die Polizei, und denen müsst Ihr sie
      aushändigen. Und Ihr kommt in die Polizeiakten. Ist vielleicht
      auch gut so ;-»
      vielleicht soll der Smiley es andeuten, aber nur damit beim Fragensteller keine Missverständnisse auftreten: Diese Aussage ist in Ihrer Allgemeinheit natürlich vollkommener Unsinn.

      Gruß
      rantanplan

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

        Hi,
        Dann kommt die Polizei, und denen müsst Ihr sie
        aushändigen. Und Ihr kommt in die Polizeiakten. Ist vielleicht
        auch gut so ;-»
        vielleicht soll der Smiley es andeuten, aber nur damit beim
        Fragensteller keine Missverständnisse auftreten
        Die werden nicht bei ihm auftreten Diese Aussage ist in Ihrer Allgemeinheit natürlich vollkommener Unsinn.
        Ja. Genau so ein Unsinn wie die Frage

        Pit

  2. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

    Hallo,
    ja, der Rektor darf sowohl die die Videos einfordern als auch die Polizei einschalten. Spätestens dann müsst ihr die Videos abgeben.

    Übrigens: Egal, was ihr angestellt habt - egal, was ihr gemacht habt, die sogenannten Kleinigkeiten (kann mir nicht ganz vorstellen, was das sein soll) sind dadurch, dass ihr sie auch noch filmt, automatisch keine Kleinigkeiten mehr!

    Gruß
    SingSang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

      Hi, ja, der Rektor darf sowohl die die Videos einfordern als auch
      die Polizei einschalten. Spätestens dann müsst ihr die Videos
      abgeben.
      zwischen auf einem Schulausflug "scheiße bauen" und Taten bei denen die Polizei Videos einfordert liegt zumindest in meiner Definition ein recht großer Unterschied.
      Der Direktor kann natürlich nicht verlangen, dass Schüler für seine pädagogische und schulinterne Verfolgung irgendwelcher Kleinigkeiten Videos herausgeben. Das kann einzig im Rahmen von offiziellen Ermittlungen passieren und dafür muss ja erstmal was geschehen sein.

      Gruß
      rantanplan

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

        Hallo,

        für die Beteiligten mag das keine schöne Antwort sein, aber der Fall ist klar: Da es eine Schulveranstaltung war, darf der Rektor die Herausgabe einfordern.

        Hier gelten die Vorschriften der Schule. Es würde mich schwer wundern, wenn in der Schule die Erlaubnis bestehen würde, ohne Ausnahmegenehmigung wie beispielsweise bei Projekten, den Unterricht von Schülern filmen zu lassen.

        Schulveranstaltung ist Schulveranstaltung, so ist das im Leben nun mal. Wer da mit will, muss sich auch an die Regeln halten.

        Gruß Chris

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

          Das ist völliger Blödsinn. Er kann FORDERN, dass ihr die Videos herausgebt. Das müsst ihr aber nicht. Ich als Lehrer (und da hat der Rektor keinen anderen Status) darf (wenn ich z.B. den Verdacht habe, dass ein Schüler Pornos oder Gewaltvideos auf dem Handy hat) das Handy des Schülers NICHT anfassen und die Inhalte betrachten (Datenschutz). Wenn ich so etwas vermute, kann ich das Handy einziehen (selbst das ist eher problematisch), muss dann aber die Polizei anrufen, die dann evtl. auf das Handy schauen darf.

          Wobei in Bayern speziell das BayEUG Art. 56(5) etwas zu Mobiltelefonen sagt. Dort wird zwar vom Schulgelände gesprochen, ich nehme aber an, dies kann auf Schulveranstaltungen ausgedehnt werden. Euer größtes Problem wäre also, wenn ihr die Handys nicht hättet angeschaltet haben dürfen.

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

            Hallo, Wenn ich so
            etwas vermute, kann ich das Handy einziehen (selbst das ist
            eher problematisch),
            Kannst du das belegen?
            An hessischen Schulen kann ein Mobilphone als "unterrichtsfremder" und "unterrichtsstörender" Gegenstand von Lehrern eingezogen werden.
            Herausgabe erfolgt nach Schulschluss an die Eltern.

            Gruß
            Elke

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re^6: Darf der Rektor Schülervideos einfordern?

              Hallo auch, Wenn ich so
              etwas vermute, kann ich das Handy einziehen (selbst das ist
              eher problematisch),
              Kannst du das belegen?
              In Bayern gestattet exakt der von BPA angeführte Artikel 56 des BayEuG das Einziehen des Handys:

              (5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

              Also gar nicht problematisch, sofern man des Handys habhaft wird...
              Gibt der Schüler es nicht heraus, dann wirds erst problematisch, kann aber mit den üblichen Ordnungsmaßnahmen bedacht werden!

              Gruß
              Wawi



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