Test am Tag der Zeugnisausgabe?

Von: , Frage gestellt am So, 4. Feb 2001

Gulp und hallo ihr alle,
Ich habe da mal eine Frage zu den, meines erachtens, fiesen Methoden meines französisch Lehrers. Der hat nämlich am Tag der Zeugnisausgabe, in der ersten der drei Stunden, einen unangekündigten Vokabeltest geschrieben.
Ich bin es ja gewöhnt, dass Lehrer mir armen Schüler der 10ten Klasse erzählen, dass der Zensurenstopp keine endgültige Sache sei und dass man im Falle eines Falles ja noch eine Sechs geben könnte usw.
Soviel ich weiß, darf der Lehrer aber nicht so ohne weiteres einen Test nach dem Zensurenstopp schreiben. Und wenn er ihn am Tag der Zeugnisausgabe schreibt und die Zensur nicht mehr aufs jetzige Zeugnis kommt, was dann?
Ich hörte, dass der Lehrer die Zensur nur mit Einverständnis des Schülers auf das nächste Halbjahr übertragen darf.

Meine Frage nun präzise:
Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf's nächste Halbjahr übertragen?
Zur Info:
Es geht um KLasse 10; Stadt Berlin; Gymnasium; Französisch; einfacher, kleiner Vokabeltest.

Ich habe kein Schulgesetzbuch für Berlin finden können, deshalb frage ich euch.

Danke für Eure Hilfe,
Zwergenbrot.

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

    Meine Frage nun präzise:
    Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe
    schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf's
    nächste Halbjahr übertragen?
    Hm, schwieriger Fall, meines Erachtens... ich kenne nur das Schulgesetz in BaWü und auch nicht mehr so gut... :-)
    Ich weiss nur eines: für die Festsetzung der Halbjahreszeugnisnoten gibt es bestimmte Termine, die von allen Lehrern eingehalten werden müssen... bis dato KANN noch eine Arbeit geschrieben werden, die dann in das Halbjahreszeugnis miteinfliesst. Da die Festsetzung der Zeugnisnoten und Zeugnisausgabe an aufeinanderfolgenden Terminen stattfinden, ist es durchaus legitim, dass der Lehrer die Note des Tests am Tag der Zeugnisausgabe ins nächste Schulhalbjahr hinübernimmt; jedoch ist meines Wissens nicht rechtens, wenn er diese Note noch mit in die Halbjahresinformation einfliessen lässt... aus o.g. Grund der Terminfestsetzung...
    Deshalb dürfte er euch gar nicht fragen, ob er es ins nächste Halbjahr mitnimmt, sondern es ist fakt, dass diese Note nicht mehr in das Zeugnis im Halbjahr einfliesst....

    Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben...

    Matthias Zur Info:
    Es geht um KLasse 10; Stadt Berlin; Gymnasium; Französisch;
    einfacher, kleiner Vokabeltest.

    Ich habe kein Schulgesetzbuch für Berlin finden können,
    deshalb frage ich euch.

    Danke für Eure Hilfe,
    Zwergenbrot.

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

      Meine Frage nun präzise:
      Darf mein Lehrer einen Test am Tag der Zeugnisausgabe
      schreiben und die Zensur einfach ohne meine Erlaubnis auf's
      nächste Halbjahr übertragen?
      Für BaWÜ gilt: 1.) Es gibt kein Halbjareszeugnis mehr, sondern eine Halbjahresinformation mit Noten z.B. 2 2+ 2- 2-3 etc.
      2.) Wenn die Notenkonferenz die Halbjahresleistung festgetellt hat, ist sie für den KLehrer bindend.
      3.) Schreibt er an (s.o.) Tag, dann muss die Note für das Jahreszeugnis mitzählen. Es ist ein Leistungbeurteilung.
      4.) Wenn Lehrer die Leistungsbeurteilung als Reglementierungsinstrument einsetzen, dann zeigt das nur pädagogisches Unvermögen. Es gibt ja nicht umsonst die Erzieherischen Maßnahmen und dort steht kein Satz, dass Noten zur "Bestrafung" sind.
      Gruß rupert

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Korrektur

        Für BaWÜ gilt: 1.) Es gibt kein Halbjareszeugnis mehr, sondern
        eine Halbjahresinformation mit Noten z.B. 2 2+ 2- 2-3 etc.
        2.) Wenn die Notenkonferenz die Halbjahresleistung festgetellt
        hat, ist sie für den KLehrer bindend.
        3.) Schreibt er an (s.o.) Tag, dann muss die Note für das
        Jahreszeugnis mitzählen. Es ist ein Leistungbeurteilung.
        4.) Wenn Lehrer die Leistungsbeurteilung als
        Reglementierungsinstrument einsetzen, dann zeigt das nur
        pädagogisches Unvermögen. Es gibt ja nicht umsonst die
        Erzieherischen Maßnahmen und dort steht kein Satz, dass Noten
        zur "Bestrafung" sind.
        Gruß rupert
        Hi Rupert, bei den Punkten 1,2 und 4 muss ich dir recht geben... bei Punkt 3 leider nicht... bis zum Tag der Notenkonferenz müssen alle Noten (schriftlich, mündlich, praktisch) für die Halbjahresinformation gemacht sein... danach zählt jede Note bereits für das Endjahreszeugnis... bei einem Test am Zeugnisausgabetag also fliesst diese Note NICHT mehr in die Halbjahresinformation...

        Matthias

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re: Korrektur

          Habe auch nichts anderes behauptet.

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Re^2: Korrektur

            Habe auch nichts anderes behauptet.
            Ups, dann war das wohl ein Missverständnis.. sorry

            Matthias :-)

      • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

        Noch ne kleine Korrektur: die Halbjahres"information" in der zehnten Klasse ist auch in Baden-Württemberg ein Halbjahreszeugnis, da es ein Bewerbungszeugnis ist und daher auch nur ganze Noten enthält. Das dürfte nicht nur für die Realschule zutreffen.

  2. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

    dein lehrer darf - solange noch keine notenabgabe stattgefunden hat bzw. das neue halbjahr noch nicht stattgefunden hat, darf er dies in das halbjahreszeugnis miteinfließen lassen, sind noten abgegeben bzw, hat neues schuljahr angefangen, dann geht es nicht - ich weiß nicht, wann ihr euer zeugnis bekommt.

    • Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
      Re^2: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

      Nun wir schrieben den Test in der ersten Stunde und das Zeugnis gab's in der dritten Stunde. An der Zensur vom laufenden Halbjahr hat sich garantiert nix mehr geändert, aber darf mein Lehrer einfach so einen Test am Ende eines Halbjahres (also nach der Zensurenkonferenz, dem offiziellen Zensurenstopp und vor der Zeugnisausgabe) schreiben und die darauf folgende Note ohne weiteres ins nächste Halbjahr übertragen? Ich meine kann man einfach einen Test in dem einen Halbjahr schreiben und erst im nächsten die Zensur dafür geben? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
        Re^3: Test am Tag der Zeugnisausgabe?

        Nun wir schrieben den Test in der ersten Stunde und das
        Zeugnis gab's in der dritten Stunde. An der Zensur vom
        laufenden Halbjahr hat sich garantiert nix mehr geändert, aber
        darf mein Lehrer einfach so einen Test am Ende eines
        Halbjahres (also nach der Zensurenkonferenz, dem offiziellen
        Zensurenstopp und vor der Zeugnisausgabe) schreiben und die
        darauf folgende Note ohne weiteres ins nächste Halbjahr
        übertragen? Ich meine kann man einfach einen Test in dem einen
        Halbjahr schreiben und erst im nächsten die Zensur dafür
        geben?
        Ja, das darf er, weil er diese Note nicht mehr ins Halbjahreszeugnis reinschreiben darf (siehe Notenkonferenz, Zeugnisausgabe-Termine)... sie wird ins nächste Halbjahr mitgenommen...



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