Hochschuldozent als Beruf

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Nov 1999

Hallo,
wie werde ich als studierter Germanist eigentlich Hochschuldozent? Kann ich mich da ganz einfach bewerben?
Gruß
Boris

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Hochschuldozent als Beruf

    Hi Boris,

    der Hochschuldozent (H.D.) hat - zumindest bei uns in NRW - eine auf sechs Jahre befristete Stelle als (Zeit-) Beamter; Voraussetzung ist die Habilitation des Stelleninhabers und die Berufung auf die Stelle vor Ende des 40ten Lebensjahrs.

    Gruß
    Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Hochschuldozent als Beruf

      Hi Boris,

      der Hochschuldozent (H.D.) hat -
      zumindest bei uns in NRW - eine auf sechs
      Jahre befristete Stelle als (Zeit-)
      Beamter; Voraussetzung ist die
      Habilitation des Stelleninhabers und die
      Berufung auf die Stelle vor Ende des
      40ten Lebensjahrs.

      Gruß
      Michael
      Hi Michael,
      das hieße aber doch, daß alle Dozenten Professoren wären. In Düsseldorf beispielsweise gibt es aber auch Dozenten, die "nur" einen M.A. haben.

      Gruß
      Boris

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^3: Hochschuldozent als Beruf

        Hi Michael,
        das hieße aber doch, daß alle Dozenten
        Professoren wären. In Düsseldorf
        beispielsweise gibt es aber auch
        Dozenten, die "nur" einen M.A. haben.

        Gruß
        Boris
        Nee, natürlich kann man als "Dozent" jeden bezeichnen, der lehrt. Ich habe die Bezeichnung "Hochschuldozent" allerdings wörtlich genommen und dann gilt, was ich geschrieben habe. Lehren (z.B. im Rahmen eines Lehrauftrags) kann jeder, der für die anstehende Aufgabe geeignet erscheint und von der betreffenden Einrichtung beauftragt wird (eine besondere formale Qualifikation ist dazu, soweit ich weiß, gar nicht erforderlich). An der jeweiligen Einrichtung beschäftigtes wissenschaftliches Personal hat in der Regel eine Lehrverpflichtung von 4 (wissenschaftliche Angestellte und Assistenten), 8 (Räte und andere Dauerstelleninhaber) oder 12 (z.B. Studienräte im Hochschuldienst o.ä.) Semesterwochenstunden.

        Gruß
        Michael

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