Lohnfortzahlung bei Zeitverträgen

Von: , Frage gestellt am Mi, 19. Sep 2001

Hallo Ihr wissenden,

hat jemand Erfahrungen mit der Lohnfortzahlung bei Zeitverträgen? Hintergrund: Meine Frau ist Lehrerin in Rheinland-Pfalz. Hier ist es üblich junge Lehrer über den Tisch zu ziehen (meine private Meinung), deshalb wandern auch so viele in die Nachbarbundesländer ab. Also: die "neuen" bzw. "jungen" Lehrer bekommen hier erst mal sog. Vertretungsstellen, was soweit OK ist. Diese Vertretungsstellen sind zeitlich befristet. Auch OK. Jetzt das große "aber" anhand dem Beispiel meiner Frau:
Zeitlich befristeter Vertrag von unmittelbar nach den Weihnachtsferien bis unmittelbar vor den Sommerferien. ABER: Rechtzeitig vor den Sommerfereien wird ein "Verlängerungsvertrag" ab unmittelbar nach den Sommerferien geschlossen. Damit muß unser tolles Bundesland für 6 Wochen kein Gehalt zahlen. Nachteil für meine Frau: Auch die Krankenversicherung erlischt bzw muß selbst übernommen werden.
Jetzt meine Frage: Soweit ich weiß gibt es eine Richtlinie des Bundesarbeitsgerichts zum Thema "Befristete Arbeitsverhältnisse"
Ich denke etwas gelesen zu haben, das in einem so offensichtlichen Fall, wie dem meiner Frau, der Lohn auch für die fehlenden 6 Wochen gezahlt werden muß (bin mir aber nicht ganz sicher ob ich das in der erwähnten Richtlinie gelesen habe.
Fakt ist: Mittlerweile weiß ich das es sich hier von Seiten unseres Bundeslandes um eine normale Vorgehensweise handelt. Wir haben mittlerweile einige Kolleginen und Kollegen kennengelernt, denen ähnliches oder das gleiche passiert ist. Hat jemand von Euch ähnliches erlebt und Erfahrungswerte? Hat jemand von Euch bei gleicher oder ähnlicher Sachlage das Gehalt nachträglich gezahlt bekommen? Bin über jede Info dankbar. (Und die ADD sicher auch)

Grüße und Danke schon mal
Ralf

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 2 hilfreich
    Re: Lohnfortzahlung bei Zeitverträgen

    ist in bayern auch so üblich kein Gehalt zahlen. Nachteil für meine Frau: Auch die
    Krankenversicherung erlischt bzw muß selbst übernommen werden.
    sie soll sich arbeitslos melden

  2. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Ähm - wie jetzt?

    Hi! Vertretungsstellen sind zeitlich befristet. Auch OK. Jetzt das
    große "aber" anhand dem Beispiel meiner Frau:
    Zeitlich befristeter Vertrag von unmittelbar nach den
    Weihnachtsferien bis unmittelbar vor den Sommerferien. ABER:
    Rechtzeitig vor den Sommerfereien wird ein
    "Verlängerungsvertrag" ab unmittelbar nach den Sommerferien
    geschlossen. Damit muß unser tolles Bundesland für 6 Wochen
    kein Gehalt zahlen. Nachteil für meine Frau: Auch die
    Krankenversicherung erlischt bzw muß selbst übernommen werden.
    Jetzt meine Frage: Soweit ich weiß gibt es eine Richtlinie des
    Bundesarbeitsgerichts zum Thema "Befristete
    Arbeitsverhältnisse"
    Erst mal: Bekommt sie anschließend einen unbefristeten Vertrag?
    Laut TzBfG müsste sie das nämlich.

    Dann: Wenn sie sich arbeitslos meldet, ist die Sache mit der Versicherung schon mal geklärt....

    Grüße
    Guido

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re: Ähm - wie jetzt?


      Erst mal: Bekommt sie anschließend einen unbefristeten
      Vertrag?
      Laut TzBfG müsste sie das nämlich.

      Dann: Wenn sie sich arbeitslos meldet, ist die Sache mit der
      Versicherung schon mal geklärt....

      Grüße
      Guido
      Hallo Guido,
      nein sie bekommt keinen unbefristeten Vertrag, sondern einen ebenfalls befristeten (diesmal bis zu den nächsten Sommerferien).

      Arbeitslos melden haben wir versucht (letztes Jahr), hat auch mit der Versicherung hingehauen. ABER: Dieses Jahr hat das Arbeitsamt sämtliche KV und RV Beiträge zurückgefordert weil ich zu viel verdiente. Aus diesem Grund haben wir das in diesem Jahr gleich gelassen.

      Grüße
      Ralf
      Trotzdem Danke

      • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: Ähm - wie jetzt?


        Laut TzBfG müsste sie das nämlich.

        Jetzt hätte ich´s fast vergessen: Was ist die TzBfG?

        Gruß
        Ralf

      • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
        Hmmmm

        Hallo Ralf! nein sie bekommt keinen unbefristeten Vertrag, sondern einen
        ebenfalls befristeten (diesmal bis zu den nächsten
        Sommerferien).
        Zunächst mal TzBfG = Teilzeit- und Befristungsgesetz (ziemlich frisch)

        Und in diesem steht:

        §14, Abs.2, Satz2

        Eine Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.


        Auch, wenn ich das Gesetz im gesamten ziemlich schwammig finde - das ist eigentlich ziemlich eindeutig! Arbeitslos melden haben wir versucht (letztes Jahr), hat auch
        mit der Versicherung hingehauen. ABER: Dieses Jahr hat das
        Arbeitsamt sämtliche KV und RV Beiträge zurückgefordert weil
        ich zu viel verdiente. Aus diesem Grund haben wir das in
        diesem Jahr gleich gelassen.
        Da kenne ich mich jetzt nicht aus...


        Liebe Grüße
        Guido

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