Studium und Kindergeld

Von: , Frage gestellt am So, 23. Jun 2002

Hallihallo an alle!

Wenn jemand bei einem Studium nicht mehr zu Hause wohnt, hat er dann ein Anrecht auf das Kindergeld?

Danke an alle Antworter

Gruß Marco

p.s. vielleicht kann mir jemand einen entsprechende URL geben

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Studium und Kindergeld

    Hallo Marco,

    grundsätzlich hat jeder Mensch bis zum 27. Lebensjahr ein Anrecht auf Kindergeld soweit er nicht mehr als 10 500 € pro Jahr verdient. Meintest du dies, oder bezog sich deine Frage darauf ob du das Recht hast, dass das Kindergeld direkt an dich und nicht an deine Eltern ausgezahlt wird?

    Grüße

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Studium und Kindergeld

      Hallihallo
      Sie bezog sich darauf, ob ich Anspruch auf dieses Geld habe. Meine Eltern bekommen es ja. Kann ich es fordern?

      Gruß Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Studium und Kindergeld

        Hallihallo
        Sie bezog sich darauf, ob ich Anspruch auf dieses Geld habe.
        Meine Eltern bekommen es ja. Kann ich es fordern?
        Auf der Website des Familienministeriums habe ich leider nichts gefragt. Du müsstest mal bei der Familienkasse des Arbeitsamtes nachfragen. Aber ich denke schon, dass du ein Anrecht darauf hast, schließlich ist es ja für dich gedacht.

        Grüße

        Bernd

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Studium und Kindergeld

        Moin Marco! Kann ich es fordern?
        Warum so kompliziert und sofort von Forderungen sprechen?
        Rede doch erstmal mit Deinen Eltern darüber.

        Um evtl. möglichen Problemen mit der Familienkasse vorzubeugen, hat mein Vater einfach einen Dauerauftrag bei seiner Bank gemacht.
        Dadurch bekomme ich monatlich einen Betrag in Höhe des Kindergeldes auf mein Konto überwiesen.

        Ist dann ja eigentlich so, als würde ich das Kindergeld selbst kriegen.


        Gruss
        Lanzelot

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Studium und Kindergeld

    Hallo Marco,

    ich würde das so sehen, dass Du zwar kein Anrecht auf Auszahlung des Kindergeldes hast, Deine Eltern jedoch dazu verpflichtet sind, zumindest während des Erststudiums noch für Deinen Unterhalt aufzukommen. Das Kindergeld soll ihnen dabei helfen.
    Das ist im Zweifelsfall sicherlich mehr wert....

    Grüße,

    Mathias

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Studium und Kindergeld

    hallo marco,

    du kannst beim arbeitsamt / familienkasse die auszahlung des kindergeldes an dich selbst beantragen. so hab ich das seinerzeit gemacht und es hat problemlos geklappt.

    http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/auszahl...

    das gilt allerdings nur, wenn deine eltern dir keinen unterhalt zahlen. zahlen sie welchen, aber einen geringeren betrag als das kindergeld beträgt, kann die differenz zur direkten auszahlung an dich abgezweigt werden.

    liebe grüße,
    fabienne

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