Bafögberechnung auf der Grundlage v. 2001?
Von: , Frage gestellt am Di, 17. Jun 2003
Liebe Wissende,
meine Tochter bekommt Bafög und bekommt auch von mir meinen Anteil, der in regelmäßigen Abständen von Bafög-Amt neu errechnet wir.
Jetzt soll ich wieder eine Erklärung abgeben. Verlangt wird ein Steuerbescheid für das Jahr 2001. Mir ist klar, dass ich noch nicht verpflichtet bin den Steuerbescheid für 2002 vorzulegen (habe noch keinen Bescheid bekommen). Unsere finanziellen Verhältnisse haben sich nun in folgenden Punkten in letzter Zeit verändert (verschlechtert):
Wir haben seit April 2003noch ein weiteres Kind.
Das monatliche Einkommen hat sich seit April 2003 verringert, weil eine monatliche Zulage aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Deutschland entfallen ist.
Wir haben seit März 2003 keine Miete mehr zu zahlen sondern Tilgungszahlungen für das neugekaufte Eigenheim.
Frage: Wenn ich nur den Steuerbescheid von 2001 als Anlage beifüge, wenn kann bei der Bafögberechnung meine aktuelle finanzielle Situation berücksichtigt werden? Der Steuerbescheid für 2001 gibt keine Auskunft über meine aktuelle, finanzielle Situation und die Zahlung muss ich jetzt leisten und nicht erst in 2 Jahren.
Wer weiß Rat wie ich hier verfahren soll (Gehaltsabrechnungen für Dezember 2002 und Mai 2003 beilegen? Finden sie überhaupt Berücksichtigung) Dank für die Hilfe!
Gruß
Raja
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