Zwangsexmatrikuliert

Von: , Frage gestellt am So, 26. Mär 2000

Moin
wisst ihr was es für Konsquenzen hat wenn man an einer Uni zwangsexmatrikuliert wurde?
darf ich nicht mehr an der Uni studieren? nicht mehr in dem Fach oder ist gar nichts ?
Danke
Bernd

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Zwangsexmatrikuliert

    ICh galube das heißt nur, dass Du dich nicht zurückgemeldet hast (oder nicht bvezahlt hast...)und deshalb eben exmatrikuliert wirst. Du kannst Dich dann zum nächsten Semester wieder bewerben und gegebenenfalls wieder einschreiben.

    Meike [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: Zwangsexmatrikuliert

      Hi,
      warum bist du exmairkuliert worden?
      wegen nichtrükmeldung, oder vielleicht nicht bestandener prüfung oder warum?
      cya anna

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re^3: Zwangsexmatrikuliert

        Hi,
        warum bist du exmairkuliert worden?
        wegen nichtrükmeldung, oder vielleicht
        nicht bestandener prüfung oder warum?
        cya anna
        Nur wegen Nichtrückmeldung (Ok ich gebs zu, zu der zeit war ich Scheinstudent, aber jetzt wollt ich eigentlich richtig)
        Bernd

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Zwangsexmatrikuliert

          Nur wegen Nichtrückmeldung (Ok ich gebs
          zu, zu der zeit war ich Scheinstudent,
          aber jetzt wollt ich eigentlich richtig)
          Bernd
          Dann mußt Du einen Antrag auf immatrikulation stellen, wie beim ersten mal, und ich würde einen Antrag stellen, dass die vorigen Semester mitangerechnet werden. Geh zum Immatrikulationsamt und frag da einfach nach was Du machen sollst, die wissen bescheid. In meiner Uni waren die zwar meistens ziemlich unfreundlich, aber geklappt hat das dann doch immer was ich wollte.
          Die werden dir da schon die richtigen Formulare geben.
          Viel Erfolg
          Meike

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Danke o.T

            Danke
            Bernd

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Zwangsexmatrikuliert

          na dann ;o)
          alles halb so wild .
          wie meine vorgängerin sagte musste dich wieder immatrikulieren.
          also dann würde ich mal sagen kopf hoch hin zur uni einschreiben und studieren was das zeug hält.
          wenn du den vorsatz hattest nu richtig zu studieren dann fände ich es prima, wenn du es nu anpackst.
          und semester fängt ja auch bald wieder an.
          glück auf
          cya anna [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
    Re: Zwangsexmatrikuliert

    Hallo,
    die zentrage Frage lautet: Warum wurdest Du exmatrikuliert bzw. hast Du Dich exmatrikuliert (freiwillig aus Sicht der FH/UNI).

    Wenn Du Dich exmatrikuliert hast stehen alle Türen wieder offen. Beschränkungen gibt es nur evtl. an den "gleichen Laden" und bei FH´s evtl. im gleichen Bundesland.

    Wurdest Du exmatrikuliert wegen verstöße gegen Datenschutz (zB Hacken) oder schwerdem Bertug, dann empfehle ich Dir das Ausland.

    Wurdest Du exmatrikuliert wegen "schlechter Leistungen" dann muß man zumindest den Standort (evtl. Bundesland) wechseln, bzw. von FH an UIN oder so.

    Genaueres hängt aber von Hintertüren des jeweiligen zukünftigen "Studienanbieters" ab.

    Gruß
    Peter

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