wer darf sich Professor nennen

Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Apr 2004

Hallo liebe Forumsmitglieder ,
da sich manche Menschen mit falschen Federn schmücken , hätte ich gern eine Antwort auf diese Frage .
Ich danke Euch schon mal für die Antworten .
Gruss Wolfgang

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: wer darf sich Professor nennen

    Hallo Wolfgang,

    kurz steht es hier: http://www.sprache-werner.info/?Rpage=akademische-gr... ;
    daraus einen Auszug aus dem "Welt"-Zitat unten: "Um für diesen Titel in Deutschland überhaupt qualifiziert zu sein, werden ein Uni-Studium, ordentliche Pormotion, fünf Jahre Berufserfahrung sowie Lernerfahrung und Publikationen erwartet."

    Sollte der Titel von einer ausländischen, international aber nicht anerkannten Universität verliehen worden sein, muss der Name der Universität in Deutschland als Zusatz zu dem Titel geführt werden, also etwa "Professor (Taka-Tuka-Land) Max Merker" oder so. In der Regel ist ein Professor auch promoviert, hat also einen Doktortitel, aber das ist nicht zwingend, z. B. gibt es Ausnahmen bei Kunsthochschulen oder bei Honorarprofessuren.

    So einfach sich selbst verleihen darf man den Titel "Professor" aber nicht. Das muss schon durch eine anerkannte Fakultät geschehen. Das gilt auch für den Prof. h. c. Ausnahmen gibt es wie immer in Österreich: "Küüss die Haand, gnää' Frao Prohfässoor!"

    Herzliche Grüße

    Thomas Miller

  2. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: wer darf sich Professor nennen

    Hallo, Wolfgang,

    es gibt zweierlei Professoren:

    ordentliche und außerordentliche.

    Gemeinsam ist beiden, dass sie nach der Dissertation / Doktorarbeit noch eine weitere wissenschaftliche Arbeit, die Habilitation, geschrieben haben und diese von einem dafür zuständigen Gremium anerkannt bekamen.

    Mit dieser Anerkennung darf man sich "Professor" nennen mit dem Zusatz "ao" = außerordentlicher" P.

    Bekommt nun so ein ao P. an einer Universität einen Lehrstuhl, genauer einen Professorenlehrstuhl, eine Professur, so ist er ein o P.

    Gruß Fritz

    • Antwort von nach 10 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: sicher?

      Hallo Fritz, Mit dieser Anerkennung darf man sich "Professor" nennen mit
      dem Zusatz "ao" = außerordentlicher" P.
      Also bei uns darf man -wenn man promoviert ist- habilitieren, dann ist man zunächst mal Dr. habil. Wenn man als Habilitierter bestimmte Lehrverpflichtungen an der Uni wahrnimmt, darf man sich "Privatdozent" (PD) schimpfen. Das hat leider noch überhauptgarnix mit Geld verdienen zu tun, und "Professor" ist man auch keiner, auch kein "außerordentlicher".

      Mit Habilitation - egal ob PD oder nicht - darf man sich aber für eine Professur bewerben. Wenn man dann mal glücklicher Inhaber eines Lehrstules ist, dann ist man Professor. Ein ordentlicher Professor - so denke ich mir das zumindest - ist auf einer regulären Stelle des Landes, während es hier auch sog. außerplanmäßige Professoren (apl.Prof.) gibt, die wohl mit mehr Lehrverantwortlichkeiten ausgestattete, habilitierte akademische Oberräte sind. Sowas wie ao.Prof. habe ich noch nicht gesehen.

      Herzliche Grüße,
      Jochen

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: sicher?

        Hallo Jochen, Sowas wie ao.Prof. habe ich noch nicht gesehen.
        das sind in der Regel Honorarprofessoren, die also auf Zeit und für ein bestimmtes Gebiet angestellt sind. In den Geisteswissenschaften gibt es das recht häufig, ich meine aber, dass das auch für die Naturwissenschaften gilt.

        Herzliche Grüße

        Thomas Miller

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: sicher?

          Hallo Thomas, ich meine
          aber, dass das auch für die Naturwissenschaften gilt.
          schon, aber eher selten.

          Wir hatten einen altgedienten Abteilungsleiter (akademischer Oberrat) der nach vielen vergeblichen Mühen eine ordentliche Profesur zu erlangen mit gut Mitte 50 eine, wahrscheinlich speziell für ihn eingerichtete, Stelle als Prof. erhielt. Sie war zufälligerweise bis zu seinem Ausscheiden befristet. Diese Stelle wurde uns als ao-Stelle verkauft, wir nannten ihn dann immer Professeor durch Ministers Gnaden.

          Gandalf

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Professor ohne Habilitation?

      Hallo! Bei uns an der Fachhochschule nannten sich alle Professor. Ich weiß, dass nur 2 von denen tatsächlich habilitiert haben. Einer hatte nichtmal promoviert. Seid ihr sicher, dass das alles schwarze Schafe waren? kann ich mir nicht vorstellen. Gibtes vielleicht noch einen Unterschied zwischen einem Uni-Prof und einem FH-Prof? Und wie würde man die dann korrekterweise nennen, die zwar an einer Hochschule lehren, aber nicht habilitiert haben?

      Bin jetzt etwas verwirrt!
      daddeldue

    • Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
      a.o. Prof

      Hallo Fritz,
      Mit dieser Anerkennung darf man sich "Professor" nennen mit
      dem Zusatz "ao" = außerordentlicher" P.
      Nein. Mit einer Habil. ist man nur Dr. xy habil., sonst nichts. Auch zum a.o. Prof. wird man berufen. Der a.o. wird aber nur selten ausgeschrieben. Ausgeschrieben werden die damit verbundenen Stellen als "akademischer Direktor" an einer Uni, als leitender Wissenschaftler an einer Grossforschungseinrichtung oder ähnliches. Uniintern werden verdiente Mitarbeiter des Mittelbaus (mit Habil.) nach vielen Jahren treuer Dienste als PD in Forschung und Lehre dazu ernannt. (Übrigens kann man den Titel PD und Prof wieder verlieren, wenn man aus der Uni ausscheidet und seiner Lehrverpflichtung nicht nachkommt)
      Genauso gibt es die Möglichkeit eine Persönlichkeit, die an einer Uni bereits o. Prof. ist, an einer anderen Uni als a.o. Prof. zu berufen. Bekommt nun so ein ao P. an einer Universität einen Lehrstuhl,
      genauer einen Professorenlehrstuhl, eine Professur, so ist er
      ein o P.
      Es gibt nur "Lehrstühle", den Begriff "Professorenlehrstuhl" kenne ich nicht. Eine Professur ist noch kein Lehrstuhl. (Vgl. dazu die Abstufungen, assistant professor, associate professor, full professor/chair). Man bezeichnet auch heute noch den Lehrstuhlinhaber als Ordinarius (c4) und seine nachgeordneten Professoren (c3) als Extraordinarien. Dann kommen in der Hierarchie die a.o. Profs (meist A14-16), dann die Privatdozenten (meist C2), dann die Habilitanden (C1) (Beides soll jetzt in der Juniorprofessur zusammengefasst werden). Wobei die Anstellung und der Lehrauftrag zwei getrennte Dinge sind. Wissenschaftler an Grossforschungseinrichtungen können ebenfalls Professoren ..... Habilitanden sein, ohne dabei an der Universität angestellt zu sein.


      Ciao R.

  3. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: wer darf sich Professor nennen

    Hallo,

    also soweit ich weiss gibt es auch noch eine neue Methode Professor zu werden über den Junior-Professor, und ohne Habilitation.Ist nur noch nicht besonders verbreitet. Dabei ist man aber auch in der Uni und da in der Lehre tätig.

  4. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Danke für Eure Mühe

    Es gibt ja doch reichlich unterschiedliche Profs . Ich hab jedenfalls was dazugelernt .
    Gruss an Euch
    Wolfgang



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!