Hallo Fritz,
Mit dieser Anerkennung darf man sich "Professor" nennen mit
dem Zusatz "ao" = außerordentlicher" P.
Nein. Mit einer Habil. ist man nur Dr. xy habil., sonst nichts. Auch zum a.o. Prof. wird man berufen. Der a.o. wird aber nur selten ausgeschrieben. Ausgeschrieben werden die damit verbundenen Stellen als "akademischer Direktor" an einer Uni, als leitender Wissenschaftler an einer Grossforschungseinrichtung oder ähnliches. Uniintern werden verdiente Mitarbeiter des Mittelbaus (mit Habil.) nach vielen Jahren treuer Dienste als PD in Forschung und Lehre dazu ernannt. (Übrigens kann man den Titel PD und Prof wieder verlieren, wenn man aus der Uni ausscheidet und seiner Lehrverpflichtung nicht nachkommt)
Genauso gibt es die Möglichkeit eine Persönlichkeit, die an einer Uni bereits o. Prof. ist, an einer anderen Uni als a.o. Prof. zu berufen.
Bekommt nun so ein ao P. an einer Universität einen Lehrstuhl,
genauer einen Professorenlehrstuhl, eine Professur, so ist er
ein o P.
Es gibt nur "Lehrstühle", den Begriff "Professorenlehrstuhl" kenne ich nicht. Eine Professur ist noch kein Lehrstuhl. (Vgl. dazu die Abstufungen, assistant professor, associate professor, full professor/chair). Man bezeichnet auch heute noch den Lehrstuhlinhaber als Ordinarius (c4) und seine nachgeordneten Professoren (c3) als Extraordinarien. Dann kommen in der Hierarchie die a.o. Profs (meist A14-16), dann die Privatdozenten (meist C2), dann die Habilitanden (C1) (Beides soll jetzt in der Juniorprofessur zusammengefasst werden). Wobei die Anstellung und der Lehrauftrag zwei getrennte Dinge sind. Wissenschaftler an Grossforschungseinrichtungen können ebenfalls Professoren ..... Habilitanden sein, ohne dabei an der Universität angestellt zu sein.
Ciao R.