Wie muss ich bei der Uni wegen Zivi vorgehen?

Sers

Ich habe mich an der Uni Ulm für Physik eingeschrieben und einen Studienplatz erhalten. Diese kann ich jedoch erst nächstes Jahr antreten, da ich noch ein Jahr Zivildienst leisten muss. Wie muss ich nun vorgehen? Muss ich dem Brief, den ich an die Uni schicke auch das Einberufungsschreiben zum Zivi beilegen oder ist das egal? Gibt es ein Zeitlimit, bis zu dem ich der Uni mitteilen muss, dass ich meinen Stuidenplatz nicht antreten kann?

Ach ja, nächstes Jahr bewerbe ich mich natürlich erneut, nur möchte ich dann den Zusatz „bevorzugt Zuzulassender“ (wie es die nette Dame vom Arbeitsamt erklärt) beifügen. Was muss ich nöchstes Jahr meiner BEwerbung noch beilegen von den Sachen, die ich bis jetzt bekommen habe? ZUr Auswahl stehen: Studienbuch, Studentenausweis, Matrikelnummer, sowie ein paar Datenkontrollblätter, deren Sinn ich bis jetzt nur ansatzweise verstehe.

Thx for response
Mfg
Rainer

Hi,

Ich habe mich an der Uni Ulm für Physik eingeschrieben und
einen Studienplatz erhalten. Diese kann ich jedoch erst
nächstes Jahr antreten, da ich noch ein Jahr Zivildienst
leisten muss.

Die Uni muss dir den Studienplatz freihalten, wenn du derartige Verpflichtungen
abzuleisten hast. Weisst du ja sicher schon…

Muss ich dem Brief, den ich an die Uni schicke auch das
Einberufungsschreiben zum Zivi beilegen oder ist das egal?

möglicherweise, bei mir wars seinerzeit nicht nötig. Allerdings war ich auch
nicht in Ulm.

Gibt es ein Zeitlimit, bis zu dem ich der Uni mitteilen muss,
dass ich meinen Stuidenplatz nicht antreten kann?

Davon gehe ich aus. Ausserdem wäre es nicht fair gegenüber Mitbewerbern, die
übers Nachrückverfahren reinkommen, die Sache ewig rauszuzögern.

Ach ja, nächstes Jahr bewerbe ich mich natürlich erneut, nur
möchte ich dann den Zusatz „bevorzugt Zuzulassender“ (wie es
die nette Dame vom Arbeitsamt erklärt) beifügen. Was muss ich
nöchstes Jahr meiner BEwerbung noch beilegen von den Sachen,
die ich bis jetzt bekommen habe?

Einen Schrieb vom BAZ, aus dem Anfang und Ende deiner Dienstzeit hervorgehen.
Idealerweise den Entlassungsbescheid, falls noch nicht vorhanden geht ggf. auch
Einberufungsbescheid.

Studienbuch, Studentenausweis, Matrikelnummer,

Das gibst du jetzt alles bei deiner baldigen (vorrübergehenden) Exmatrikulation
wieder zurück.

Grüße, Simon

Servus Rainer!

Eine Frage: hast du dich um den Studienplatz beworben (=> NC-Fach mit lokaler Vergabe; kein ZVS-Fach) und hast jetzt eine Zusage bekommen, dass du den Platz bekommst oder bist du wirklich schon immatrikuliert?

Im zweiten Fall: das haben die das wirklich gemacht ohne Bescheinigung über Wehr-/Ersatzdienst (also bereits abgeleistet oder befreit)??? Das würde mich sehr wundern! Bei uns war das ein riesen Aufstand, dass da ein entsprechendes Schreiben vorgelegt wurde!
Falls du irgendwie trotzdem immatrikuliert wurdest, dann bleibt dir nur eines: Exmatrikulation, Dienst ableisten, erneut (bewerben und) immatrikulieren. Ob’s dann eine Bevorzugung gibt, weiß ich nicht (immerhin warst du ja schon mal immatrikuliert).

Falls du nur eine Zusage für den Platz bekommen hast: Brief an die Uni, dass du den Studium nicht anfangen kannst, weil noch der Zivi zu leisten ist (Bescheid als Kopie beilegen). In dem Fall muss dir die Uni den Platz bis zum Ende deines Dienstes (bzw. den darauf folgenden Semesterbeginn - bei den techn. / natwiss. Fächern meist das folgende WS) freihalten.

Gruß
peherr

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