ausführliches Schulgesetz
Von: , Frage gestellt am Sa, 20. Jan 2007
Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Ich bin zur Zeit in der 11. Jahrgangsstufe an einem Gymnasium in NRW und wollte jetzt zum Halbjahr ein Fach abwählen (Philsophie - hab aber auch noch Religion, wäre also daher kein Problem).
Unser Oberstufenleiter meinte dann aber auf einmal, dass das nicht möglich sei, weil "er es nicht will".
Darf der das denn einfach so bestimmen?
Außerdem ist das an anderen Schulen doch auch erlaubt und die vergangenen Jahrgänge durften das auch machen und, bevor ich meine Kurse gewählt habe, wurde uns gesagt, dass man zum Halbjahr Kurse abwählen kann.
Ich würde jetzt gerne im Schulgesetz die passende Stelle finden und dem Lehrer zeigen, dann kann der doch eigentlich nichts mehr dagegen sagen, es sei denn, die Schulkonferenz hat da einen Sonderbeschluss gemacht. Ist doch so, oder?
Wisst ihr, wo es so ein aktuelles Schulgesetz gibt? Im Internet finde ich da nur so eine Kurzfassung, wo solche Details nicht drin stehen.
Ich freu mich über jede Antwort!
Liebe Grüße, Jana
