Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
(Autor: B r i g і t t е, Frage gestellt am So, 21. Jan 2007)
Hallo!
Kann mir jemand diese Frage vielleicht beantworten:
Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
LG, Brigitte
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Re: Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
(Autor: F l o r i a n D е h n е, Antwort nach 39 Min)
Hallo!
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Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
LG, Brigitte
Hallo Brigitte,Kann mir jemand diese Frage vielleicht beantworten:
Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
LG, Brigitte
Scheine sind nicht zeitlich begrenzt, sondern bescheinigen, dass Du eine Prüfungsleistung erbracht hast. Sie gelten mindestens so lange, wie das Studium andauert. Sagt meine Freundin, die studiert. Ich selbst studiere nicht.
Gruß,
Florian
Re: Wielange behalten Scheine ihre Gültigkeit?
(Autor: М а t t, Antwort nach 23 h, 46 Min)
Hallo Brigitte,
in der Tat sind Leistungsnachweise vom Grundsatz her unbegrenzt gültig, wenn nichts anderes in der Studienordnung festgeschrieben ist. Ich kann mich an einen Fall erinnern, in dem an meiner Uni (Münster) ein Schein für ein Proseminar aus dem Jahr 1979 anerkannt wurde. Hier hatte jemand sein Studium abgebrochen dann nach Renteneintritt fortgesetzt.
Problematisch wird es allerdings, wenn sich die Leistungsanforderungen für den Schein gravierend ändern. Beispiel: In vielen Studiengängen gab es früher ziemlich happige Zwischenprüfungen in Form einer Klausur. Die durfte man schreiben, wenn alle Veranstaltungen des Grundstudiums bestanden waren. Dafür waren die Anforderungen in den Veranstaltungen des Grundstudiums eher lasch (nur ein Referat o.ä.). Dann wurden die Studienordnungen geändert, und die Zwischenprüfung wurde fortan studienbegleitend gemacht. Das heißt, die Klausur nach Ende des Grundstudiums fällt weg, dafür wird jede Veranstaltung des Grundstudiums mit einer Klausur abgeschlossen. Bei uns in Münster haben einige Studenten versucht, sich ihre unter der alten Studienordnung erworbenen Scheine für die neue Studienordnung anerkennen zu lassen. Sie mussten die Seminare im Endeffekt nicht noch einmal machen, mussten allerdings die Klausur zum Seminar bestehen. Ich weiß nicht, ob jemand dagegen geklagt hat, aber diese Praxis ist zumindest hier in Münster allgemein üblich.
Scheine, die noch in Zeiten vor dem ECTS-System erlangt wurden, müssen fremde Universitäten übrigens nicht anerkennen. Kulante Studienberater machen dies zwar, aber Du kannst sie nicht dazu zwingen.
Schließlich können Scheine ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Studiengang ausgelaufen ist. Da gibt es dann (in der Regel großzügige) Übergangsfristen, aber die laufen auch irgendwann aus.
Grüße,
Matt
in der Tat sind Leistungsnachweise vom Grundsatz her unbegrenzt gültig, wenn nichts anderes in der Studienordnung festgeschrieben ist. Ich kann mich an einen Fall erinnern, in dem an meiner Uni (Münster) ein Schein für ein Proseminar aus dem Jahr 1979 anerkannt wurde. Hier hatte jemand sein Studium abgebrochen dann nach Renteneintritt fortgesetzt.
Problematisch wird es allerdings, wenn sich die Leistungsanforderungen für den Schein gravierend ändern. Beispiel: In vielen Studiengängen gab es früher ziemlich happige Zwischenprüfungen in Form einer Klausur. Die durfte man schreiben, wenn alle Veranstaltungen des Grundstudiums bestanden waren. Dafür waren die Anforderungen in den Veranstaltungen des Grundstudiums eher lasch (nur ein Referat o.ä.). Dann wurden die Studienordnungen geändert, und die Zwischenprüfung wurde fortan studienbegleitend gemacht. Das heißt, die Klausur nach Ende des Grundstudiums fällt weg, dafür wird jede Veranstaltung des Grundstudiums mit einer Klausur abgeschlossen. Bei uns in Münster haben einige Studenten versucht, sich ihre unter der alten Studienordnung erworbenen Scheine für die neue Studienordnung anerkennen zu lassen. Sie mussten die Seminare im Endeffekt nicht noch einmal machen, mussten allerdings die Klausur zum Seminar bestehen. Ich weiß nicht, ob jemand dagegen geklagt hat, aber diese Praxis ist zumindest hier in Münster allgemein üblich.
Scheine, die noch in Zeiten vor dem ECTS-System erlangt wurden, müssen fremde Universitäten übrigens nicht anerkennen. Kulante Studienberater machen dies zwar, aber Du kannst sie nicht dazu zwingen.
Schließlich können Scheine ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Studiengang ausgelaufen ist. Da gibt es dann (in der Regel großzügige) Übergangsfristen, aber die laufen auch irgendwann aus.
Grüße,
Matt
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