Uni- und Drittmittelstelle: Mischfinanzierung

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Okt 2000

Liebe Kundige!

Zwei meiner Kollegen versuchen gerade (bisher vergeblich) herauszufinden, ob man nach der Promotion als Beschäftigter an einer Universität in NRW "mischfinanziert" werden kann. Die Möglichkeit, gleichzeitig eine halbe C1-Stelle und eine halbe BAT-Projektstelle zu besetzen, halte ich für unmöglich (lasse mich aber gern belehren). Nun habe ich gehört, daß seit einigen Jahren eine Beschäftigung auf einer Qualifikationstelle (Habilitation) gar nicht notwendig an den (Zeit-) Beamtenstatus gebunden ist, sondern auch über ein Angestelltenverhältnis laufen kann. Das würde doch dann wohl die Möglichkeit eröffnen, jeweils eine halbe Etat- und Drittmittelstelle zu kombinieren, oder? Weiß wer was? Konnte ich wenigstens halbwegs verständlich machen, was ich wissen will?

Danke für Eure Mühe
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Uni- und Drittmittelstelle: Mischfinanzierung

    Gruss zurück
    Zwei meiner Kollegen versuchen gerade (bisher vergeblich)
    herauszufinden, ob man nach der Promotion als Beschäftigter an
    einer Universität in NRW "mischfinanziert" werden kann. Die
    Möglichkeit, gleichzeitig eine halbe C1-Stelle und eine halbe
    BAT-Projektstelle zu besetzen, halte ich für unmöglich (lasse
    mich aber gern belehren).
    Hier kann ich dir auch nichts sagen.
    Nur soviel: Nach der promotion um himmels willen nicht noch am gleichen institut habilitieren. Das ergibt dann lebensläufe, die hochgradig uninterssant sind: diplomieren, promovieren, habilitieren, inventarisieren. (Meine privatmeinung. Aber das wolltest du ja eigentlich nicht wissen ;-) ). Nun habe ich gehört, daß seit
    einigen Jahren eine Beschäftigung auf einer
    Qualifikationstelle (Habilitation) gar nicht notwendig an den
    (Zeit-) Beamtenstatus gebunden ist, sondern auch über ein
    Angestelltenverhältnis laufen kann.
    Das ist richtig (Zumindest in Bayern). Bedenke aber die vorteile der c-stellen: das "professorenpriveleg". Wenn der assistent als angestellter eine erfindung macht, wird die uni finanziell an der verwertung beteiligt. Der inhaber einer c-stelle kann seine erfindung dagegen selbst verwerten. as würde doch dann wohl
    die Möglichkeit eröffnen, jeweils eine halbe Etat- und
    Drittmittelstelle zu kombinieren, oder? Weiß wer was? Konnte
    ich wenigstens halbwegs verständlich machen, was ich wissen
    will?
    Hmm, warum rufst du nicht einfach die netten damen und herren deiner rechtsabteilung an. Wenn du etwas hartnäckig bleibst, wirst du dort am ehesten die bestimmungen für dein bundesland (besoldung und eingruppierung) und deine uni (prüfungsrecht: habil) erfahren.

    Grüße Rossi

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