Ab wann gilt eine Prüfung als abgelegt?
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Mai 2007
Hallo!
Man muss in Zulassungsanträgen ja mitunter angeben, ob man Prüfungen abgelegt hat... Ab wann gilt eine Prüfung als abgelegt? Meine Vordiplomsprüfung besteht aus etwa 25 Klausuren und mündl. Prüfungen und einigen Praktika usw.
Aber ab wann hab ich die Prüfung abgelegt? Wenn ich jede benötigte Prüfung beendet habe und noch von keine davon mit nicht bestanden bewertet wurde oder erst, wenn jede Prüfung mit bestanden bewertet wurde?
(Ich habe keine Angst durchzufallen, sondern will die rechtlichen Möglichkeiten und zeitlichen Gegebenheiten eines Doppelstudiums abklären.)
Gruß, Stefan
