Nachsitzen!?

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Okt 2007

Hallo,
mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde (in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. "nacharbeiten" oder "länger bleiben" oder wie auch immer (ich hasse diese Spitzfindigkeiten, aber "nachsitzen" ist ja nicht mehr erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes, folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt herausfiel, der muss nun nachsitzen. Mein Sohn hat gesagt, dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen. Ich frage mich nun, ob das wirklich rechtmäßig ist, dass er dafür eine Stunde länger bleiben muss. Ich bin nicht generell gegen nachsitzen, wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben. Ich kenne diese Lehrerin von einem Elternsprechtag und sie war die einzige von den Lehrern, die mir absolut unsympathisch war. Und ich weiß auch, dass die meisten Eltern und Schüler sie nicht leiden können. Ich bin also nicht die einzige, die nichts von ihr hält. Meine Frage: ist dieses nachsitzen berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen unternehmen?

Gruß
Nelly

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Nachsitzen!?

    Hallo Nelly, mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
    (in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. "nacharbeiten" oder "länger
    bleiben" oder wie auch immer (ich hasse diese
    Spitzfindigkeiten, aber "nachsitzen" ist ja nicht mehr
    erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
    folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
    Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
    herausfiel, der muss nun nachsitzen.
    klare Vorgabe Mein Sohn hat gesagt,
    dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in
    dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen.
    loses Blatt ist loses Blatt
    Laut Aussage 1 war nicht die Rede von losen Blättern, die in den Ordner müssen im Vergleich zu losen Blättern, die nicht in den Ordner müssen Ich frage mich nun,
    ob das wirklich rechtmäßig ist, dass er dafür eine Stunde
    länger bleiben muss. Ich bin nicht generell gegen nachsitzen,
    wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört
    oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben.
    Du schon, die Lehrerin offenbar nicht.
    Noch einmal: die Begründung für die Strafe war vorher bekannt.
    Fehlverhalten zieht Strafe nach sich. Ich
    kenne diese Lehrerin von einem Elternsprechtag und sie war die
    einzige von den Lehrern, die mir absolut unsympathisch war.
    Und ich weiß auch, dass die meisten Eltern und Schüler sie
    nicht leiden können. Ich bin also nicht die einzige, die
    nichts von ihr hält.
    ein Grund mehr, sachlich zu bleiben.
    Sympathie oder Unsympathie taugen als Urteil über ein Strafmaß wenig Meine Frage: ist dieses nachsitzen
    berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen
    unternehmen?
    gerechte oder ungerechte Strafen wird Dein Sohn in diesem Leben noch genug kassieren.
    Aber in diesem Fall mit klarer Ansage zu losen Blättern - nicht zu deren Inhalt! - hat er die Strafe meiner Meinung nach zu Recht kassiert.

    Frag Dich außerdem nach der Verhältnismäßigkeit.
    Ist eine Stunde mehr Schule wegen Nachlässigkeit wirklich das wert?

    viele grüße
    Geli

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachsitzen!?

      Frag Dich außerdem nach der Verhältnismäßigkeit.
      Ist eine Stunde mehr Schule wegen Nachlässigkeit wirklich das
      wert?
      Frage Du DICH mal nach der Verhältnismäßigkeit. Ist eine Stunde nachsitzen wegen so einer irrelevanten Lächerlichkeit die den Lehrer garnichts angeht, das wert?

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nachsitzen!?

      Hi Geli

      das von Dir gesagte kann ich nicht nachvollziehen, bitte hilf mir mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
      (in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. "nacharbeiten" oder "länger
      bleiben" oder wie auch immer (ich hasse diese
      Spitzfindigkeiten, aber "nachsitzen" ist ja nicht mehr
      erlaubt). Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
      folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
      Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
      herausfiel, der muss nun nachsitzen.
      klare Vorgabe
      ich kann hier keine klare Vorgabe erkennen. Klare Vorgabe hiesse für mich: Die Lehrerin hat im Vorfeld bekannt gegeben, das alle Blätter im Ordner immer eingeheftet sein müssen um entsprechender Prüfung standzuhalten. Das kann ich in dem geschriebenen weder finden, noch vermuten. Mein Sohn hat gesagt,
      dass das Blatt, was bei ihm herausfiel, kein Blatt war, was in
      dem Hefter hätte abgeheftet sein müssen.
      loses Blatt ist loses Blatt
      Und? Gibt es generelle Regeln, welche lose Blätter im Schulbetrieb verbieten? Laut Aussage 1 war nicht die Rede von losen Blättern, die in
      den Ordner müssen im Vergleich zu losen Blättern, die nicht in
      den Ordner müssen
      Stimmt. es gab bislang gar keine Rede zum Verhalten der Blätter. Nur eine Beschreibung des Tests Ich bin nicht generell gegen nachsitzen,
      wenn einer es verdient hat (z.B. massiv den Unterricht stört
      oder sowas), aber diese Maßnahme finde ich übertrieben.
      Du schon, die Lehrerin offenbar nicht.
      Noch einmal: die Begründung für die Strafe war vorher bekannt.
      Woher nimmst Du dieses Wissen? Fehlverhalten zieht Strafe nach sich.
      Prinzipiell ok. Ich fände allerdings Konsequenz das schönere Wort, Keine Ahnung ob Strafe zeitgemäß ist. Meine Frage: ist dieses nachsitzen
      berechtigt, und kann oder sollte ich etwas dagegen
      unternehmen?
      ungerechte Strafen wird Dein Sohn in diesem
      Leben noch genug kassieren.
      aber nicht akzeptieren müssen Aber in diesem Fall mit klarer Ansage zu losen Blättern -
      nicht zu deren Inhalt! - hat er die Strafe meiner Meinung nach
      zu Recht kassiert.
      Meiner Meinung nach lässt sich das mit den vorliegenden Infos nicht sagen.

      Danke für die Quelle deiner Zusatzinfos
      Gruß

      zaph

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachsitzen!?

    Hi,

    wenn die Entscheidung dir unklar ist, dann such doch das Gespräch mit der Lehrerin.

    Ich denken dabei ist es dann wichtig freundlich und interessiert aufzutreten. Schlecht wäre ein Gespräch , in das du voller Wut und Vorurteile gehst.

    LG

    Chris

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachsitzen!?

    Hallo! mein Sohn ist in der 6. Kl. Realschule. Er muss heute 1 Stunde
    (in der 7. Stunde) nachsitzen bzw. "nacharbeiten" oder "länger
    bleiben" oder wie auch immer (ich hasse diese
    Spitzfindigkeiten, aber "nachsitzen" ist ja nicht mehr
    erlaubt).
    Seit wann?

    Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen. Härtere Strafmaße bedürfen eines Beschlusses der Klassenkonferenz.

    (ich weiß jedoch nicht, aus welchem Bundesland Ihr seid) Der Grund ist, nach Aussage meines Sohnes,
    folgender: seine Biolehrerein hat stichprobenartig einige
    Hefter (also Schnellhefter) geschüttelt, und bei wem ein Blatt
    herausfiel, der muss nun nachsitzen.
    Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel? Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat. (In amerikanischen Gerichtsfilmen heißt es immer so schön: "Die reine Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.")

    Sollte es sich als korrekt herausstellen, finde ich die Strafe ebenfalls unverhältnismäßig. Disziplinarmaßnahmen sollte es nur für Disziplinlosigkeit geben. Die übliche Schlampigkeit fällt für mich nicht darunter. Da gibt es passendere Sanktionen (z. B. Heftführungsnoten)

    Michael

    • Antwort von nach 16 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Nachsitzen!?

      Hallo, Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der
      Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen.
      So ein Quatsch. Arrest gibt es selbst in den hinterwäldlerischsten
      Bundesländern nicht mehr. Nachsitzen ist etwas anderes. Ich habe mir
      das Geschreibsel gerade mal angeschaut. Dort liest man gleich in
      Absatz zwo des §90: Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
      ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.


      Es bedarf keiner besonderen Phantasie, um festzustellen, dass eben
      dieser Grundsatz hier eklatant missachtet wurde. Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende
      Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel?
      Leider ist es das. Lehrer verhalten sich häufig so, als herrschten
      sie absoluter als Karl der Große.

      Täglich werden Schüler angebrüllt, bloßgestellt, geschlagen, in den
      Pausen bestohlen, misshandelt, erniedrigt, beleidigt und ihrer
      Freiheit beraubt. Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass
      es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat.
      Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es der Sohn
      mit einer sadistischen Meckertante zu tun hat und nun nicht weiß, wie
      er sich zur Wehr setzen soll.

      Gruß

      Fritze

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Nachsitzen!?

        Hallo! Laut §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg darf der
        Fachlehrer bis zu 2 Schulstunden Arrest verhängen.
        So ein Quatsch. Arrest gibt es selbst in den
        hinterwäldlerischsten
        Bundesländern nicht mehr. Nachsitzen ist etwas anderes.
        Worin genau besteht der Unterschied? Ich habe gerade nachgelesen und war ziemlich überrascht, dass in der aktuellen Fassung des Schulgesetzes der Begriff "Nachsitzen" verwendet wird. Ich meinte, dass es im Beamtendeutsch "Arrest" heißt. Zumindest gibt es im Dienstverkehr der Schulen sehr wohl noch den Begriff "Arrest". So wird das z. B. bei uns ins Tagebuch eingetragen. (Gemeint ist damit natürlich nicht, dass ein Schüler in eine Zelle eingesperrt wird, sondern dass er "nachsitzen" muss).

        Außerdem würde mich interessieren, was Du mit "hinterwäldlerische" Bundesländer meinst. Ich habe mir das Geschreibsel gerade mal angeschaut.
        Dort liest man gleich: in
        Absatz zwo des §90: Bei allen Erziehungs- und
        Ordnungsmaßnahmen
        ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.


        Es bedarf keiner besonderen Phantasie, um festzustellen, dass
        eben dieser Grundsatz hier eklatant missachtet wurde.
        ... was ich für den Fall - dass alles wie beschrieben abgelaufen ist - auch schon eingeräumt habe. Ich kenne weder Dich, noch Deinen Sohn, noch die betreffende
        Lehrerin. Ich frage mich nur: Ist das plausibel?
        Leider ist es das. Lehrer verhalten sich häufig so, als
        herrschten sie absoluter als Karl der Große.
        Was genau meinst Du mit dem Wort "häufig"? Ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass sich kein einziger meiner 60 Kollegen so verhalten würde, wie es hier beschrieben wurde. (Und das, obwohl ich in einem "hintlerwäldlerischen" Bundesland unterrichte.) Täglich werden Schüler angebrüllt, bloßgestellt, geschlagen,
        in den Pausen bestohlen, misshandelt, erniedrigt, beleidigt und ihrer
        Freiheit beraubt.
        Von Lehrern? (Ich bestreite ja nicht, dass es auch schwarze Schafe unter uns Lehrern gibt, aber bei Dir klingt es so, als sei es der Regelfall). Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass
        es Dein Sohn mit der Wahrheit nicht ganz so genau genommen hat.
        Ich würde mal an Deiner Stelle nicht ausschließen, dass es der
        Sohn mit einer sadistischen Meckertante zu tun hat und nun nicht
        weiß, wie er sich zur Wehr setzen soll.
        Wenn Du mein Posting gelesen hast, dürfte Dir aufgefallen sein, dass ich das nicht ausgeschlossen habe. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es auch eine andere Erklärung (wie ich meine: eine wahrscheinlichere Erklärung) für den Vorfall gibt.

        Michael

  4. Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
    Re: Nachsitzen!?

    Hi Nelly,

    Du stellst meiner Meinung nach die falsche Frage.
    Relevant wäre meiner Meinung nach folgendes: Hat die Lehrerin im Vorfeld bekannt gegeben, das bei entsprechendem "Fehlverhalten" eine Stunde Nachsitz droht? Dann war sie nur konsequent.

    Wenn nicht ist das für mich sehr willkürlich und ich würde mir von der Dame das mal erklären lassen.

    Gruß

    zaph

  5. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nachsitzen!?

    Hallo, Nelly!
    ich find das so was von verquer und verfehlt!
    Wenn da ein Blatt aus einem Ordner fällt,
    (Rilke: die Blätter fallen, fallen wie von weit ...)
    was soll da durch Nachsitzen verbessert werden?
    Wenn ein Blatt nicht angelegt ist - ok! wird in Nacharbeit geschrieben und eingeheftet und vorgezeigt, alles klar!
    Aber wem wird denn in diesem Fall GEHOLFEN? Es geht rein um eine STRAFmaßnahme, und zwar für eine lächerliche Kleinigkeit: ein korrekt vorbereitetes Blatt wurde nicht eingeheftet. Eine passende Note für Heftführung o. Ä. wäre angemessen und für alle Beteiligten verständlich.
    Was ich aber bei solchen Fragen immer nicht verstehe: Warum sucht man nicht das Gespräch mit der betreffenden Lehrkraft? Wozu sind denn die ausgewiesenen Sprechstunden gut, wenn nicht zur Besprechung von Problemen?
    Schöne Grüße!
    Hannes



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!