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Re: Referendariatszeit
Die folgenden Angaben gelten für Baden-Württemberg:
Bei Beamten, die vor dem 31.12.98 eingestellt wurde beim Alter ein Unterschied gemacht. Ab 1.1.99 sind die Grundbeträge gekürzt worden.
Anwärtergrundbetrag ab 1.1.1999:
A12 (Grund- und Hauptschulen): DM 1735
A13 (Sonder- und Realschulen): DM 1785
A13+Zulage (Gymnasien und Berufl.Schulen): DM 1840
Familienzuschlag:
Stufe 1 Verheiratetenzuschlag: 184,08
Stufe 2 ein Kind: 341,57
Stufe 3 2 Kinder 499,06
Stufe 4 3 Kinder 707,96
Stufe 5 4 Kinder 916,86
Für jedes weitere Kind DM 208,90
(keine Ahnung wie es ist, wenn man nicht verheiratet ist und Kinder hat)
Bei Anwärterbezügen gibt es eine Rückprojektion. Es stehen die Bezüge zu, die unter Berücksichtigung des ursächlichen Wehr- oder Zivildienstes fällig gewesen wäre. Will heißen, daß die Besoldung eventuell höher ausfallen könnte, falls sie ein freiwilliges soziales Jahr gemacht hat und deswegen ein Jahr "verloren" hat und deswegen in den Genuß der geringeren Besoldung kommt.
Gruß MK
Quelle: GEW Jahrbuch 1999