Re: Promotion/Habiliation/Lehren an derselben Uni?
In §45 HRG steht, dass vakante Stellen grundsätzlich öffentlich und im Regelfall international auszuschreiben sind (Fachöffentlichkeit).
Ich zitiere aus http://www.wissenschaftsrat.de/texte/6709-05.pdf
Hausberufung
Um die Innovationskraft der Hochschulen zu stärken, die Mobilität der Wissenschaftler zu fördern und eine fachlich unbegründete Bevorzugung einzelner Bewerber zu verhindern, verfügte das bis Ende 2004 geltende Hochschulrahmengesetz, dass ein Mitglied der berufenden Hochschule nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden kann.
Auf diese Weise wurde zwar kein striktes Hausberufungsverbot ausgesprochen, aber doch als Regelfall statuiert, dass ein Nachwuchswissenschaftler sich einer Bewertung durch verschiedene Fakultäten zu unterziehen und seine Qualifikation über den Bereich der eigenen Hochschule hinaus nachzuweisen hat. Um den Rahmencharakter des Hochschulrahmengesetzes zu verdeutlichen, entfällt in der ab 2005 geltenden Fassung die bisherige Vorgabe zum Hausberufungsverbot, so dass den Ländern vorbehalten ist, diese Frage zu regeln.