hallo nochmal!
Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
nicht wert, glaub ich.
Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und
wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW
Das ist eben doch etwas anderes, eine Neuverbeamtung. Ich bin noch unter der altersgrenze, würde doch dann aber neuverbeamtet,und das bedeutet, wenn ich nicht irre, erstmal nur z.A. = auf Probe.
Außerdem habe ich eine Vorerkrankung im Gepäck, die dem wohl entgegensteht.
Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.
Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.
Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
was?
Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die
Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst
für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der
Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner
bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch
einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch
wenig Ahnung.
Darf ich mal fragen, woher du dein Wissen hast? In deiner Vika steht ja nix.
Hört sich etwas kompliziert an.
Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen.
Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
also dem RP Karlsruhe zu klären,
Was ist RP?????
RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die
Personalreferenten.
Das hieß früher Bezirksregierung, heute ADD = Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion.
Bist du sicher, dass du Ahnung vom Thema hast?
Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf
pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst
wechselst du nicht.
Ich mchte gern wechseln, das einzige Problem ist die Freigabe, und die hängt von der persnlichen Entscheidung der Referentin bei der ADD ab. Unterstützen kann der Schulleiter, wenn er will.
Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du
ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW
Beamter wirst.
Das würde ich nicht tun, und deshalb spiele ich damit auch nicht.
Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich -
Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der
Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW.
Das ist jetzt allerdings mal ein guter Tipp. DANKE!!!
HTH
Immer diese Abkürzungen
MK
Mfg
FP