Freigabe im Ländertausch

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Nov 2009

Liebe Experten!

Es geht um den Wechsel von einer Berufsschule in Rheinland-Pfalz nach Baden-Württemberg. Die Schule in Baden-Württemberg möchte den Lehrer aus RhPf gern einstellen, der Lehrer möchte gern dorthin.

Wie wird mit Anträgen auf Freigabe umgegangen?

An der Berufsschule in RhPf unterrichtet der Lehrer in einem Exotenfach, wo es schwierig ist, neue Kollegen zu bekommen. Derzeit ist ohnehin ein Mangel da, weil eine Kollegin längerfristig erkrankt ist.

Wiegt das Interesse der Schule stärker oder kann der Lehrer anführen, dass er starke persönliche Gründe hat, den Wechsel vollziehen zu wollen?

Wie sieht denn die Gesetzeslage aus und wie wird das im Allgemeinen gehandhabt? Habe nur sehr diffuse Informationen zum Ländertausch gefunden.

Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten!

LiebeGrüßeFlaschenpost

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 0 hilfreich
    Re: Freigabe im Ländertausch

    Hallo,
    nach meiner Erfahrung häht viel vom Einzelfall ab. Ich hatte einen Fall, wo die Freigabe erst abgelehnt war und dann in die Entscheidung des Schulleiters gestellt wurd, ich kenne auch einen Fall, in dem das Land den Kollegen über Jahre nicht freigegeben hat. In jedem Fall empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mir dem zuständigen Referenten der ADD und insbesondere mit dem Schulleiter.
    Gruß Orchidee

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Freigabe im Ländertausch

      Hallo,

      Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.

      Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

      Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.

      Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW, also dem RP Karlsruhe zu klären, wobei die Karlsruher recht pragmatisch vorgehen.

      Gruß
      MK,
      aus dem Bundesland mit dem größten Science Centers Süddeutschlands

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Wie meinen?

        Hi! Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
        es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte
        können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
        stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.
        Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir nicht wert, glaub ich. Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

        Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
        BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.
        Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in was?

        Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen. Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
        also dem RP Karlsruhe zu klären,
        Was ist RP????? wobei die Karlsruher recht
        pragmatisch vorgehen.
        Inwiefern pragmatisch?

        Schade, ich hätte gerne mehr verstanden von dem, was du sagst.
        Gruß
        MK,
        aus dem Bundesland mit dem größten Science Centers
        Süddeutschlands
        Science Centers!
        You me too!

        LiebeGrüßeChrisTine

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: Wie meinen?

          Hallo, Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
          es immer noch die Möglichkeit der Kündigung. Ja, auch Beamte
          können einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
          stellen. Das geht sogar einfacher als bei Angestellten.
          Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
          nicht wert, glaub ich.
          Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

          Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
          BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.
          Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
          was?

          Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch wenig Ahnung. Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
          lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen. Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
          also dem RP Karlsruhe zu klären,
          Was ist RP?????

          RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die Personalreferenten.

          Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst wechselst du nicht. Ebenso solltest du auf deiner Dienstaltersstufe beharren, nicht dass du in A13 als Berufsanfänger eingestuft wirst. Auf einen Angestelltenvertrag würde ich mich an deiner Stelle auch nicht einlassen.

          Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW Beamter wirst.

          Ohne Lehrerverband würde ich allerdings vor diesem Spielchen warnen. Es könnte sein, dass du dann leer da stehtst.

          Aber ein wenig drohen könnte nicht schaden.


          wobei die Karlsruher recht
          pragmatisch vorgehen.
          Inwiefern pragmatisch?

          Schade, ich hätte gerne mehr verstanden von dem, was du sagst.
          Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich - Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW. Wie man das alles mit dem neuen Beamtenstatusgesetz allerdings interpretieren muss weiss sicher zur Zeit niemand.

          HTH
          MK

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            hmm

            hallo nochmal! Wenn der Schulleiter bzw. der Referent blöd kommen, dann gibt
            Dann verliere ich aber meinen Beamtenstatus. Das ist es mir
            nicht wert, glaub ich.
            Ganz einfach, du verlierst deinen Beamtenstatus in RLP und
            wirst - wenn es funktioniert - Beamter in BW
            Das ist eben doch etwas anderes, eine Neuverbeamtung. Ich bin noch unter der altersgrenze, würde doch dann aber neuverbeamtet,und das bedeutet, wenn ich nicht irre, erstmal nur z.A. = auf Probe.
            Außerdem habe ich eine Vorerkrankung im Gepäck, die dem wohl entgegensteht. Möglicherweise kann da ein Lehrerverband behilflich sein.

            Es könnte zu Problemen bei der Pension (Nachversicherung bei
            BfA) und bei der neuen Eingruppierung kommen.
            Nachversicherung im Angestelltenverhältnis? Eingruppierung in
            was?

            Je nach dem, wie es läuft, RLP bezahlt für dich die
            Rentenversicherungsbeiträge bei der BfA nach und du bekommst
            für die RLP Zeit eine Rente. Oder du bekommst einen Teil der
            Pension von RLP überwiesen, aber das hängt alles von deiner
            bisher gedienten Zeit ab. Deswegen ist eine Beratung durch
            einen Lehrerverband nicht schlecht, aber die haben da auch
            wenig Ahnung.
            Darf ich mal fragen, woher du dein Wissen hast? In deiner Vika steht ja nix.
            Hört sich etwas kompliziert an. Als Angestellte verdiene ich wesentlich weniger Geld. Das
            lasse ich mir von der Schulleitung nicht vermiesen. Die Nachversicherung wäre mit RLP, die Eingruppierung mit BW,
            also dem RP Karlsruhe zu klären,
            Was ist RP?????

            RP=Regierungspräsidium, das alte Oberschulamt. Dort sitzen die
            Personalreferenten.
            Das hieß früher Bezirksregierung, heute ADD = Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion.
            Bist du sicher, dass du Ahnung vom Thema hast? Wenn dich eine Schule in BW will, dann kannst du darauf
            pochen, dass du wieder eine Beamtenstelle möchtest, sonst
            wechselst du nicht.
            Ich mchte gern wechseln, das einzige Problem ist die Freigabe, und die hängt von der persnlichen Entscheidung der Referentin bei der ADD ab. Unterstützen kann der Schulleiter, wenn er will. Wenn sich RLP quer stellt mit dem Ländertausch, dann ganz du
            ja ganz unumwunden sagen, dass du dann kündigst und in BW
            Beamter wirst.
            Das würde ich nicht tun, und deshalb spiele ich damit auch nicht. Wenn dich das Karlsruher RP will, dann bauen die- denke ich -
            Brücken und können dich auch beraten, wie das mit der
            Entlassung in RLP funktioniert und mit der Anstellung in BW.
            Das ist jetzt allerdings mal ein guter Tipp. DANKE!!! HTH
            Immer diese Abkürzungen MK
            Mfg
            FP

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re: hmm

              hallo nochmal, Das hieß früher Bezirksregierung, heute ADD = Aufsicht- und
              Dienstleistungsdirektion.
              Bist du sicher, dass du Ahnung vom Thema hast?
              Das hiess in BW noch nie Bezirksregierung und noch nie Aufsicht...... .
              Und ich denke schon dass ich Ahnung habe, die Vika war einmal vollständig, aber seit sie reduziert ist habe ich weniger Trollalarm.


              HTH
              Immer diese Abkürzungen
              hope that helps, bzw. hoffe tas hilft

              Gruß,
              näheres als Mail

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