Fremdsprachen

Von: , Frage gestellt am Sa, 12. Feb 2011

Hallo,

vorneweg: Bundesland ist Berlin.

Wenn ein Schüler in der Grundschule mit der zweiten Fremdsprache beginnt, darf dieses Kind nicht an ein Gymnasium, wo diese Fremdsprache ab der 7. gelehrt wird. Auch nicht wenn es ab der 9. gelehrt wird. Es darf diese Fremdsprache gar nicht mehr wählen, sondern muss eine dritte Fremdsprache lernen und die zweite "vergessen".

Kann mir jemand den Sinn dieses in meinen Augen unsinnigen Gesetzes erläutern?

Vielen Dank und viele Grüße

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fremdsprachen

    Hallo!

    Hast du da mal einen Link?

    Das ist tatsächlich der größte Unsinn, von dem ich jemals gehört habe.

    LG, Sarah

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fremdsprachen

      Hallo,

      das steht im Schulgesetz - ich suche mal und stelle das morgen hier ein.

      Viele Grüße

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    das lese ich anders

    Hallo Chili,

    im Gesetz steht aber nur etwas von den Fremdsprachen an der weiterführenden Schule.

    Gruß,
    Andreas

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: das lese ich anders

      Hallo Andreas,
      wenn ein Grundschüler auf ein Gymnasium wechselt, dann ist das Gymnasium die weiterführende Schule.

      Dass der Umstand so ist, wie ich ihn in meinem Posting geschrieben habe, ist ein Tatsache und wird auch so praktiziert.

      Es geht mir hier nicht darum zu erklären, dass es so ist (das weiss sowohl ich als auch unser werter Bildungssenator) - wir geht es darum zu erfahren WARUM das so ist.

      Viele Grüße

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^2: das lese ich anders

        Hallo Chili,
        da steht aber doch: "Eine in der Jahrgangsstufe 5 oder 7 begonnene und länger als ein Jahr unterrichtete zweite Fremdsprache darf in der Sekundarstufe I nicht als zweite oder weitere Fremdsprache in den folgenden Jahrgangsstufen neu begonnen oder in einem Bildungsgang mit späterem Beginn fortgesetzt werden."
        Wenn die Fremdsprache in der Grundschule begonnen wurde, dann ist das doch nicht in der Jahrgangsstufe 5, sondern in der Jahrgangsstufe 4!
        Den Sinn sehe ich darin, dass ein Kind, dass z.B. an einem Gymnasium in 5 mit Latein 1 beginnt, in 6 oder 7 dann Englisch 2 hat und dann die Schule wechselt, nicht an ein Gymnasium darf, das mit Englisch beginnt und dann Latein 2 hat, weil die Kenntnisse nicht vergleichbar sind.
        Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?
        Gruß Orchidee

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^3: das lese ich anders

          Jedenfalls steht da sicher nichts von Fremdsprache in der
          Grundschule - oder dauert die in Berlin bis 7 ?

          Die geht zumindest bis zur 6.

          mfg,
          Ché Netzer



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