Fremdsprachen
Von: , Frage gestellt am Sa, 12. Feb 2011
Hallo,
vorneweg: Bundesland ist Berlin.
Wenn ein Schüler in der Grundschule mit der zweiten Fremdsprache beginnt, darf dieses Kind nicht an ein Gymnasium, wo diese Fremdsprache ab der 7. gelehrt wird. Auch nicht wenn es ab der 9. gelehrt wird. Es darf diese Fremdsprache gar nicht mehr wählen, sondern muss eine dritte Fremdsprache lernen und die zweite "vergessen".
Kann mir jemand den Sinn dieses in meinen Augen unsinnigen Gesetzes erläutern?
Vielen Dank und viele Grüße
