Ein' hammer noch:
Unter anglophonen Fachübersetzern werden offenbar verschiedene Möglichkeiten als gleichwertig erachtet:
http://www.proz.com/kudoz/497031
Wobei der Satz, in dem der gegebene Begriff hier steht, diesen nicht weiter illustriert - es gibt ihn halt, den Begriff. Die Erläuterung von David Moore scheint mir übrigens recht plausibel: Tendenziell ein Unterschied zwischen dem unmittelbar verständlichen und dem Begriff im juristischen Sprachgebrauch.
Jagut, das muss ich jetzt auch zugeben: Falls "auflösende Bedingung" tatsächlich in einem nicht-fachsprachlichen Text vorkommen sollte, spräche in diesem Fall der Kontext tatsächlich für "resolutory condition". Und damit ist der Kontext wieder zu seinem Recht gekommen...
Schöne Grüße
MM