Englisch - Grant of Probate

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Jun 2007

Hi Forum,

ich kann mir unter dem Begriff "Grant of Probate" nichts vorstellen.

Kann mir bitte jemand die deutsche Entsprechung zu diesem Begriff nennen, oder falls es diese im deutschen Rechtssystem nicht geben sollte, erklären, was es damit im britischen Recht auf sich hat?

Hat es eine Vollstreckung zur Folge? Oder ist es eine Echtheitsvermutung? Hmm, keine Ahnung.

Danke
LG

Sprite

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Englisch - Grant of Probate

    Hallo, Sprite, "Grant of Probate"
    Kann mir bitte jemand die deutsche Entsprechung zu diesem
    Begriff nennen,
    laut http://www.pe-legal.com/glossary/default.asp?p=7&c=219 ist es "ähnlich einem Testamentvollstreckerzeugnis",

    auf http://www.lostkin.co.uk/de/terminology.html heißt es "Erbschein" ("Erbfolgezeugnisse").

    Eine englische Definition:
    GRANT OF PROBATE. A document issued by the court confirming both the validity of a Last Will and the right of the executor to administer the will (estate).
    http://www.wisewills.co.uk/Legal%20terms%20explaned.htm

    Gruß
    Kreszenz

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