'Amtsanmaßung' bei öffentl. getragener Mönchkleidu
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Frage gestellt am Do, 5. Jan 2012
Hallo, guten Tag.
Ich habe da wieder eine seltsame Frage.
Gibt es einen Art Amtsanmaßung bei öffentlich getragener Mönchskleidung?
Oder ist es grundsätzlich verboten einen original Mönchstalar zu tragen?
Der Talar wäre ein original, so einer, den auch die Benediktiener tragen.
Also auch komplett, mit Zingulum, Kaputze etc.
In den eigenen 4 Wänden ist es klar, da kann man ja alles oder nichts tragen, solange von außen nicht ersichtlich?
(gilt auch bei einer SS-Uniform, oder ist DAS wieder etwas anderes?)
Oder gibt es eine Möglichkeit, das, wenn man ein eigenes Haus und Grundstück hat, das man einer Mönchsgemeinschaft angehört, aber nicht im Kloster lebt und wohnt, und somit auch die "Kutte" tragen darf.
Und dabei seiner normalen Arbeit nachgehen kann?
Arbeit z.B. Altenpfleger oder in kirchlicher angelegenheit im Büro?
Glaube ist so in etwa wie ein Laienbruder oder so?
Für Hilfe nud tips besten Dank.
Mfg

