Tinnitus

Es geht um ein Gerichtsverfahren:
Durch einen Schlag ins Gesicht hat der Kläger seither Probleme mit seinem Hörvermögen. Ein Arzt hat die Diagnose ‚Tinnitus‘ begutachtet.
Jetzt droht dem Verklagten eine Schadensersatzforderung, wahrscheinlich eine lebenslange Rentenzahlung.
Fragen: Ist Tinnitus medizinisch feststellbar ?
Lässt sich daraus ein Gerichtsurteil ableiten?
Gibt es ähnliche Gerichtsurteile, die sich mit diesem Thema befasst haben ? (wohl mehr ein Thema für’s ‚Recht‘-Board…)

Für Antworten im voraus schon: Danke.
Hans
P.S. Ich bin weder Kläger noch Beklagter dieses Gerichtsverfahrens, es interessiert mich dennoch !

schwierig, aber möglich
Guten Abend, Hans!

Grundsätzlich wird von einem objektiven und einem subjektiven Tinnitus unterschieden.

„Objetktiv“ nennt man den Tinnitus, wenn es sich um Geräusche im Ohr oder im Kopf handelt, die unter anderem auf anatomische Veränderungen im System der großen Blutgefäße des Kopfes und des Halses, auf krampfartige Zuckungen der Muskeln des Mittelohrs oder des Gaumens zurückzuführen sind.

In den meisten Fällen kann der obj. Tinnitus auch von dem untersuchenden Arzt über einen Hörschlauch oder über ein Stethoskop mitgehört werden.

„Subjektiver“ Tinnitus bezieht sich ausschließlich auf Geräuschempfindeugen im Ohr od. Kopf, welche nicht durch eine erkennbare, äußere Schallquelle verursacht werden.

Der subj. Tinitus wird NUR von dem betroffenen Patienten selber gehört.

Und nun kommt das interessante:

Die Wissenschaft hat sich darauf geeinigt, dass mit dem Begriff Tinnitus NUR die Geräuschewahrnehmung als solche(!) gemeint ist, NICHT die organische Aktivität, welche zu dieser Empfindung führt.

Der Tinntus ist also in den Augen der Wissenschaftler nur eine Erscheinung, ein Phänomen, ein „Symptom“. Demnach KEINE Krankheit. Der Tinnitus ist vergleichbar dem Symptom „Schmerz“, das in vielen Fällen Ausdruck einer organischen Veränderung ist, aber niemals eine Veränderung selber darstellt.

…so und nun…:

1981 wurde der „obj. Tinnitus“ namentlich aus Tinnitus-Definition und - Einstellung gestrichen. Weil die Menschen mit einem obj. Tinn. nur eine winzige Minderheit im Vergl. zu der Zahl der Menschen mit einem subj. Tinn. darstellen.

Klassifikation des Tinnitus:

Hörprüfung
(Stimmgabel, Audiogramm, Sprachaudiogramm, Recruitment)

Der untersuchende Arzt oder Akustiker soll unter Mitwirkung des betroffenen Patienten eine Klassifikation des Tinnitus nach folgenden 3 Hauptrichtlinien finden:

I. Nach den beschriebenen Hauptmerkmalen
a. Zahl der zu hörenden Töne
b. Jeder zu hörende Tinnitus-TOn, bei mehreren Tönen der lauteste od. quälendste, wird bestimmt nach:

Lautheit (schwach, weniger laut, seht laut)

Höhe (tief, mittel, hoch; konstant oder schwankend)

zeitliche Besonderheit (lang anhaltend, kontinuierlich, zerhackt, unterbrochen, fluftuierend oder „klickend“)

Lokalisation (innerhalb oder außerhalb des Ohres oder des Kopfes, auf einer oder beiden Seitenm links od. rechts, zentral)

Belästigung (keine, mild, mäßig, sehr, bedrohlich)

seelische Komponente (keine, mild, mäßig, sehr)

Reaktion auf Umgebungslärm (während der Einwirlung von Lärm nimmt der Tinnitus deutlich oder nur mäßig ab, bleibt unverändert oder verschlechtert sich)

II. Nach Messergebnissen

III. Nach dem Ort
peripher (äußeres Ohr, Mittelohr, Innenohr, Hörnerv=

zentral (in der zentralen Hörbahn, im Gehirn)

außerhalb vom Hörapparat (blutgefäßbedingt, muskulär und andere Ursachen)

unbekannt ( Schließt alle vermuteten Orte des Tinnitus ein, wenn die Wahrscheinlichleit der Richtigkeit der Annahme unter 50% liegt. Bei dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft wird der Ort des Tinnitus in den meisten Fällen nicht mit ausreichender Sicherheit bekannt sein. Somit ist keine andere Klassifikation für den Ort „unbekannt“ möglich)

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Der von Dir beschriebene Kläger wird vermutlich als Ursache für den Tinnitus eine „Schädel-Hirn-Verletzung“ oder/und „Schädigung durch Druckwelle“ angeben. Beides anerkannte mögliche Ursachen für Tinnitus.

Der HNO-Facharzt kann zur Diagnose Fachärzte anderer Richtungen zu Rate ziehen, wenn er z.B. Röntgen- oder CT-Aufnahmen für erforderlich hält. Mit diesen Geräten kann man feststellen, ob der Patient ein Trommelfellperforation, Entzündugen im Berich des Mittelohres, Unterbrechungen der GeEhörknöchelchenkette usw. hat.

Dann wird ein sog. Tinnitusraster angelegt, in dem der Tinnitus auf seine Frequenz und Stärke zunehmend eingeengt wird.

Bei der Diagnose helfen können auch sog. „Tinntuskliniken“, Neurologen und/oder Internisten.

Diagnostiziert werden kann ein:
a. akuter, bzw chronischer objektiver oder ein
c. akuter, bzw. chronischer subjektiver Tinnitus mit Einschränkung

Zu der rechtlichen Seite kann ich Dir leider garnichts mitteilen, denke aber, da es sich ja um die offizielle Bezeichnung „Symptom“ (Schmerz) handelt, daß es zu einer Schmerzensgeldklage / -ersatz kommen könnte.

Liebe Grüße
Bettina

(…selber ehemals von einem Tinnitus „terrorisiert“ worden und alle obigen Untersuchungen X-mal durchgemacht)

Hallo!
Geh mal nach
http://www.selbsthilfeforum.de
und dort in die Rubrik Gesundheit.
Unter Tinitus findest Du Selbsthilfegruppen, die Dir sicherlich Auskunft geben können.
Gruß#
PiRo

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