Hallo liebe Experten,
ich stehe vor einem Problem und würde dazu gerne mal ein paar Expertenmeinungen hören:
Es geht um die Erste-Hilfe-Maßnahmen nach dem Verschlucken von Chemikalien die sowohl als ätzend als auch als giftig gekennzeichnet sind.
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Was haltet ihr prinzipiell davon wenn Ersthelfer Erbrechen auslösen? Z.B. wird in den USA in der EH ein Erbrechen bei Chemikalienunfällen grundsätzlich vermieden. In D wird das von den Stoffeigenschaften abhängig gemacht: Bei T und T+ soll erbrochen werden, bei C nicht (Perforationsgefahr). Die andere Meinung geht in die Richtung, daß Ersthelfer eine Aspiration nicht sicher verhindern können und deshalb kein Erbrechen auslösen sollen.
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Wenn ihr Erbrechen auslösen grundsätzlich bejaht, wie seht ihr dann die Prioritäten zwischen „ätzend“ (R34), „sehr ätzend“ (R35), „giftig“ (R25) und „sehr giftig“ (R28)? Die Regel bei der Gefahrkennzeichnung ist wohl „T schlägt C“. Aber kann ich das auch für die EH immer so sehen? Es müsste sich doch an den R-Sätzen festmachen lassen, oder?
Es interessieren mich hier natürlich in erster Linie Mediziener-Meinungen (ich selbst bin keiner), aber auch andere fundierte Meinungen sind sehr willkommen.
In der Hoffnung auf zahlreiche Antworten…
Gruß Stefan