Wie Ärzte mit Patienten umgehen

Hallo Experten!

Gibts im Web eine Stelle, an der man sich über das Verhalten des Haus- bzw. Facharztes beschweren kann, so daß die selbst gemachten Erlebnisse nicht unbedingt nochmal jemand machen muß?

Es liegt mir fern, unbegründet den Ruf eines Arztes zu verschlechtern, aber … Mittlerweile habe ich von vielen Patienten (Jugendliche und Erwachsene) ähnliche Berichte mitbekommen, so daß der folgende Bericht stellvertretend offenbar für Hunderte…

Gestoppter Aufenthalt im Behandlungszimmer: 29 Sekunden. Verabschiedung mit „Schluß aus, das reicht jetzt. Ende!“ Tür knallt zu.

Gruß und Dank im voraus!

R.

Hallo Ralf,

irgend eine Homepage ist der falsche Ort für Beschwerden. Wenn Du zu einem Dienstleister gehst und dessen Leistung gefällt Dir nicht, ist zunächst einmal der Dienstleister, also der Arzt, die richtige Adresse. Wer seine Kundschaft schlecht behandelt, muß auf den Topf gesetzt werden. Bei Ärzten vieler Fachrichtungen herrscht zumindest im städtischen Bereich harter Wettbewerb. Patienten verliert niemand gerne.

Der Arzt ist ein Selbständiger. Wenn Dir dessen Verhalten nicht paßt, gibts keinen „großen Bruder“, der ihn zur Ordnung ruft. Das regelt der Markt. In diesem Fall hat also der Patient selbst schuld, wenn er etwas zu bemängeln hat und gegenüber dem Arzt nichts sagt. Wenn der Doc knurrig oder unfreundlich ist, eine gehetzten Eindruck macht, sein Tun und Lassen nicht erklären will, dann mußt Du ihm das deutlich sagen. Bleibt es bei dem Zustand, steht es Dir frei, die Praxis zu meiden.

Für Sachverhalte, die nicht im Bereich der persönlichen Chemie liegen, etwa bei vom Arzt schuldhaft verursachten Behandlungsfehlern, sind die kassenärztliche Vereinigung und die Ärtekammer mögliche Anlaufadressen, wobei in solchen Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein wird.

Gruß
Wolfgang

Patientenstelle
Hallo Ralf,

offenbar gibt es sehr viele Menschen die Deine Erfahrungen teilen bzw. selbst schlechte Erfahrungen gemacht haben. Unter dem nachfolgend genannten link wirst Du sicher eine in Deiner Nähe befindliche Anlaufstelle finden:
http://www.patientenstellen.de

Gruss
Eve*

Hallo!

Keine Einwände bis hierher, nur eine Anmerkung:
Wenn die „Behandlung“ wirklich nur 29 Sekunden gedauert haben sollte und man sich deshalb (fachlich) schlecht behandelt fühlt, dann könnte man evtl. noch auf die Idee kommen, seine Krankenkasse zu informieren: wenn er da nämlich für diesen Tag eine extra-aufwendige Untersuchung einschließlich Beratung usw. abrechnet, könnte er möglicherweise dort unangenehm auffallen!
Denk ich mir mal so als Laie… :smile:

Für Sachverhalte, die nicht im Bereich der persönlichen Chemie
liegen, etwa bei vom Arzt schuldhaft verursachten
Behandlungsfehlern, sind die kassenärztliche Vereinigung und
die Ärtekammer mögliche Anlaufadressen, wobei in solchen
Fällen die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein
wird.

Bei fachlichem Fehlverhalten ist die Ärztekammer der EINZIG RICHTIGE Ansprechpartner!

Aber dort gleich mit einem Rechtsanwalt aufzutauchen ist m.E. unnötig: dort gibt man sich meiner Erfahrung nach auch so recht viel Mühe, entsprechenden Anfragen gründlich nachzugehen!
Ich habe selber einmal dort eine solche Anfrage gestartet und war sehr positiv überrascht von der schnellen, freundlichen und kompetenten Art der Beratung!
(War die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein, an dieser Stelle nochmals vielen Dank dorthin!)

Schönen Gruß,
Robert

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NACHTRAG
Hab ich vergessen:

Bei fachlichem Fehlverhalten ist die Ärztekammer der EINZIG
RICHTIGE Ansprechpartner!

Aber dort gleich mit einem Rechtsanwalt aufzutauchen ist m.E.
unnötig: dort gibt man sich meiner Erfahrung nach auch so
recht viel Mühe, entsprechenden Anfragen gründlich
nachzugehen!
Ich habe selber einmal dort eine solche Anfrage gestartet und
war sehr positiv überrascht von der schnellen, freundlichen
und kompetenten Art der Beratung!
(War die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein, an
dieser Stelle nochmals vielen Dank dorthin!)

Sollte die Ärztekammer dann tatsächlich auf einen Behandlungsfehler erkennen, muß man als Patient natürlich trotzdem wieder selbst tätig werden - und DAFÜR sollte man sich dann wirklich einen Anwalt zulegen!
Aber das würde ich erst dann machen, wenn ich von der Ärztekammer bestätigt bekomme: „hier hat der Doc Mist gebaut!“

(War bei mir auch so gewesen, der Prozeß ist jetzt im vierten Jahr…)

Schönen Gruß,
Robert

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Hi Ralf,

es gibt zwar im Internet Adressen, doch um Hilfe zu bekommen, wirst Du Dich um einen direkten Kontakt bemühen müssen. Eine Adresse mit der ich gute Erfahrungen gemacht habe, und die Dir sicherlich auch Ansprechpartner in Deiner Wohngegend geben können, ist http://gesundheitsladen-muenchen.de/

Heute kam ein interessanter Fernsehbericht. Das was Du beschreibst, ist wohl eher nur die Spitze des Eisberges. Überdies geben Krankenhäuser und Ärzte kaum einen Fehler zu, sodenn sie überhaupt meinen einen gemacht zu haben, da sie befürchten ihren Versicherungsschutz zu verlieren. So war eine Aussage in dem Bericht.

Ciao,
Romana

Hi ho,

Überdies geben Krankenhäuser und Ärzte kaum einen Fehler zu,
sodenn sie überhaupt meinen einen gemacht zu haben, da sie
befürchten ihren Versicherungsschutz zu verlieren. So war eine
Aussage in dem Bericht.

So müssen sich Ärzte verhalten, denn der Verlust des Versicherungsschutzes ist nicht nur eine Befürchtung. Hier ist es wie in jeder Haftpflicht: Wer vorschnell einen Schaden anerkennt, verliert im Zweifel wirklich seinen Versicherungsschutz.
Aber Ärzte könnten dennoch kooperativ sein: durch offenlegen der Behandlungsakten (ohne, daß „zufällig“ die eine oder andere Seite verloren gegangen ist), durch wahrheitsmäße Sachaussagen ect.
Hier liegt leider sehr viel im Argen…

Gruß Goosi

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