Beschwerde über Doc?

Hallo alle,

vor einiger Zeit hat meine Mama einen schlagartigen Anstieg im Augeninnendruck auf 60 (normal sind wohl so um die 12, ab 30 wird’s kritisch) bekommen. Da sie vorher noch nie sowas hatte, konnt sie nur die Symptome (Druckgefühl, „Schleier“) beschreiben. Nun war ihr Stamm-Augenarzt nicht da und sie mußte zu ner Vertretung gehen. Dort wurde sie in unverschämtester Weise erstmal für 2 Stunden im Wartezimmer platziert. Auf Nachhaken bei der Helferin (kein Weg zum Doc) bekam sie platzige Antworten „unsere Patienten haben Vorrang“. Nun, zum Glück ist die Sache weniger schlimm ausgegangen als es hätte sein können. Sie kam reichlich eilig in die Augenklinik, dort haben sie den Innendruck auch gesenkt, sie sieht gottlob auch weiterhin mit dem Auge, aber um einiges schlechter als früher.
So, das Problem ist nun, daß was passiert ist passiert ist - mit dem Verlust der Sehschärfe muß sie wohl weiterleben. Daß sie zu diesem Doc nimmer geht und auch ihre Geschichte entsprechend weitererzählt ist auch klar. Daß sie sicher mit Anwalt und Co. keine Chance hat fürchte ich auch mal (würde wahrscheinlich nur ordentlich stressen und damit mehr schaden als nützen). Aaaber: Gibt es irgendeine „Ärzte-Aufsichtsbehörde“ wo sie mal hinschreiben kann, und die zumindest diesen Doc zu diesem Thema befragen? Macht es Sinn, die Geschichte an die Krankenkasse zu schicken mit dem Hinweis daß bei rechtzeitiger Behandlung durch den Doc der teure Klinikaufenthalt unnötig gewesen wäre (Krankenkassen sind doch immer scharf auf’s Geld sparen *g*).
Oder was kann sie sonst noch tun?

Liebe Grüße

Petzi

zuerst kommt die Krankenkasse an Ansprechpartner infrage. Diese weiß in der Regel, was die beste Reaktion ist.

Dann schadet eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer nicht.

Dritte Möglichkeit, wenn auch wahrscheinlich wenig aussichtsreich (außer die Krankenkasse befürwortet diesen Weg), käme eine Strafanzeige wegen unterlassender bzw. verspäteter Hilfeleistung infrage. Dazu ein Beispiel.

Vor einiger Zeit hat die Rheinische Post darüber berichtet, daß eine ältere Frau vor der Haustüre einer Ärztin einen Herzinfarkt bekam. Die Ärztin hatte „keine Zeit“. Der Student (kein Mediziner) rief daher den Notarzt. Er war so sauer, daß er selbst Strafanzeige gegen die Ärztin bei der Polizei erstellte. Die Ärztin hat nun ein Problem am Hals, das viel Geld kostet.

…und kein bißchen leise!?
warst du dabei, als die arzthelferin deine mutter zurück gewiesen hat? wenn sie tolerant und leise bleibt, obwohl sie schmerzen hat, würde ich sie das nächste mal begleiten, schon um zu sichern, dass ihr augendruck bereits im wartezimmer sinkt. ist deine mutter damit einverstanden, dass DU mit der arzthelferin sprichst, oder lehnt sie das als einmischung ab? augendruck ist EIN marker für INTRApersonalen stress, sobald transaktiv die barriere steigt. wär blöd, wenn du, indem du ihr helfen willst, IHR zusätzliche barrieren schaffst. parallel zum augendruck steigt auch der blutdruck. du kannst in der phase einiges messen, was pathologisch wird. das nebenbei. natürlich gibt es viele anlaufpunkte, um recht zu bekommen. allerdings ist recht nicht alles. dass ihr visus schnell wieder normal wird, wäre für mich jetzt das wichtigste. parallel dazu würde ich alles dokumentieren, um sobald der zeitdruck (durch die im moment nötige schadensbegrenzung) nachlässt, die schadensersatzforderung begründen zu können. denkt sie, dass der worst case schon eingetreten ist, dass sie aber noch mehr konfrontation verkraftet, obwohl sie hilfe braucht und draußen herrliches wetter ist, wird sie sicher den arzt wechseln und klage gegen die vorhergehende praxis führen. dann würde ich aber die intervalle für die augen- und blutdruck-kontrolle verkürzen, um ihre belastungsgrenze auszuloten.

Hallo Petzi!

vor einiger Zeit hat meine Mama einen schlagartigen Anstieg im
Augeninnendruck auf 60 (normal sind wohl so um die 12, ab 30
wird’s kritisch) bekommen.

Normaler Augeninnendruck ist zwischen 12 und 22. Hat Deine Mutter an sich schon ein Glaukom (= erhöhter Augeninnendruck, diese Erkrankung geht anfangs schleichend vonstatten)?
Denn das was Du beschreibst ist ein Glaukomanfall, der kann unabhängig von der Grunderkrankung auftreten.

,sieht aber um einiges

schlechter als früher.

Das kann eine Folgeerscheinung, des Glaukomanfalls sein. Je länger er unbehandelt bleibt, desto höher die Gefahr der Sehnervenschädigung!

Anwalt und Co. keine Chance hat fürchte ich auch mal (würde
wahrscheinlich nur ordentlich stressen und damit mehr schaden
als nützen).

Stimmt nicht! Sie hat eine Chance, nämlich wenn bewiesen werden kann, daß die Einbuße des Sehvermögens durch diesen Anfall kam (deswegen die Frage nach der Vorerkrankung)

„Ärzte-Aufsichtsbehörde“ wo sie mal hinschreiben kann, und die
zumindest diesen Doc zu diesem Thema befragen?

Jawohl die Ärztekammer.

die Geschichte an die Krankenkasse zu schicken mit dem Hinweis
daß bei rechtzeitiger Behandlung durch den Doc der teure
Klinikaufenthalt unnötig gewesen wäre (Krankenkassen sind doch
immer scharf auf’s Geld sparen *g*).

Du kannst es ihnen zwar sagen, aber die winken mit einem müden Lächeln ab. Solche Fälle kennen sie zuhauf.

Oder was kann sie sonst noch tun?

Ein Gutachten eines zweiten Augenarztes einholen, notfalls durch ein gerichtliches Gutachten.Möglicherweise wird dann festgestellt, daß das Praxisteam nicht richtig gehandelt hat.
Ein Glaukomanfall ist ein NOTFALL der sofort behandelt gehört, da ansonsten die Gefahr der Erblindung besteht!
Ich selbst bin Krankenschwester für Augenheilkunde und ich WEISS, daß wir unsere Glaukomanfall-Patienten auf Station nicht warten lassen durften!
Ein eindeutiger Fehler der Arzthelferin, da kannst Du sie drankriegen.
Liebe Grüße zurück
Natascha