Kurantrag

Von: , Frage gestellt am Fr, 19. Jul 2002

Hallo www-ler!
Ich habe bei der BfA einen Kurantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Nach meinem Widerspruch mit ärztlicher Begründung erhielt ich nun eine Aufforderung, zu einem benannten Gutachter zu gehen!!!
Kann mir jemand sagen, was nun wieder auf mich zukommt und ob ich überhaupt noch Aussichten auf Bewilligung des Kurantrags habe?
Danke im voraus
Heike

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten 1 hilfreich
    Re: Kurantrag

    Hallo, Heike,

    bei meiner Mutter war das damals so, dass der Gutachter auch ein Arzt war. Dieser ist ein von der BfA benannter Arzt, der unabhängig von deinem Arzt feststellen soll, ob du die Kur brauchst, oder nicht. Wenn er mit irgendwas anderem anfängt, lass dich nicht kleinkriegen. Meiner Mutter hat der zweite Arzt damals eine halbe Stunde lang erklärt, wie teuer diese Kur für die Krankenkasse wäre und dass sie sicher Verständnis dafür hat, wenn er sie ablehnt. Ohne sie zu untersuchen! Kann sein, dass das eine böse Ausnahme war, aber falls nicht, wehr dich gleich.
    Auf jeden Fall ist das mit dem Gutachter, der unabhängig von deinem Arzt dich untersucht, üblich und ein erster Schritt Richtung Kur. Viel Glück, die Elbin

  2. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Kurantrag

    Hallo,
    als "Krankenkassenmensch" kann ich dir sagen -

    Das ist doch schon etwas - denn wenn für die BfA die Sache
    klar wäre, würde sie dich trotz Widerspruch nicht zu einem#
    Gutachter schicken - also geh hin und lass ihn begutachten.

    GRUSS

    Günter

  3. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Kurantrag

    Hallo Heike,

    das war bei meiner Freundin ähnlich:

    Erst Ablehnung, dann Widerspruch, dann Schreiben "Maximal 3 Wochen - aber nur mit Gutachten!", dann zum Gutachter.

    Original-Ton Gutachter: "Keine Frage, Sie hätten schon viel früher zur Kur gemußt. Kann gar nicht verstehen, wieso die Kasse das abglehnt hat! Ab zur Kur für 6!! Wochen."

    gruss moritzbock

  4. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Kurantrag

    Hallo Heike! Nach meinem Widerspruch mit ärztlicher
    Begründung erhielt ich nun eine Aufforderung, zu einem
    benannten Gutachter zu gehen!!!
    Zu diesem kannst Du gehen, aber Du kannst ein Gegengutachten, von einem Arzt Deiner Wahl und DEINES VERTRAUENS machen lassen.
    Du kannst den vorgeschriebenen Gutachter verweigern und einen anderen verlangen, falls Du ihn nicht für kompetent genug hältst. Kann mir jemand sagen, was nun wieder auf mich zukommt und ob
    ich überhaupt noch Aussichten auf Bewilligung des Kurantrags
    habe?
    Du wirst geladen, ein Arzt sieht sich Deine Unterlagen an, sagt dann, ob der Antrag genehmigt wird, oder nicht... und fertig.
    Sollte er nicht genehmigt werden, geht die Sache von vorn mit Gegengutachten ect. los. Für diesen Fall nimmst Du dir am Besten einen Anwalt.
    Gruß Natascha

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