ASS ratiopharm 100

hallo arzneikundige,

kann mir jemand sagen, ob es einen unterscheid zwischen ASS ratiopharm 100 und ASS ratiopharm 100 TAH gibt?

danke im voraus
ann

*Grins*
Hallo Ann,

ein echter Klassiker unter den Patientenanfragen:

Der Unterscheid liegt NICHT in den Tabletten, sondern im Beipackzettel bzw. dort in der Indikation: TAH steht für Thrombozytenaggregationshemmung (Blutverdünnung). Sowas trägt dann auch die Kasse. ASS 100 wird (wurde) zwar praktisch ebenfalls dafür verwendet, die Indikation ist aber „Schmerzen“. Dann zahlt es die Kasse normalerweise nicht.
In diesem Fall (ASS 100 TAH) handelt es sich also NICHT um ein besonders magenschonendes Produkt, wie schon behauptet wird.

Gruß
Michael

danke (auch *Grins* und o.t.)
achja:

gruß
ann

Hallo !

Spielt das denn eine Rolle?

Der Kaufpreis für mich in der Apotheke ist für ASS100 geringer, als die Rezeptgebühr.
Und Aspirin gilt erst ab 500mg als Schmerztablette. Unter 500 immer als vorbeugende Blutverdünnung.

Gruß max

1 „Gefällt mir“

Hallo Max,

So ganz unrecht hast Du nicht, aber der Unterschied ist dann gegeben wenn jemand von der Zuzahlung befreit ist.
Und tatsächlich sind bei den ASS 100 die Schmerzen als Anwendungsgebiet angegeben. Obwohl es dort völlig unterdosiert ist, wie Du richtig bemerkt hast. Zur Thrombozytenaggregationshemmung sind normalerweise 100 mg ausreichend.
Gruß
Michael

1 „Gefällt mir“

Hallo Michael,

klär mich doch bitte mal auf: Warum wurde nicht der Einfachkeit halber die Indikation „Aggregationshemmung“ in den Beipackzettel des bisherigen Präparates eingefügt? Soll das heißen, die KK zahlt keine Aggregationshemmer, die sich gleichzeitig zur Schmerztherapie eignen würden?

Wenn das Schule macht, dann haben Beipackzettel und Präparatetypen bald nichts mehr mit Biologie, sondern nur noch mit Politik zu tun.

viele Grüße,

Oliver