Arztbescheinigung für Schule 5 EUR!?

Hallo!

Unser Kind war wegen Krankheit auf Veranlassung der Kinderärztin mehrere Tage nicht in der Schule.

Als wir heute von der Ärztin für die Schule die Bescheinigung für die Krankschreibung haben wollten, sollten wir 5 EUR bezahlen.

Wenn ein Arbeitnehmer krank geschrieben wird, muss er doch auch keine 5 EUR für diese Bescheinigung zahlen.

Kennt sich jemand in diesem Bereiche (BKK) aus?

Herzlichen Dank.
Liebe Grüße
Black Eddy

Hallo Black Eddy,

Unser Kind war wegen Krankheit auf Veranlassung der
Kinderärztin mehrere Tage nicht in der Schule.

Als wir heute von der Ärztin für die Schule die Bescheinigung
für die Krankschreibung haben wollten, sollten wir 5 EUR
bezahlen.

Es wäre mir absolut neu, wenn man für die Schule im Krankheitsfall des Kindes eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
Das habe ich immer mit einer von mir geschriebenen Entschuldigung geregelt, ohne Angabe besonderer Gründe. Das war noch nie ein Problem, und ich denke, daß das allgemein so gehandhabt wird.

Gruß
Roland

Es wäre mir absolut neu, wenn man für die Schule im Krankheitsfall des Kindes eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
Das habe ich immer mit einer von mir geschriebenen Entschuldigung geregelt, ohne Angabe besonderer Gründe.

Das stimmt, man braucht kein Attest. Die Schule hat aber das Recht, eins zu verlangen; tut sie es, muss man es beibringen.

In der Regel wird es aber nur in Fällen gefordert, wo ein Kind häufig fehlt und der Eindruck entstanden ist, dass es keinen akzeptablen Grund dafür gibt.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo!

Danke, Roland und Peggy.

Uns geht es nicht um das Ausstellen einer Eigenbescheinigung!

Durch unsere aktive Mitarbeit in der Schule (Schülerhilfe, …) haben wir ein prima Verhältnis zu Leiterin und Lehrerinnen.

Der Schulbesuch ist doch gesetzlich vorgeschrieben. Also muss doch festgelegt sein, ob die Krankenkasse oder Schule eine Scheingebühr übernimmt oder die Bescheinigung kostenfrei sein muss.

Wir rufen morgen mal die BKK an.

Das ist doch genau so zu sehen wie die IGEL-Liste, Glaukom-Untersuchung, usw. Viele Ärzte versuchen, gesetzlich Versicherten zusätzlich Leistungen nach GOÄ zu liquidieren.

Unsere frühere Kinderärztin (jetzt Ruhestand) bescheinigte kostenfrei z. B. Arzttermine. Das ist doch auch nichts anderes, als wenn man bei einer Terminreservierung einen Merkzettel bekommt.

Übrigens: Wenn man bei einem Notdienst versehenden Arzt ein Rezept bekommt, sollte man den Vermerk „noctu“ (= nachts) ankreuzen lassen, damit man außerhalb der gesetzlichen Ladenöffungszeiten keine Notdienstgebühr bezahlen muss. (Da denkt man oft nicht dran!)

Sind noch Andere im Forum, die uns helfen können?

Liebe Grüße
Black Eddy

Der Schulbesuch ist doch gesetzlich vorgeschrieben. Also muss doch festgelegt sein, ob die Krankenkasse oder Schule eine Scheingebühr übernimmt oder die Bescheinigung kostenfrei sein muss.

Die Schule übernimmt die Kosten nicht.
Die Krankenkasse auch nicht (mir ist jedenfalls keine bekannt).

Früher waren die Bescheinigungen kostenlos, ist ja auch ein Witz, für 30 Sekunden 5 EU zu nehmen, zumal es nur ein Nebeneffekt der durchgeführten (und berechneten) Untersuchung ist.

Die Gebühr ist in der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) festgelegt, die meisten nützen die Chance.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy, hallo Black Eddy,

hat mir jetzt auch keine Ruhe gelassen und hab noch mal nach Infos gesucht.

Die Schule übernimmt die Kosten nicht.
Die Krankenkasse auch nicht (mir ist jedenfalls keine
bekannt).

Stimmt! Steht z.B. hier:
http://www.hausarzt-gross.de/pages/bescheinigung/

Früher waren die Bescheinigungen kostenlos, ist ja auch ein
Witz, für 30 Sekunden 5 EU zu nehmen, zumal es nur ein
Nebeneffekt der durchgeführten (und berechneten) Untersuchung
ist.

Die Gebühr ist in der GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte)
festgelegt, die meisten nützen die Chance.

Na ja, wenns festgelegt ist, dann darf der Arzt auch nicht deutlich nach oben oder unten davon abweichen. Das kann man dann dem Arzt auch nicht vorwerfen.

Gruß
Roland

Hallo Black Eddy,

Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigugnen werden tatsächlich nicht von Krankenversicherungen bezahlt. Siehe hierzu

http://home.t-online.de/home/dmerchel/igel.htm#besch

Auf dieser Site findest Du auch die Information, daß pro Attest normalerweise zwischen € 5,50 und € 10 verlangt wird. Euer Kinderarzt ist also noch sehr zurückhaltend.

Wenn ein Arbeitnehmer krank geschrieben wird, muss er doch
auch keine 5 EUR für diese Bescheinigung zahlen.

Das ist reine Kulanz der Ärzte.

Kennt sich jemand in diesem Bereiche (BKK) aus?

Zu BKKs föllt mir ein, daß ihre Kopfpauschalen u.U. nicht ausreichen, um die Kosten mehrerer Behandlungen während eines Quartals zu decken. Wenn der Arzt trotzdem weiterbehandelt, dann ist das - wiederum - Kulanz. Verpflichtet zur Behandlung ist er entgegen weitläufiger Meinung nicht, sofern ein anderer Arzt oder eine Akutversorgungseinrichtung (wie z.B. die Ambulanz einer Klinik) in „erreichbarer Nähe“ ist.

Viele Ärzte versuchen, gesetzlich Versicherten zusätzlich
Leistungen nach GOÄ zu liquidieren.

Ist das Deine Vermutung? Oder wird beim Glaukom (willkürliches Beispiel) von der KK vielleicht nur die Augendruckmessung bezahlt, und das ebenso wichtige Vermessen des Gesichtsfeldes nicht?

Unsere frühere Kinderärztin (jetzt Ruhestand) bescheinigte
kostenfrei z. B. Arzttermine. Das ist doch auch nichts
anderes, als wenn man bei einer Terminreservierung einen
Merkzettel bekommt.

Naja, rechtlich gesehen ist es wohl schon ein Dokument, sofern es mal hart auf hart kommen sollte. Die Gebühr ist dafür gedacht, daß der Arzt im Zweifelsfalle seinen Kopf hinhält.

Ich muß ja nicht erwähnen, wieviel Geld Ämter und (vor allem) Notare für Bescheinigungen und Dokumentationen verlangen.

Übrigens: Wenn man bei einem Notdienst versehenden Arzt ein
Rezept bekommt, sollte man den Vermerk „noctu“ (= nachts)
ankreuzen lassen, damit man außerhalb der gesetzlichen
Ladenöffungszeiten keine Notdienstgebühr bezahlen muss. (Da
denkt man oft nicht dran!)

Ein guter Tip! Der Apotheker, der nachts um vier aus seinem Bett geklingelt wird, um jemandem (sicher nicht kostentragend) eine Schachtel Aspirin zu verkaufen, freut sich bestimmt, wenn er auf dem Rezept entdeckt, daß er nicht mal seine paar Cent Notdienstgebühr erhält.

Ein weiterer guter Tip von mir: Wer volle Wartezimmer nicht mag, der gehe gar nicht erst zum Arzt, sondern nach 20 Uhr in eine Klinikambulanz. Keine Wartezeit, und Patienten können nicht abgelehnt werden. Darüber freuen sich dann so Leute wie ich, die sich dort unbezahlt die Nächte zwischen zwei ganz normalen Arbeitstagen um die Ohren hauen.

viele Grüße (und trotz allem nichts für ungut),

Oliver

hallo Roland,
unsere Realschule verlangte immer (!!!) ein ärztliches Attest, die Elternbescheinigung wurde nie akzeptiert.

Dafür haben wir schon vor 6 Jahren immer „löhnen“ müssen,
wo liegt das Problem?

Gruß Chris

nu komm mal runter!

Dafür haben wir schon vor 6 Jahren immer „löhnen“ müssen,
wo liegt das Problem?

wahrscheinlich genau da!
das summiert sich nämlich ganz schön, besonders bei mehreren kinder. und da hierzulande kindergroßziehen nicht automatisch mit finanziellem reichtum gleichzusetzen ist, kann ich mir die belastung schon ganz gut vorstellen. ich jedenfalls war ein - im wortsinne - ziemlich armes schwein mit 2 schulpflichtigen kindern.

gruß
ann

Hallo Christel,

unsere Realschule verlangte immer (!!!) ein ärztliches Attest,
die Elternbescheinigung wurde nie akzeptiert.

na ja, üblich ist das sicherlich nicht. Wie Peggy schon erwähnt hat, kann die Schule das dann verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Elternbescheinigung bestehen. Vielleicht gibt es da auch Unterschiede in den Bundesländern, was ich aber nicht weiß.

Dafür haben wir schon vor 6 Jahren immer „löhnen“ müssen,
wo liegt das Problem?

Also ich habe damit überhaupt kein Problem, solange ich nicht löhnen muß. Denn dagegen würde ich mich auf jeden Fall wehren.
Das Problem hat Black Eddy, der die Kosten für die Bescheinigung bei der Krankenkasse gelten machen will, was aber wahrscheinlich nicht geht.

Gruß
Roland

Ton vergriffen
das scheint ja bei einigen Leuten normal zu sein. Mir ist es sehr schwer gefallen, überhaupt die ganzen Schulbücher zu kaufen und eine Klassenfahrt war immer ein Ruin, dann wurde auch noch die Höhe des Taschengeldes vorgeschrieben.

Als Alleinerziehende habe ich nie irgendwo eine Hilfe, Rücksichtnahme, Kostenersparnis erfahren. Die „sogenannten“ etablierten Eltern beschlossen immer, was wir zu zahlen hatten. Nur - ich habe nicht immer und ewig gejammert, wie es heute gang und gäbe ist – ich habe halt (aus der www.ler Sicht, wie ich inzwischen aus mehreren Postings weiß) dummerweise auf jegliche Selbstfindung und Selbstverwirklichung verzichtet und jede Mark in meine Kinder gesteckt - und selber immer zurückgesteckt - und das ist auch heute noch so, obwohl sie in der Ausbildung sind.

Mich stört halt das ewige Gejammere und Gestöhne - und es gibt beileibe viele Alleinerziehende die vom Existenzminimum leben und NIE jammern. Meine Freundin hat zähneknirschend für 5 Kinder alle Gebühren und Bücher bezahlt ohne je gejammert zu haben.

Gruß Chris

ich jedenfalls war ein -

im wortsinne - ziemlich armes schwein mit 2 schulpflichtigen
kindern.

dito. Außerdem hier in Sachsen, zumindest in Leipzig gibt es das überhaupt nicht! 3 Tage bis 1 Woche reicht elterl. Entschuldigung nebst Anruf der Schule am Tag der Erkrankung. Wenn es länger dauert, fordern sie ein ärztl. Attest, welches mir noch nie! auch nur einen Pfennig gekostet hat.
Ich glaub, das würde ich auch nicht bezahlen, schließl. ist
doch ein s.g. Krankenschein Attest genug. Sportbefreiung gibts
hier auch gratis.

Herzliche Grüße
hd

schön für euch…
wenn ihr alles gratis bekamt, wir in Schleswig-Holstein mussten immer zahlen, auch nix mit Zuschuß f. Klassenfahrt u.ä.

lebe offenbar im falschen Bundesland
gruß
chris

hallo Roland,

na ja, üblich ist das sicherlich nicht. Wie Peggy schon
erwähnt hat, kann die Schule das dann verlangen, wenn
berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der
Elternbescheinigung bestehen. Vielleicht gibt es da auch
Unterschiede in den Bundesländern, was ich aber nicht weiß.

scheint ja so, offenbar hat Schleswig-Holstein besonders kassiert, aber jammern änderte nichts (hab ich mal probiert, ohne Erfolg, bekam dann vorgehalten, dass ich meinen Kindern nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen wolle *ggg*)

Ich habe mich so manches Mal geärgert, zumal meine Tochter viele Sportbefreiungsbescheinigungen brauchte. Aber der Arzt war im Prinzip gut und dann traute ich mích auch nicht gegenanzugehen.

Was solls, sieht aus, als wird das mal wieder so eine richtige unangenehme Diskussion, Jammern und Stöhnen sind halt in.

Danke für deine faire Antwort, Gruß Chris

Hallo!
Eine einfache Entschuldigung, vom Vater oder Mutter, formlos,
an die Schule reicvht. Ansonsten einen gelben Zettel für das Kind geben lassen.
Gruß
Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

noctu?
Huhu Oliver,

Ein guter Tip! Der Apotheker, der nachts um vier aus seinem
Bett geklingelt wird, um jemandem (sicher nicht kostentragend)
eine Schachtel Aspirin zu verkaufen, freut sich bestimmt,

Das hab ich auch zuerst gedacht, aber dann hab ich den Absatz nochmal gelesen (Hervorhebung von mir)…

Übrigens: Wenn man bei einem Notdienst versehenden Arzt ein
Rezept bekommt, sollte man den Vermerk „noctu“ (= nachts)
ankreuzen lassen, damit man außerhalb der gesetzlichen
Ladenöffungszeiten keine Notdienstgebühr bezahlen muss.

…und dann so verstanden, daß da jemand wegen eines akuten Problems zum Notdienst geht. Garselbiger verschreibt dann ein Medikament, um das Elend des Patienten zu lindern bzw. zu heilen. Aber möglicherweise denkt er nicht dran, daß der Patient dieses Medikament ja auch außerhalb der üblichen Apotheken-Öffnungszeiten holen muß. Und da würde ich die Sachlage ein bisserl anders beurteilen, als das Päckchen Asprin *mitdemAugezwinker* das ich spontan am Samstag Abend nach Ladenschluß brauche :wink:

Liebe Grüße

Petzi

…schon gar nicht Klassenfahrten, Schulbücher, Material etc.
es ging doch hier um ärztl. Attest. DAS bekam ich bisher immer
gratis.

Falsches Bundesland: Kannst es gern mal hier versuchen…
Die Preise für alles sind die gleichen, der Lohn allerdings…

Grüsse
hd

Danke schön …
… Euch allen für die Beiträge.

Argumente wie: „Ist Dir das Dein Kind nicht wert?“ - wenn es um ggf. vermeidbare Kosten geht, höre ich oft auch von meiner Frau. Aber dieses Mal waren wir uns einig, das zu hinterfragen.

Übrigens: Gesundheitsämter (weil für Seuchenkrankheiten zuständig) stellen vielfach amtlich notwendige Bescheinigungen kostenfrei aus (Haben wir von Freunden erfahren.): Z. B. für Kindergarten und Schule über die Freiheit von ansteckenden Krankheiten (Kinderärzte nehmen Gebühr.). Nebenbei: Unser Kindergarten hat vor einigen Jahren nie die Bescheinigung sehen wollen.

Die Reaktionen zeigen auch, dass viele Eltern und Alleinerziehende es finanziell schwer haben.

In Kürze ist Bundestagswahl. Stellt doch Euren Kandidaten Fragen, was sie persönlich im Falle der Wahl für Euch finanziell und organisatorisch bei der Erziehung verbessern wollen. Keine Wischi-Waschi-Antworten akzeptieren - nachhaken!

Liebe Grüße
Black Eddy