Herausgabe von Röntgenbildern ?

Von: , Frage gestellt am So, 30. Jan 2000

Hallo,
ein Bekannter ist wegen neurologischer Probleme seit geraumer Zeit in Behandlung - zuerst Notaufnahme in einer Klinik, dann Wechsel in eine zweite. Nun möchte er einen anderen Arzt aufsuchen, möchte jedoch seine Patientenunterlagen, mindestens aber Röntgen- und sonstige Aufnahmen von dort haben. Anscheinend stellen die sich jedoch quer.
Nun meine Frage: hat ein Patient nicht eigentlich ein Recht auf seine Unterlagen ? Oder kann das Krankenhaus die behalten ?

Danke im voraus
Gruß
Martina

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Herausgabe von Röntgenbildern ?

    dann Wechsel in eine zweite. Nun möchte
    er einen anderen Arzt aufsuchen, möchte
    jedoch seine Patientenunterlagen,
    mindestens aber Röntgen- und sonstige
    Aufnahmen von dort haben. Anscheinend
    stellen die sich jedoch quer.
    Nun meine Frage: hat ein Patient nicht
    eigentlich ein Recht auf seine Unterlagen
    ? Oder kann das Krankenhaus die behalten
    Rechtlich sind die Röntgenbilder Eigentum desjenigen, der sie angefertigt hat, also der Klinik. Dein Freund möchte die Bilder wahrscheinlich haben, um sie einem Arzt zu zeigen, die Klinik wird die Bilder auf Anfrage eines Arztes immer ausleihen.
    Dein Freund selber kann nur Kopien der Bilder erbitten (müssen die nicht anfertigen, kosten etwa 30-50 DM pro Bild)
    Es ist m.E. auch sinnvoll keine Röntgenbilder Leuten mitzugeben, die sie nicht interpretieren können, sie gehen nur verloren und sind im kritischen Augenblick dann verloren. Wenn Dein Freund fragt kann er vielleicht die Bilder einsehen in der Klinik sofern er sie selbst sehen will.

    • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
      Re^2: Herausgabe von Röntgenbildern ?

      Holla Rechtlich sind die Röntgenbilder Eigentum
      desjenigen, der sie angefertigt hat, also
      der Klinik. Dein Freund möchte die Bilder
      wahrscheinlich haben, um sie einem Arzt
      zu zeigen, die Klinik wird die Bilder auf
      Anfrage eines Arztes immer ausleihen.
      Dein Freund selber kann nur Kopien der
      Bilder erbitten (müssen die nicht
      anfertigen, kosten etwa 30-50 DM pro
      Bild)
      Meines Wissens nach nicht ganz korrekt, die Bilder sind zwar Eigentum der Klink/des Arztes aber die Daten _muessen_ dir verfuegbar gemacht werden, sprich: es muessen dir Kopien gemacht werden, natuerlich gegen Bezahlung. (Wir hatten hier einen Fall, bei dem es bis vor ein Gericht ging).

      Gruss, Lutz

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