Hallo,
ein Bekannter ist wegen neurologischer Probleme seit geraumer Zeit in Behandlung - zuerst Notaufnahme in einer Klinik, dann Wechsel in eine zweite. Nun möchte er einen anderen Arzt aufsuchen, möchte jedoch seine Patientenunterlagen, mindestens aber Röntgen- und sonstige Aufnahmen von dort haben. Anscheinend stellen die sich jedoch quer.
Nun meine Frage: hat ein Patient nicht eigentlich ein Recht auf seine Unterlagen ? Oder kann das Krankenhaus die behalten ?
dann Wechsel in eine zweite. Nun möchte
er einen anderen Arzt aufsuchen, möchte
jedoch seine Patientenunterlagen,
mindestens aber Röntgen- und sonstige
Aufnahmen von dort haben. Anscheinend
stellen die sich jedoch quer.
Nun meine Frage: hat ein Patient nicht
eigentlich ein Recht auf seine Unterlagen
? Oder kann das Krankenhaus die behalten
Rechtlich sind die Röntgenbilder Eigentum desjenigen, der sie angefertigt hat, also der Klinik. Dein Freund möchte die Bilder wahrscheinlich haben, um sie einem Arzt zu zeigen, die Klinik wird die Bilder auf Anfrage eines Arztes immer ausleihen.
Dein Freund selber kann nur Kopien der Bilder erbitten (müssen die nicht anfertigen, kosten etwa 30-50 DM pro Bild)
Es ist m.E. auch sinnvoll keine Röntgenbilder Leuten mitzugeben, die sie nicht interpretieren können, sie gehen nur verloren und sind im kritischen Augenblick dann verloren. Wenn Dein Freund fragt kann er vielleicht die Bilder einsehen in der Klinik sofern er sie selbst sehen will.
Rechtlich sind die Röntgenbilder Eigentum
desjenigen, der sie angefertigt hat, also
der Klinik. Dein Freund möchte die Bilder
wahrscheinlich haben, um sie einem Arzt
zu zeigen, die Klinik wird die Bilder auf
Anfrage eines Arztes immer ausleihen.
Dein Freund selber kann nur Kopien der
Bilder erbitten (müssen die nicht
anfertigen, kosten etwa 30-50 DM pro
Bild)
Meines Wissens nach nicht ganz korrekt, die Bilder sind zwar Eigentum der Klink/des Arztes aber die Daten _muessen_ dir verfuegbar gemacht werden, sprich: es muessen dir Kopien gemacht werden, natuerlich gegen Bezahlung. (Wir hatten hier einen Fall, bei dem es bis vor ein Gericht ging).