Herausgabe von Röntgenbildern ?
Von: , Frage gestellt am So, 30. Jan 2000
Hallo,
ein Bekannter ist wegen neurologischer Probleme seit geraumer Zeit in Behandlung - zuerst Notaufnahme in einer Klinik, dann Wechsel in eine zweite. Nun möchte er einen anderen Arzt aufsuchen, möchte jedoch seine Patientenunterlagen, mindestens aber Röntgen- und sonstige Aufnahmen von dort haben. Anscheinend stellen die sich jedoch quer.
Nun meine Frage: hat ein Patient nicht eigentlich ein Recht auf seine Unterlagen ? Oder kann das Krankenhaus die behalten ?
Danke im voraus
Gruß
Martina
