Hallo Christiane,
ich könnte Dir da zu dem Bereich Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung mein Script für das Einführungsstatement zur Diskussionsveranstaltung 10 Jahre Hospizverein Langenhagen anbieten. Zum Thema Erbrecht habe ich auch noch eine kleine (muss dringend erweitert werden) Einführung auf der Seite unter http://www.schott-lemmer.de.
Da ich gerade eben einen neuen Vortrag zum Thema Patientenverfügung angenommen habe, werde ich das Script in den nächsten Wochen zu einem richtigen Vortragsscript inkl. Powerpoints ausbauen. Wenn Du Interesse hast, schick mir ein Mail, Du bekommst es dann, sobald es in einem halbwegst veröffentlichungsfähigen Zustand ist.
Ansonsten solltest Du versuchen, die Sache immer gesamtheitlich medizinisch, juristisch, finanziell zu sehen. Ich bin auch erst über die Fragen zum Testament im klassischen Sinn zu den Fragestellungen in Richtung Vorsorgevollmacht (dringend gegenüber einer Betreuungsverfügung zu bevorzugen, weil durch sich selbst sofort wirksam) Betreuungsverfügung (nicht empfehlenswert, weil man nur Vorschläge machen kann und das Gericht erst tatsächlich über das ob und die Person entscheidet) und Patientenverfügung gekommen. Ratsam ist eine Kombination aus klassischem Testament, in dem ggf. finanzielle Regelungen für einen Bevollmächtigten getroffen werden, und Sanktionen auf die Todesumstände für die Erben enthalten sind, Vorsorgevollmacht, in der bestimmt wird, wer im Falle des eigenen Unvermögens Entscheidungen in finanzieller und medizinischer Sicht für den Vollmachtgeber treffen soll, und Patientenverfügung, in der ggf. einzelne Behandlungen für bestimmte Situationen festgelegt werden.
Dabei sollte gerade die Patientenverfügung unabhängig von der juristischen Minimalanforderung immer handschriftlich (soweit möglich) und umfassend begründet sein. D.h. man sollte etwas zum Wertebild, ethischen und religiösen Einstellungen und eigenen Erfahrungen mit Tod schreiben und daraus begründen, warum man in einer bestimmten Situation die ein oder andere Behandlung wünscht oder auch nicht. Dabei ist ganz wichtig, dass man sich auch darüber auslässt, in welcher aktuellen Lebenssituation und Phase man dies schreibt, und welche Prognose man zu den Aussagen auf die Zukunft macht. Gerade jüngere Menschen sollten daher eine Patientenverfügung auch alle paar Jahre oder nach Eintritt eines größeren Ereignisses (Partner fürs Leben gefunden, Heirat, Kinder, Scheidung, Tod der Eltern, etc.) erneut überprüfen und ggf. ändern oder andernfalls mit neuem Datum erneut unterschreiben.
Gruß vom Wiz
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