Hallo liebe Leute !
Ich hatte schon das „Glück“ einer Kur, dies ist jetzt 2 Jahre her. Da ja wohl auch dort immer wieder neue Bestimmungen beschlossen werden, möchte ich mich mal auf den neusten Stand
bringen.
Wieviel Jahren müssen bis zur nächsten Kur verstreichen ?
Wird mir Jahresurlaub dafür abgezogen(War schon mal so!)
Wie sind die Zuzahlungen zur Zeit für Verheiratete mit 2 Kd.?
Werden Kuren auch nach der Häufigkeit der Krankenscheine
genehmigt( Ich habe Morbus Bechterew-aber in einem
grenzwertigem Bereich der nur gelegentlich Probleme macht-
heißt: Habe mir noch nie bei Problemen einen Schein ge-
nommen) ?
Wie muss ich es anfangen um wieder in den Genuß einer Kur zu
kommen(Mich hatte man „weggeschickt“ nach Rückenproblemen)?
Da es ja auch „Gute und Schlechte“ Kurorte geben soll-wo oder
wie hat man Entscheidungshilfen und kann man selber Orte vor-
schlagen bzw.Orte ablehnen ?
Wieviel Jahren müssen bis zur nächsten Kur verstreichen ?
Da gibts wohl keine allgemeingültigen Regelungen. Einen Antrag stellen kannst du jedes Jahr. Je nach deinem Zustand oder der Verschlimmerung von Problemen kann es sein, daß er genehmigt wird oder nicht. Nach 4 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit hoch, aber sicher kann man da nie sein.
Wird mir Jahresurlaub dafür abgezogen(War schon mal so!)
Nein!
Wie sind die Zuzahlungen zur Zeit für Verheiratete mit 2
Kd.?
Kann ich im Moment nicht auswendig sagen. Werde ich aber bald wissen, da ich auch gerade an meinem neuen Antrag werkel.
Machen wir doch ein w-w-w Treffen in der Reha-Klinik
(Hanna kommt bestimmt auch mit *wink*)
Werden Kuren auch nach der Häufigkeit der Krankenscheine
genehmigt( Ich habe Morbus Bechterew-aber in einem
grenzwertigem Bereich der nur gelegentlich Probleme macht-
heißt: Habe mir noch nie bei Problemen einen Schein ge-
nommen) ?
Das ist immer so ein Problem mit den Krankenscheinen. Meine Ärztin meint auch immer, ich sollte bei Problemen mich ruhig ab und zu krankschreiben lassen, da es die Genehmigung positiv beeinflussen könnte. Zwingend notwendig ist das aber nicht. Bei M.B. bestehen sogar gute Chancen jedes Jahr zur Kur fahren zu können (Arbeitskraft erhaltung ist immer das Stichwort).
Wie muss ich es anfangen um wieder in den Genuß einer Kur
zu kommen
Antrag besorgen (bei Krankenkasse), ausfüllen, zum Hausarzt oder zum Gutachter gehen, Antrag zur BfA (oder LVA) und abwarten.
Bei gesicherter Diagnose von M.B. wird es da keine Probleme geben.
Da es ja auch „Gute und Schlechte“ Kurorte geben soll-wo
oder
wie hat man Entscheidungshilfen und kann man selber Orte
vor-
schlagen bzw.Orte ablehnen ?
Tja, die Unterschiede sind enorm. Meine erste Kur war in einer Orthopädischen Klinik. Das war wirklich Spitze. Die haben mich da richtig fit gemacht, und davon zehre ich heute noch.
Dann kam irgendwann die Diagnose M.B. (*handreich*). Man schickte mich in eine BfA-Klinik für Rheumatologie. Das war wirklich das Allerletzte. Ich war froh, daß es mir bei der Entlassung nicht schlechter ging als bei der Einweisung.
Ich fürchte nur, daß ich bei der BfA für alle Zeiten den Stempel trage: einmal Bad Aibling, immer Bad Aibling
Ich werde versuchen - mit Hilfe meiner Ärztin - wieder zur Orthopädie zu wechseln, habe da aber wenig Hoffnung.
Ich wiederhole: Man kann jedes Jahr einen Antrag stellen … nach 4 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit hoch (daß er genehmigt wird). Aber auch nach dieser Wartezeit kann man nicht sicher sein (daß er genehmigt wird). Soweit sind wir uns einig?
Die 4-Jahresfrist ist nicht bindend!
es werden derzeit ca. 95% aller Anträge auf Kuren abgelehnt,
die
vor Ablauf der Wartefrist von vier Jahren gestellt werden.
Aber bei Michael ist M.B. diagnostiziert worden. Und da ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, daß er nicht zu den 95% gehört. Es ging um ihn! Da braucht ihn die Statistik nicht sonderlich zu interessieren. Außerdem hilft ihm die Beschäftigung mit Zahlen überhaupt nicht weiter. Er soll auf jeden Fall einen Antrag stellen.
Und ich kann ihm bestätigen, daß ich viele Bechterewler kenne, die jedes Jahr eine Reha machen (Von der BfA genehmigt und bezahlt - nicht von der Krankenkasse). Und deshalb hat er gute Chancen, daß seine Reha genehmigt wird, egal wie lange seine letzte Maßnahme zurückliegt.